Tschechien: Gesetz gegen Wechselstuben-Abzocke

14. November 2018, 14:31 Uhr

Touristen in Tschechien sollen besser vor Abzocke in Wechselstuben geschützt werden. Das hat das tschechische Parlament beschlossen. Kunden erhalten künftig ein Rückgaberecht und müssen besser informiert werden.

Ein Besuch in der tschechischen Hauptstadt Prag kann schnell im Frust enden. Denn wer bei einer der unzähligen Wechselstuben in der Altstadt seine Währung in tschechische Kronen tauscht, kann viel Geld verlieren. Bei manchen Stuben müssten die Kunden derzeit "eine Gebühr von 28 Prozent draufzahlen", erklärte Finanzministerin Alena Schillerová bei der Vorstellung der neuen Regelung. Damit soll nun Schluss sein.

Recht auf Rückgabe und Information

Das Unterhaus des tschechischen Parlaments hat eine gesetzliche Regelung beschlossen, die die Kunden besser schützen soll. So haben sie künftig das Recht, einen Umtausch bis zu drei Stunden nach Abschluss rückgängig zu machen, zumindest bis zu einer Höhe von 1.000 Euro. Transaktionen an Umtauschautomaten können sogar innerhalb von drei Tagen rückgängig gemacht werden. Außerdem müssen die Wechselstubenkunden auf den Quittungen über ihre Rechte informiert werden.

Das Rückgabelimit von 1.000 Euro soll Spekulationen auf die Entwicklung des Währungskurses verhindern. Der Gesetzesentwurf definiert auch, wer eine Wechselstube betreiben kann und welche Auflagen derjenige erfüllen muss, um eine Genehmigung dafür zu bekommen.

Ende der undurchsichtigen Geschäftsmodelle?

Die neue Regelung soll vor allem Touristen vor jenen Wechselstuben schützen, deren Wechselkurse willkürlich gewählt sind und die undurchschaubare Gebührenstrukturen haben. Diese Probleme hat die Tschechische Nationalbank, die das Geschäft der Wechselstuben beobachtet, öffentlich angeprangert.

Gerade die unübersichtlichen, vermeintlichen VIP- und Sonderangebote sollen so begrenzt werden. Durch die verlieren Kunden besonders viel Geld, sagte Finanzministerin Schillerová. "Die Gesetzesänderung wird die absolut unzumutbaren Praktiken mancher Wechselstuben beenden, die insbesondere auf dem Gebiet der Stadt Prag stattfinden", sagte Finanzministerin Schillerová.

Zustimmung des Senats steht noch aus

Der Wechselstubenverband lehnt die Gesetzesänderung ab. "Uns ist kein vergleichbares Finanzprodukt bekannt, das in solcher Weise reguliert wird", sagte Verbandschef Václav Vlasák im Vorfeld der Gesetzesänderung. Die bestehenden Gesetze und Vorschriften reichten vollkommen aus, so Vlasák. Er plädierte für europaweit einheitliche Regeln.

Das Gesetz muss noch von der Oberkammer des tschechischen Parlaments, dem Senat, bestätigt und vom Staatspräsidenten Miloš Zeman unterschrieben werden.

(baz)

Über dieses Thema berichtete MDR AKTUELL auch im: TV | 01.06.2018 | 17:45 Uhr