Aufgaben des MDR-Rundfunkrates Umgang mit Beschwerden zu den Angeboten des MDR

12. April 2022, 09:39 Uhr

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich mit Kritik zu den MDR-Angeboten an den MDR-Publikumsservice zu wenden. Darüber hinaus können Beschwerden zu den Angeboten an die Intendantin oder den Intendanten oder den Rundfunkrat gerichtet werden. Der Umgang damit ist im MDR-Staatsvertrag bzw. in der MDR-Satzung geregelt.

Für allgemeine Kritik am Angebot können Sie sich an den Publikumsservice des MDR wenden:

Beschwerden und Eingaben an den MDR-Rundfunkrat

Jede Nutzerin und jeder Nutzer der MDR-Programmangebote hat das Recht, sich mit einer Beschwerde oder Eingabe an den MDR-Rundfunkrat zu wenden. Der Vorsitzende oder die Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates leitet diese an die Intendantin bzw. an den Intendanten mit der Bitte um Äußerung binnen eines Monats gegenüber der/dem Eingebenden zu, sofern der Vorsitzende oder die Vorsitzende nicht eine unmittelbare Behandlung des Vorgangs im Rundfunkrat oder den Ausschüssen für geboten hält.

Wendet die/der Eingebende sich erneut an den Rundfunkrat (wenn er seine Eingabe nicht als erledigt ansieht), übermittelt der Vorsitzende oder die Vorsitzende des Rundfunkrates dem gegebenenfalls zuständigen Ausschuss diese Eingabe.

Eine Beschwerde an den MDR Rundfunkrat wird geschrieben
Bildrechte: Colourbox.de/MDR.DE

Beschwerden an die Intendantin oder den Intenden des MDR sind innerhalb einer Frist von drei Monaten zu bescheiden. Macht die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer gegen den Bescheid Einwendungen geltend und ist die Intendantin oder der Intendant nicht bereit, diesen Rechnung zu tragen, so hat die Intendantin oder der Intendant den nach der Satzung zuständigen Ausschuss des Rundfunkrates zu unterrichten.

Entscheidet der Ausschuss oder die Landesgruppe, dass die Eingabe/Beschwerde keinen Anlass zu einer Beanstandung gegenüber dem MDR gibt, unterrichtet der Vorsitzende oder die Vorsitzende des Rundfunkrates die/den Eingebenden über dieses Ergebnis. Anderenfalls entscheidet der Rundfunkrat aufgrund der Empfehlung des jeweiligen Ausschusses oder der Landesgruppe endgültig.

Umgang mit Beschwerden und Eingaben - Vereinfachte Darstellung gemäß gesetzlicher Regelungen
Die Grafik bildet das gesetzlich vorgesehene Verfahren zum Umgang mit Programmbeschwerden ab: Bildrechte: MDR Rundfunkrat

Der Umgang mit Beschwerden und Eingaben ist im § 13 MDR-Staatsvertrag sowie Art. 13 MDR-Satzung geregelt: