Drei-Stufen-Test-Verfahren MDR-Rundfunkrat beauftragt Gutachter

02. Dezember 2021, 14:31 Uhr

Mit einem Drei-Stufen-Test prüft der MDR-Rundfunkrat, ob ein neues oder wesentlich geändertes Telemedienangebot zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört. Grundlage hierfür sind der Medienstaatsvertrag § 32 sowie die Verfahrenssatzungen.

Zu den Auswirkungen auf alle relevanten Märkte hat der Rundfunkrat gutachterliche Beratung hinzuzuziehen (§ 32 Absatz 5 Satz 4 MStV).

Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) hat im Rahmen der laufenden Drei-Stufen-Test-Verfahren die marktökonomischen Gutachten vergeben.

Der Rundfunkrat des MDR hatte zuvor vom 14. September bis zum 12. Oktober 2021 zwei nicht-förmliche Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, um eine geeignete Gutachterin oder Gutachter zu finden.

Aufgabe der Gutachterin und des Gutachters ist es nun, die marktlichen Auswirkungen der wesentlichen Änderung des jeweiligen Angebotes zu untersuchen und zu bewerten.

Gutachten zum KiKA-TMÄK

Mit dem Gutachten für das Telemedienänderungskonzept zu "KiKA-Telemedien" wurde die EE&MC - European Economic & Marketing Consultants GmbH beauftragt.

Gutachten zum MDR-TMÄK

Mit dem Gutachten für das Telemedienänderungskonzept zu "MDR-Telemedien" wurde Prof. Dr. Lutz M. Hagen beauftragt.

Die Gutachten sollen dem Rundfunkrat des MDR jeweils bis zum 31. Januar 2022 vorliegen.

Gemäß § 32 Absatz 5 Satz 6 MStV können Dritte Stellungnahmen unmittelbar an die Gutachterin oder den Gutachter übersenden. Insofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, bittet die Vorsitzende des Rundfunkrates darum, dies per E-Mail an rundfunkrat@mdr.de mitzuteilen. Soweit Dritte Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ausschließlich an den Gutachter übermitteln, ist der Gutachter nicht verpflichtet, diese Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Gutachten aufzuführen.