Aufgaben des MDR-Rundfunkrates Angebotskontrolle

27. Februar 2024, 14:25 Uhr

Neben der kontinuierlichen Angebotskontrolle befasst sich der MDR-Rundfunkrat auch mit der ständigen Telemedienaufsicht.

Einhaltung des Auftrags

Gemäß MDR-Staatsvertrag überwacht der MDR-Rundfunkrat die Einhaltung des gesetzlich festgeschriebenen Auftrags sowie der Angebotsgrundsätze (§§ 6, 8,).

Die Angebotskontrolle ist somit eine originäre Aufgabe und Kompetenz des Rundfunkrates. Bei Hinweisen auf einen Gesetzesverstoß prüft der Rundfunkrat den Fall und stellt gegebenenfalls einen Verstoß fest. Kommt der Rundfunkrat zu dem Ergebnis, dass eine Sendung gegen die Angebotsgrundsätze verstößt, kann er die/den Intendantin/Intendanten mit schriftlicher Begründung auffordern, einen festgestellten Verstoß nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen.

Auftrag und Angebotsgrundsätze

Gemäß MDR-Staatsvertrag sollen die Angebote des MDR unter anderem

  • einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische und nationale Geschehen geben sowie im Schwerpunkt über das Geschehen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in allen wesentlichen Lebensbereichen berichten,
  • die Vielfalt ihrer Regionen, der Kultur und Sprache angemessen berücksichtigen
  • der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung dienen und dem kulturellen Auftrag des Rundfunks entsprechen,
  • der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dienen,
  • den Belangen aller Bevölkerungsgruppen – auch der Minderheiten – Rechnung tragen.

Der MDR

  • ist in seinen Sendungen an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden, der Wahrheit verpflichtet. Er soll zur Verwirklichung der freiheitlich demokratischen Grundordnung beitragen und die Zusammengehörigkeit im vereinigten Deutschland fördern,
  • hat die Würde des Menschen und die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer zu achten,
  • soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung andrer zu stärken und die Gleichstellung der Geschlechter und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungvon Frau und Mann zu fördern und Diskriminierungen entgegen zu wirken,
  • hat verschiedene Auffassungen angemessen und ausgewogen im Gesamtprogramm zu berücksichtigen,
  • soll in seinen Angeboten insbesondere das öffentliche Geschehen, die politischen Ereignisse, die Entwicklung von Klima und Umwelt, das kulturelle Leben sowie die wirtschaftliche Entwicklung in den jeweiligen Ländern und ihren Regionen darstellen und einordnen.

Für Informationssendungen gelten zudem die Grundsätze:

  • einer gewissenhaften Recherche sowie wahrheitsgetreuen und sachlichen Berichterstattung,
  • der Objektivität und Überparteilichkeit,
  • sorgfältigen Prüfung auf Wahrheit und Herkunft,
  • der Trennung von Kommentar und Nachrichten,
  • journalistischer Fairness.

Der MDR stellt außerdem sicher, dass

  • die Vielfalt der bestehenden Meinungen und der religiösen, weltanschaulichen, politischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Richtungen im Gesamtangebot der Anstalt in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet,
  • die bedeutsamen gesellschaftlichen Kräfte im Sendegebiet im Gesamtprogramm der Anstalt zu Wort kommen
  • das Gesamtangebot der Anstalt nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient

Ständige Telemedienaufsicht

Der öffentlich-rechtliche Auftrag ist für das Telemedienangebot des MDR bzw. die vom MDR federführend verantworteten Gemeinschaftsangebote (KiKA Telemedien und ARD KULTUR) konkreter gefasst.

Grundlage für die Erstellung und Verbreitung dieser Telemedienangebote ist ein vom MDR-Rundfunkrat in einem Drei-Stufen-Test geprüftes und genehmigtes Telemedien(änderungs)konzept, welches jeweils das Angebot bzw. dessen wesentliche Änderung im Sinne des Medienstaatsvertrages beschreibt.

Die Entscheidung über eine Genehmigung ist zu begründen.

Hinsichtlich der Umsetzung des Telemedienkonzeptes und damit auch der Fortentwicklung des Telemedienangebotes macht der MDR-Rundfunkrat von der Möglichkeit Gebrauch, in der Entscheidungsbegründung diesbezüglich Erwartungen und Berichtspflichten zu formulieren.

Der zuständige Telemedienausschuss befasst sich regelmäßig, in der Regel zwei Mal jährlich, auf Basis der hierzu vom MDR vorgelegten Berichte mit dem Stand und der Entwicklung der vom MDR-Rundfunkrat zu beaufsichtigenden Telemedienangebote. In die Betrachtung einbezogen werden auch die finanziellen Aufwände für die Erstellung der Angebote, d.h. die Telemedienkosten.

Hinzu treten anlassbezogene Befassungen, etwa die Prüfung von Beschwerden Dritter zum Telemedienangebot.

Darüber hinaus werden ausgehend vom Telemedienkonzept kriteriengeleitet und systematisch eigene Analysen zur Qualitätsevaluierung durchgeführt.