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MDR-Inhalte nur begrenzt im Internet

18. Januar 2024, 09:09 Uhr

Online-Inhalte dürfen nur für eine bestimmte Frist im Internet erreichbar sein. Sie haben eine sogenannte Verweildauer, die gesetzlich vorgeschrieben ist.

Neues Verweildauerkonzept seit 2022

Die Verweildauer wird im Telemedienkonzept geregelt, zu dem der MDR wie alle anderen Landesrundfunkanstalten laut Medienstaatsvertrag (früher Rundfunkstaatsvertrag) verpflichtet ist. Für den MDR gilt seit 10. Oktober 2022 ein vom MDR-Rundfunkrat genehmigtes neues Verweildauerkonzept, das Teil des Telemedienänderungskonzepts (Seiten 26-36) ist. Das neue Konzept ermöglicht längere, nach Inhaltstyp differenzierte Verweildauern. Der Änderung des Verweildauerkonzepts ging ein erneuter Drei-Stufen-Test des Telemedienangebots des MDR voraus.

So können nun beispielsweise Inhalte für Kinder bis zu fünf Jahre, Dokumentationen bis zu zwei Jahre und Serieninhalte bis zu zwölf Monate zum Abruf zur Verfügung gestellt werden. Verlängert wurde außerdem die Verweildauer für Inhalte von großen Sportereignissen auf sieben Tage.

Inhalte von zeitgeschichtlicher und kulturgeschichtlicher Bedeutung dürfen weiter unbefristet in einem eigens ausgewiesenem Archiv online bleiben. Eine weitere spezielle Regel gilt für Inhalte, die sich mit Wahlen befassen. Sie dürfen unverändert für die Dauer der Legislaturperiode angeboten werden.

Die neuen Verweildauern gelten für Inhalte auf MDR.DE, aber auch für Beiträge und Sendungen des MDR, die in der ARD Mediathek und ARD Audiothek veröffentlicht werden.

Onlinerechte für den einzelnen Beitrag

Je nach Genre gelten also unterschiedliche Verweildauern. Wie lange ein Inhalt im Internet erreichbar ist, hängt aber auch von den speziellen Onlinerechten des einzelnen Beitrags oder der jeweiligen Sendung ab. Es kann sein, dass ein Video oder Audio kürzer oder auch gar nicht online veröffentlicht werden darf, weil zum Beispiel Musik- oder Bildrechte für das Internet zusätzlich erworben sein müssen. Auch Lizenz-, Persönlichkeits-, Verwertungsrechte u.v.a.m. können die Onlineveröffentlichung beschränken.

Eine Rolle für die Verfügbarkeit von Online-Inhalten spielt außerdem, in welchem Land oder welcher Region auf der Welt das Angebot aufgerufen wird. Insbesondere für Sportübertragungen oder bestimmte Filme und Serien kann vertraglich festgelegt sein, dass diese per Geoblocking nur in Deutschland abrufbar sind.

Verweildauer seit 2009

Die Verweildauer für Online-Inhalte ist seit dem Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags vom 1. Juni 2009 gesetzlich vorgegeben. Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hatte zur Folge, dass MDR.DE damals einen großen Teil seines mit Gebührenmitteln erstellten Online-Archivs löschen musste. Betroffen waren rund zwei Drittel der Inhalte.