Gartenanlagen - was sind die Unterschiede? Warum ein Kleingarten kein Erholungsgarten ist

Im Kleingarten können Sie sich zwar erholen, aber ein Erholungsgarten ist er trotzdem nicht. Welche Rechte gelten im Kleingarten? Welche Pflanzabstände müssen eingehalten werden? Darf ich im Garten schlafen? Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch hat sich auf Gartenrecht spezialisiert. Beim MDR Garten beantwortet er regelmäßig Zuschauerfragen zum Thema Gartenrecht.

Blumenidylle im Kleingarten
Im Kleingarten darf die Laube nicht größer als 24 Quadratmeter sein. Bildrechte: dpa

Im Gegensatz zum Erholungsgarten dient ein Kleingarten der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung. Das heißt, im Kleingarten darf und soll Obst und Gemüse für den Eigenbedarf angebaut werden. Im Erholungsgarten ist der Obst- und Gemüseanbau nicht reguliert. Festgelegt ist hier lediglich, dass er der Erholung dienen soll. Beide Gartenarten gehören jedoch zu Anlagen, die durch gemeinschaftliche Einrichtungen wie Wege oder Spielflächen miteinander verbunden sind.

Der Kleingarten darf nicht zur dauerhaften Wohnung ausgebaut sein. Im Gegensatz dazu darf der Erholungsgarten dauerhaft bewohnt werden. Die Grundstücksfläche ist beim Kleingarten auf maximal 400 Quadratmeter begrenzt. Seit dem 3. Oktober 1990 darf eine Kleingartenlaube nicht mehr größer als 24 Quadratmeter sein. Das ist beim Erholungsgarten anders. Dort gibt es keine Limitierung.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Pachthöhe. Beim Kleingarten ist diese gedeckelt, beim Erholungsgarten nicht. In Thüringen kann derzeit beim Erholungsgarten mit einer Pacht von 1,30 bis 1,50 Euro pro Quadratmeter und Jahr gerechnet werden. Beim Kleingarten liegt die Pacht bei etwa zehn Cent pro Quadratmeter und Jahr.

Fragen rund um den Kleingarten

Welche Pflanzabständen gelten in Kleingartenanlagen?

Die Gartenordnung legt jeder Verein individuell fest und in ihr steht auch, in welchem Abstand Pflanzen zur Grenze gesetzt werden dürfen.

Meist dürfen großkronige Bäume in Kleingärten nicht angebaut werden, da es durch die zu erwartende Wuchsgröße zu einer Verschattung der Nachbarparzelle kommen könnte. Außerdem durchwurzeln die Bäume den Boden und er wird sauer. Das würde dazu führen, dass der Gartennachbar seine Gartenparzelle nicht mehr uneingeschränkt nutzen kann.

Die Weide vom Nachbarn reicht auf mein Grundstück, darf ich überhängende Äste abschneiden?

Nein, aber es muss auch nicht geduldet werden, dass die Äste immer mehr in das Grundstück hineinwachsen. Nach den schon erwähnten Nachbarrechtsgesetzen hat jeder Anspruch auf Rückschnitt eines Baumes bis zur Grundstücksgrenze. Dazu muss aber der Nachbar, unter Einhaltung einer Frist, aufgefordert werden, die überhängenden Äste selbst zu entfernen. Verstreicht die Frist, darf man selbst zur Gartenschere greifen und die Äste behalten oder wegwerfen. Den Rückschnitt muss man allerdings aus Gründen des Naturschutzes in der Zeit von Oktober bis März erledigen.

  Kleingarten Erholungsgarten
Laube max. 24 qm groß nicht begrenzt
Grundstück max. 400 qm groß nicht begrenzt
Obst- und Gemüseanbau vorgegeben und geregelt nicht vorgeschrieben
Pacht begrenzt nicht festgesetzt

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR Garten | 21. Juli 2019 | 08:30 Uhr