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Derzeit wird kein neues oder verändertes Telemedienangebot des MITTELDEUTSCHEN RUNDFUNKS geprüft.
Der MDR-Rundfunkrat hat bislang neun Drei-Stufen-Tests durchgeführt.
Mit dem Drei-Stufen-Test prüft der Rundfunkrat, ob ein neues oder verändertes Telemedienangebot zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört.
Genehmigungsverfahren des MITTELDEUTSCHEN RUNDFUNKS für neue und veränderte Telemedienangebote und für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme vom 20.04.2009 in der Fassung vom 09.12.2019.
ARD-Genehmigungsverfahren für neue und veränderte Gemeinschaftsangebote von Telemedien vom 25. November 2008 in der Fassung vom 09.12.2019.