FAQ Fragen und Antworten zur Arbeit des Rundfunkrates

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Aufgaben und der Arbeit des Rundfunkrates.


Was sind die Aufgaben des Rundfunkrates?

Der Rundfunkrat hat umfassende Mitspracherechte in Angebots-, Personal- oder Finanzfragen.

Der Rundfunkrat trägt dafür Sorge, dass der Mitteldeutsche Rundfunk seine ihm gesetzlich zugewiesene Aufgabe erfüllt. So überwacht er die Einhaltung der Angebotsgrundsätze und hierzu erlassener Richtlinien. Er berät die/den Intendantin/Intendanten in allgemeinen Angelegenheiten der Angebote.

Zu den Aufgaben des Rundfunkrates zählt ferner die Wahl und Abberufung der/des Intendantin/Intendanten sowie der Mitglieder des Verwaltungsrats. Für die Berufung von Direktoren ist ebenfalls die Zustimmung des Rundfunkrates erforderlich.

Der Rundfunkrat ist auch für die Genehmigung des Wirtschaftsplanes sowie des Jahresabschlusses verantwortlich.


Wie wird man Mitglied im Rundfunkrat?

Der Rundfunkrat nimmt seine Aufgaben stellvertretend für die Gesellschaft wahr und soll die in der Gesellschaft bestehende Meinungsvielfalt zum Ausdruck bringen. Um dies zu gewährleisten, setzt sich das Gremium aus Vertretern unterschiedlicher gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Die Zusammensetzung des Rundfunkrates ist im MDR-Staatsvertrag geregelt (§ 16).


Wie lange dauert eine Amtsperiode des Rundfunkrates?

Die Amtszeit des Rundfunkrates beträgt, beginnend mit seinem ersten Zusammentritt, sechs Jahre. Am 31. Januar 2022 hat sich der Rundfunkrat für eine neue Amtsperiode konstituiert.


Ist der Rundfunkrat unabhängig?

Die Mitglieder des Rundfunkrates sind den Interessen der Allgemeinheit verpflichtet und haben der Vielfalt der Meinungen Rechnung zu tragen. Durch das Zusammenwirken unterschiedlicher gesellschaftlicher Interessen und Perspektiven im Rundfunkrat soll eine plurale Meinungsbildung und Entscheidungsfindung gewährleistet werden. Die Mitglieder sind in ihrer Amtsführung nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden und handeln somit unabhängig.


Warum arbeiten Rundfunkräte ehrenamtlich?

Durch die plurale Zusammensetzung des Rundfunkrates mit Vertretern unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppierungen werden ganz verschiedene Kenntnisse, Fähigkeiten, Standpunkte und gesellschaftliche Erwartungen in das Gremium eingebracht. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Gesellschaft in möglichst großer Breite und Vielfalt im Rundfunkrat abgebildet wird.


Wie funktioniert die Arbeit des Gremiums?

Der Rundfunkrat hat für die Wahrnehmung seiner Aufgaben mehrere Ausschüsse eingesetzt, in denen Entscheidungen des Plenums inhaltlich vorbereitet werden. Über die Landesgruppen und die Berichte der Ausschüsse im Rundfunkrat werden alle Rundfunkratsmitglieder über wichtige Beratungsergebnisse informiert.

Eine wichtige Aufgabe des Rundfunkrates ist die Beratung der/des Intendantin/Intendanten in allgemeinen Angelegenheiten der Angebote. So befasst sich der Rundfunkrat beispielsweise mit der alle zwei Jahre zu veröffentlichenden programmlichen Selbstverpflichtung des MDR (sogenannter Entwicklungsplan) und gibt hierbei Empfehlungen für die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung des Angebots.


Wie oft tagt der Rundfunkrat?

Gemäß MDR-Satzung tritt der Rundfunkrat mindestens vierteljährlich einmal, im Übrigen nach Bedarf zusammen. 2020 fanden (coronabedingt) fünf Rundfunkratssitzungen statt. Hinzu kommen die Sitzungen der Programmausschüsse, des Telemedienausschusses und des Haushaltsausschusses sowie der Landesgruppen.


Welche Angebote kontrolliert der MDR-Rundfunkrat?

Der MDR-Rundfunkrat übt die Angebotskontrolle für alle vom Mitteldeutschen Rundfunk verantworteten Angebote aus. Dies sind neben dem MDR Fernsehen, den MDR-Hörfunkwellen und dem MDR-Internetangebot auch die Angebote des von ARD und ZDF gemeinschaftlich betriebenen Kinderkanals, für den der MDR federführend verantwortlich ist, und die Programmeinbringungen des MDR in die Gemeinschaftsangebote der ARD.


Werden Rundfunkratsmitglieder für ihre Tätigkeit bezahlt?

Nein. Die Mitglieder des Rundfunkrates arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 736,90 Euro. Der oder die Rundfunkratsvorsitzende erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.064,58 Euro, seine Stellvertreter oder Stellvertreterin, die Vorsitzenden der Landesgruppen und der Ausschüsse 900,55 Euro sowie das Mitglied im ARD-Programmbeirat 888,14 Euro.

Außerdem erhalten die Mitglieder des Rundfunkrates für ihre Teilnahme an den Sitzungen und Ausschüssen ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 61,43 Euro pro Sitzungstag. Die Vorsitzenden des Rundfunkrates sowie der Ausschüsse und Landesgruppen erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 122,86 Euro pro Tag der von ihnen geleiteten Sitzung. Das Mitglied im ARD-Programmbeirat erhält ein Sitzungsgeld in Höhe von 122,86 Euro pro Sitzungstag dieses Gremiums. (vgl. hierzu Art. 14 MDR-Satzung).

Die Aufwandsentschädigungen werden zu Teilen für die Kindermedienpreise des Rundfunkrates gespendet:

Die Anpassung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder richtet sich nach der Höhe der Kostenpauschale gemäß § 12 Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz).

Alle Zahlungen sind individuell steuerpflichtig.


Gibt es eine Koordination der Arbeit der Rundfunkräte in der ARD?

Entsprechend der Organisationsform der ARD als Verbund unabhängiger Landesrundfunkanstalten sind auch die Rundfunkräte des Senderverbunds autonome Gremien. Allerdings sind sie bestrebt, sich bei senderübergreifenden und strategischen Fragen abzustimmen. Die Koordination erfolgt durch die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD, in der die Vorsitzenden der Rundfunk- und Verwaltungsräte der ARD vertreten sind.