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In den Nachbarrechtsgesetzen der Länder ist geregelt, welche Regeln an Grundstücksgrenzen gelten. Bildrechte: colourbox.com

Rechtsfragen rund um den GartenWas an Gartenzaun und Grundstücksgrenze erlaubt ist

21. Juli 2019, 08:30 Uhr

Wie hoch darf der Zaun sein? Was, wenn man in ein neues Haus zieht und die Bäume an der Grundstücksgrenze schon viel zu groß sind? Wer ist für die Hecke zuständig? Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch hat sich auf Gartenrecht spezialisiert. Beim MDR Garten beantwortet er regelmäßig Zuschauerfragen.

Wann muss ich mein Grundstück einzäunen?

Grundsätzlich muss in Deutschland die Verkehrssicherungspflicht auf einem Grundstück gewährleistest sein. Das heißt, Personen dürfen nicht gefährdet werden. Wer beispielsweise einen Hund hat, muss für eine Eingrenzung des Grundstücks sorgen. Auch ein Pool kann für Kleinkinder gefährlich werden und muss für diese unzugänglich gemacht werden.

Wie hoch darf mein Zaun sein?

Die Höhe der sogenannten Umfriedung kann ebenfalls im Bebauungsplan sowie in der Einfriedungssatzung festgelegt sein. Gibt es weder einen Bebauungsplan, noch eine Einfriedungssatzung der Gemeinde, gilt die Ortsüblichkeit. Das kann in Sachsen-Anhalt in alten Ortschaften eine zwei Meter hohe Mauer sein - und woanders der ein Meter hohe Maschendrahtzaun. Bei Fragen kann man sich an das zuständige Bauamt wenden.

Darf ich für Hecke oder Zaun alle Materialien verwenden, die mir dafür gefallen?

Für Nachbargrundstücke in Städten und Gemeinden gilt der Bebauungsplan für das Grundstück. In diesem ist festgelegt, aus welchem Material eine Hecke oder ein Zaun sein darf und wie hoch die ortsübliche Umfriedungen ist. Mancherorts ist die Umfriedung in der Einfriedungssatzung der Gemeinde festgeschrieben. Diese kann man einsehen.

Die GrundstücksgrenzeWenn sie nicht genau wissen, wo ihre Grundstücksgrenze verläuft, können Sie sich an das Katasteramt wenden. Fragen Sie nach, ob dort aktuelle Unterlagen zu Ihrem Grundstück vorliegen. Wenn nicht, können Sie einen Vermessungsdienst beauftragen, der Ihre Grundstücksgrenze bestimmt. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass das Vermessungsunternehmen eine Zulassung beim Katasteramt hat.

Kann ich einen großen Baum oder eine große Hecke einfach direkt an die Grenze zum Nachbargrundstück setzen?

In den Nachbarrechtsgesetzen der Länder gibt es konkret ausgewiesene Pflanzabstände. Dabei gilt grundsätzlich: Je höher und ausladender der Baum wird, desto größer muss der Abstand sein, der zur Grenze des Nachbargrundstücks eingehalten wird. Wer sich bei der Pflanzung unsicher ist, sollte in die für sein Bundesland geltenden Gesetze schauen.

Für großkronige, stark wachsende Bäume gilt meistens ein Abstand von vier bis fünf Metern, gemessen von der Grundstücksgrenze zur Mitte des Baumstammes. In den ersten fünf Jahren nach der Pflanzung kann der Nachbar, wenn ein Baum zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt ist, dessen Beseitigung verlangen. Nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist kann er nur noch den Rückschnitt überhängender Äste verlangen.

Klagt der betroffene Nachbar nicht bis zum Ablauf des fünften auf das  Anpflanzen folgenden Kalenderjahres auf Beseitigung, ist der Beseitigungsanspruch erloschen.

Volkmar Kölzsch | Rechtsanwalt

Solche Grenzabstände müssen auch bei der Pflanzung von Hecken eingehalten werden. Denn auch dafür gibt es in den Gesetzen konkrete Vorgaben zum Pflanzabstand. Je nach Heckenhöhe liegt der Abstand beispielsweise in Thüringen zwischen 25 und 75 Zentimetern. Wächst eine Hecke höher als sie nach diesen Abstandsregeln werden dürfte, kann der Nachbar verlangen, dass sie zurückgeschnitten wird.

GrenzbebauungVon Grenzbebauung wird gesprochen, wenn Mauern oder Zäune direkt auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken verlaufen. Dabei müssen beide Nachbarn sich einig sein. Bei der Neuanlage sowie Veränderungen, die die Grenzbebauung betreffen, muss die Zustimmung beider Nachbarn vorliegen.

Was, wenn ich in ein neues Haus ziehe und die Bäume an der Grundstücksgrenze sind schon viel zu groß?

Die Verjährungsfrist ist eine verbindliche Ausschlussfrist (Länderrecht). In Thüringen sind es beispielsweise fünf Jahre. Wenn die Frist nach dem Pflanzen vorbei ist, kann keine Entfernung des Baumes oder der Hecke mehr verlangt werden. Die bereits verstrichene Frist kauft man praktisch mit. 

Es gibt einen Grundsatz: Wer etwas will, muss es beweisen! Deswegen sollte ich gleich, wenn der Nachbar zu nah an der Grenze pflanzt, das Gespräch suchen. Wenn sich das Problem nicht regeln lässt, ist es sinnvoll die Schlichtungsstellen einzuschalten. Das ist in Sachsen und Sachsen-Anhalt zwingend vor Einschaltung des Gerichts erforderlich. In Thüringen sollte man es tun, es ist aber nicht zwingend.

Was, wenn die Grenze nicht genau feststeht?

Wenn der Verlauf der Grundstücksgrenze nicht bekannt ist, kann man Internetmöglichkeiten nutzen oder den Vermesser bestellen und damit den Ausgangspunkt für die Messung der Pflanzabstände festlegen.

Was, wenn die Pflanzen vom Nachbarn das eigene Grundstück beschatten?

Einen Anspruch auf den Rückschnitt hat man nur, wenn das eigene Grundstück erheblich in der Nutzung beeinträchtigt wird, hier ist die Einzelsituation vor Ort ausschlaggebend. Werden von einem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück nur 20 Quadratmeter beschattet, zählt das nicht als erhebliche Beeinträchtigung. Anders könnte es sein, wenn über die gesamte Sommerzeit eine vollständige Verschattung durch eine Baumgruppe des Nachbargrundstücks geschieht.

Dürfen in einem Garten Bienen gehalten werden? Sie könnten doch zum Beispiel spielende Kinder auf dem Nachbargrundstück oder im benachbarten Kleingarten stechen.

Es gibt kein Gesetz, das die Haltung von Bienen untersagt. Im Gegenteil, Bienen sind erwünschte Gäste in Gärten, weil sie Pflanzen bestäuben und für eine reiche Ernte sorgen. Wer Bienenvölker halten möchte, sollte sich aber mit seinen Nachbarn abstimmen, wo die Häuser der Insekten ihren Platz finden.

Was, wenn die Hecke vom Nachbarn auf mein Grundstück ragt? Wer ist verantwortlich?

Grundsätzlich gilt: Wenn die Hecke auf dem Grundstück des Nachbarn steht, ist er für den Rückschnitt verantwortlich. Der Nachbar sollte darauf angesprochen werden, diese Äste innerhalb einer angemessenen Frist zu entfernen. Am besten erledigt man das zusätzlich schriftlich. Mit Ablauf der Frist gilt das Selbsthilferecht, das heißt, dass überhängende Äste dann selbst abgeschnitten werden dürfen. Haben sich die Wurzeln der Pflanze schon ausgebreitet, können die Triebe, die auf dem eigenen Grundstück sprießen abgeschnitten werden, ohne den Nachbarn um Erlaubnis zu fragen.

Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch (rechts) gibt im MDR Garten regelmäßig Antworten auf juristische Fragen rund um den Garten. Bildrechte: MDR/Ulrike Kaliner

Darf ich das Grundstück des Nachbarn betreten, um Arbeiten durchzuführen?

Bei Nachbargrundstücken regelt das Nachbarrechtsgesetz der Länder das so genannte Hammerschlagsrecht. Das bedeutet, dass ein Nachbar, nach vorheriger Anmeldung, einen Anspruch hat, das angrenzende Grundstück zu betreten, um spezielle Arbeiten am eigenen Grundstück auszuführen. Für die Kleingärten hingegen gibt es keine spezielle Regelung. Wer in einer Anlage das Nachbargrundstück betreten will, braucht das Einverständnis des Nachbarn.

Darf ich Obst, das an einem Ast oder Zweig über den Zaun hängt, bei mir ernten?

So lange das Obst am Zweig hängt, darf es nicht geerntet werden. Ist der Apfel allerdings heruntergefallen, dann gehört er demjenigen, dem das Stück Boden gehört, auf dem er liegt.

Wer haftet, wenn ein Baum vom Nachbarn auf mein Grundstück fällt und den Zaun oder gar ein Gebäude beschädigt?

Es haftet immer derjenige, auf dessen Grundstück der Baum steht und der für den Baum verantwortlich ist. Grundsätzlich haftet der Eigentümer des Grundstückes, es sei denn, er hat für Pflanzen, die zum Zeitpunkt des Pachtvertrags-Abschlusses schon auf dem Grundstück standen, die so genannte Verkehrssicherungspflicht auf den Pächter übertragen. Dann muss der Pächter gewährleisten, dass von den Pflanzen keine Gefahr ausgeht. Etwas anders ist die Rechtslage, wenn der Pächter erst später selbst einen Baum angepflanzt hat. Dann ist er auch dafür verantwortlich - und nicht der Eigentümer.

Wenn Laub und Zweige vom Nachbarsbaum auf mein Grundstück fallen, wer muss sich kümmern?

Fallen Laub und Zweige vom Nachbarsbaum in Ihr Grundstück, müssen Sie es wegräumen. Ihr Nachbar braucht sich nicht darum zu kümmern. Das gilt übrigens auch für heruntergefallenes Obst. Ist der Apfel vom Nachbarsbaum in Ihren Garten gefallen, dann gehört er demjenigen, dem das Stück Boden gehört, auf dem er liegt. Sie dürfen ihn also essen, verarbeiten oder wegräumen. Solange er jedoch am Baum hängt, darf er nicht geerntet werden.

Muss ich Kompost an der Gartengrenze dulden?

Es kommt darauf an, wie stark die Beeinträchtigung durch den Kompost ist. Ist er nur hin und wieder bei Westwind zu riechen, muss ich damit leben. Steht der Kompost direkt unter meinem Schlafzimmerfenster und ich kann mein Fenster deshalb kaum noch öffnen, dann muss ich ihn nicht dulden. Sollte das Reden mit dem Nachbarn nicht helfen, könnten rechtliche Schritte erfolgreich sein.

Wir mieten einen Garten - was ist erlaubt, was verboten?

Diese Frage fällt unter das Mietrecht. Das heißt: Es gilt, was im Mietvertrag in Verbindung mit der Hausordnung vereinbart ist.

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR Garten | 21. Juli 2019 | 08:30 Uhr

Gartenrecht - Spezial

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