Das Schauspiel Leipzig am Abend
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Urteilsspruch im Fall Katharina Schmidt Nach Kündigung: Gericht weist Klage gegen das Schauspiel Leipzig zurück

07. Juni 2023, 13:34 Uhr

Die Schauspielerin Katharina Schmidt hat Anfang 2023 gegen ihre Kündigung am Schauspiel Leipzig geklagt. Zuvor hatte der Intendant Enrico Lübbe ihr eine "Nichtverlängerung" für die kommende Spielzeit aufgrund von künstlerischen Gründen ausgesprochen. Schmidt hielt die Begründung für ungerechtfertigt. Nun hat das Bühnenschiedsgericht Chemnitz sein Urteil in dem Fall verkündet und die Klage gegen das Theater als unrechtmäßig zurückgewiesen.

Das Bühnenschiedsgericht Chemnitz hat am Montag sein Urteil im Fall Katharina Schmidt verkündet. Die Darstellerin war Anfang 2023 vor das Gericht gezogen, um gegen ihre Kündigung am Schauspiel Leipzig vorzugehen. Enrico Lübbe, der Intendant des Schauspiels, hatte Schmidt in einem Anhörungsgespräch im vergangenen Jahr eine "Nichtverlängerung" für die kommende Spielzeit aufgrund von künstlerischen Gründen ausgesprochen. Die Klägerin konnte die angeführten Gründe nicht nachvollziehen und hielt dem Intendanten daraufhin vor, dass nicht künstlerische Gründe, sondern ihre Rolle im Personalrat zu seiner Entscheidung geführt haben sollen. 

Prozess gegen das Schauspiel Leipzig im Fall Katharina Schmidt beendet

Nach dem ersten Prozesstag im März wurde die Verhandlung fortgeführt, da die Beweislage zu dünn war und die Protokolle der beiden Parteien zu dem Anhörungsgespräch sich zu stark unterschieden. Daher hatte das Bühnenschiedsgericht zum zweiten Verhandlungstag vier Zeugen geladen, darunter auch Enrico Lübbe, um zu klären, welche künstlerischen Gründe der Intendant in dem Gespräch mit Schmidt tatsächlich angesprochen hatte. Auch diesmal war der kleine Saal in Chemnitz gut besucht durch Schauspielkolleg*innen, die sich mit Schmidt solidarisierten.

Die Aussagen von Enrico Lübbe und der Personalleiterin des Schauspiels, Ilka Gapp, die damals als Protokollantin am Gespräch teilnahm, deckten sich. So sagten beide aus, dass im Gespräch die schwierige Besetzbarkeit von Schmidt in Produktionen erwähnt wurde. "Viele Regieteams wollen nicht mehr mit Frau Schmidt arbeiten, weil sie während der Proben unvorbereitet und unkonzentriert ist. Außerdem hält sie sich nicht an die Regieanweisungen", erläuterte Lübbe zur Verhandlung. Der Intendant, der als Regisseur in vier Produktionen mit der Schauspielerin zusammengearbeitet hat, beruft sich dabei vordergründig auf das Urteil von Gastregisseuren und -regisseurinnen.

Klage von Leipziger Schauspielerin von Gericht zurückgewiesen

Ob Lübbe im Gespräch tatsächlich gesagt hat, dass die Schauspielerin ihren "Text nicht könne" und "unpünktlich sei" blieb ungeklärt. Zwei Zeugen, die ebenfalls am Schauspiel Leipzig tätig sind, konnten sich an den genauen Wortlaut nicht mehr erinnern. Beide waren während des Anhörungsgesprächs anwesend. Einer von ihnen bezeichnete die Begründung des Schauspiels im Gespräch als "unpräzise" und "unkonkret".

Enrico Lübbe
Der Intendant des Schauspiel Leipzigs, Enrico Lübbe, wurde als Zeuge am Bühnenschiedsgericht Chemnitz befragt. Bildrechte: picture alliance / dpa | Hendrik Schmidt

Für das Gericht, welches sich nach der Zeugenanhörung zur Beratung zurückzog, reichte die Begründung der Nicht-Besetzbarkeit schlussendlich aus, um die Klage von Katharina Schmidt zurückzuweisen. "Es kommt überraschend und ist schwer nachzuvollziehen, warum dieser zweite Verhandlungstag stattgefunden hat, wenn die Zeugenaussagen nun doch nicht in das Gewicht fallen. Es wurde im Vorhinein strittig gesehen, dass die Aussagen Dritter ausreichend für die subjektive Meinung des Intendanten sind", sagte Schmidt nach der Urteilsverkündung und bezieht sich damit auf die angeführten Äußerungen der Gastregisseure sowie -regisseurinnen. Einen Vergleich wollten Schmidt und ihr Anwalt nicht annehmen. "Die Ausschlagung des Vergleichs impliziert die Möglichkeit sich gegen das heutige Urteil zu wehren. Während des Prozesses hat eine Diffamierung meiner Person stattgefunden. Mit einer Annahme des Vergleichs müssten wir diese Darstellung so stehen lassen", so Katharina Schmidt.

Urteil sorgt für Empörung im Ensemble des Schauspiel Leipzigs

Empörung machte sich nach der Verkündung auch bei den unterstützenden Schauspielkolleg*innen breit. "Ich habe viel mit Katharina geprobt und gespielt. Dabei habe ich sie während der Proben und auch auf der Bühne als eine sehr konstruktive Kollegin erlebt. Ich habe nicht erlebt, dass sie zu spät kam oder ihren Text nicht konnte. Einer Schauspielerin vorzuwerfen, dass sie ihren eigenen Kopf und ihre Ideen mit zu den Proben bringt, finde ich sehr merkwürdig, denn das macht Schauspielerinnen wie Schmidt aus", sagte Anne Cathrin Buhtz, die seit 2013/2014 am Schauspiel Leipzig engagiert ist.

Dieses Thema im Programm: MDR KULTUR - Das Radio | Kulturnachrichten Kompakt | 16. Mai 2023 | 06:30 Uhr