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Struktur Ausschüsse helfen bei Wahrnehmung der Aufgaben

28. Februar 2024, 14:45 Uhr

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bildet der Rundfunkrat Ausschüsse. Dabei handelt es sich um die Programmausschüsse Leipzig und Halle, den Telemedienausschuss und den Haushaltsausschuss.

Laut MDR-Staatsvertrag soll der Rundfunkrat für die Angebote des MDR Ausschüsse bilden. Die MDR-Satzung enthält weitere Regelungen zur Bildung von Ausschüssen, der Mitgliedschaft, dem Vorsitz sowie der Arbeitsweise.

Aufgaben, Vorsitz und Sitzungen der Ausschüsse

Die Ausschüsse beraten Angelegenheiten, die ihnen der Rundfunkrat zugewiesen hat und bereiten Beschlüsse für den Rundfunkrat vor. Der oder die Vorsitzende sowie die stellvertretenden Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses werden jeweils für zwei Jahre gewählt, Wiederwahl ist zulässig.

Laut § 21 Absatz 1 MDR-Staatsvertrag finden die Sitzungen der Ausschüsse grundsätzlich nicht öffentlich statt.

Rundfunkratsmitglieder können mit beratender Stimme an Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen, denen sie selbst nicht angehören.

Die Ausschüsse berichten in den Sitzungen des Rundfunkrates über die Ergebnisse ihrer Sitzungen.

Intendant und Direktoren können beratend teilnehmen

Die Intendantin oder der Intendant sowie die Direktorinnen und Direktoren können beratend teilnehmen, gegebenenfalls auch weitere MDR-Mitarbeiter. Die Beratungen des Telemedienausschusses zum Thema Drei-Stufen-Test finden in der Regel ohne Vertreter der Operative des MDR statt.

Tagesordnungen der Ausschusssitzungen werden veröffentlicht

Laut § 20 Absatz 4 MDR-Staatsvertrag sind die Tagesordnungen der Ausschusssitzungen spätestens eine Woche vor den Sitzungen, die Anwesenheitslisten im Anschluss an die Sitzungen zu veröffentlichen.