MDR-Inhalte nur begrenzt im Internet
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Online-Inhalte dürfen nur noch für einen begrenzten Zeitraum im Netz erreichbar bleiben - dies schreibt der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor.
Begrenzte Verweildauer auf MDR.DE
Seit 1. Juni 2009 haben Inhalte von MDR.DE eine sogenannte "Verweildauer". Das heißt: Sie dürfen nur noch für eine bestimmte Frist im Internet veröffentlicht werden.
Bei vielen Inhalten beträgt diese Verweildauer ein Jahr. Eine Vielzahl von aktuellen Fernsehformaten darf als komplette Sendung nur sieben Tage "on demand" abrufbar sein, Berichte von Sportgroßereignissen sogar nur 24 Stunden. Inhalte aus dem Themenfeld Bildung werden nach fünf Jahren gelöscht. Inhalte von zeitgeschichtlicher und kulturgeschichtlicher Bedeutung dürfen unbefristet in einem eigens auszuweisenden Archiv online bleiben. Eine weitere spezielle Regel gilt für Inhalte, die sich mit Wahlen befassen. Sie dürfen für die Dauer der Legislaturperiode angeboten werden.
Die Einzelheiten sind im so genannten Verweildauerkonzept geregelt - einem Teil des Telemedienkonzeptes. Die Erstellung dieser Konzepte schreibt der Rundfunkstaatsvertrag vor.
Rund zwei Drittel der Inhalte nicht mehr abrufbar
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag schreibt zudem vor, dass MDR.DE einen großen Teil seines mit Gebührenmitteln erstellten Online-Archivs löschen muss. Betroffen sind rund zwei Drittel der Inhalte. Zusätzlich problematisch: Auch das Löschen kostet Geld, denn es muss eigens organisiert und programmiert werden. Da die Budgets in den Telemedienkonzepten gedeckelt sind, gehen die Kosten für das Löschen zu Lasten neuer Inhalte.