MDR-Rundfunkrat | 10.10.2022 Rundfunkrat genehmigt Telemedienänderungskonzept MDR Telemedien

12. Oktober 2022, 12:56 Uhr

Der MDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2022 das Telemedienänderungskonzept MDR Telemedien in der Fassung vom 10.10.2022 genehmigt.

Das Gremium stellte einstimmig fest, dass die im Konzept beschriebene wesentliche Änderung der Verweildauern den Voraussetzungen des Medienstaatsvertrages entspricht und somit vom Auftrag des MDR umfasst ist.

Das genehmigte Verweildauerkonzept ermöglicht längere, nach Inhaltstyp differenzierte Verweildauern. Beispielsweise können Inhalte für Kinder nun bis zu fünf Jahre, Dokumentationen bis zu zwei Jahre und Serieninhalte bis zu zwölf Monate zum Abruf zur Verfügung gestellt werden.

Der Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates, Dietrich Bauer: „Der Rundfunkrat ist nach eingehender Prüfung zum Ergebnis gekommen, dass eine Verlängerung der Verweildauern für die Inhalte des MDR-Telemedienangebots insbesondere den Kernauftrag öffentlich-rechtlicher Angebote stärkt, als Medium und Faktor des Prozesses freier Meinungsbildung in einer konvergenten Medienwelt zu wirken. Damit wird auch dem veränderten Nutzungsverhalten und -bedürfnis der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler Rechnung getragen.“

Bei seiner Entscheidung hat der MDR-Rundfunkrat u.a. die Stellungnahmen Dritter sowie eine unabhängige gutachterliche Expertise zu den Auswirkungen auf alle relevante Märkte berücksichtigt.

Nach Abschluss des Drei-Stufen-Tests durch den Rundfunkrat erfolgt nun noch die Prüfung durch die für den MDR zuständige Rechtsaufsicht. Erst danach wird das genehmigte Telemedienänderungskonzept veröffentlicht.

Die Entscheidung und die Begründung des MDR-Rundfunkrates sowie das marktliche Gutachten können auf der Webseite des MDR-Rundfunkrates abgerufen werden.

Allgemeine Informationen zur Durchführung der Drei-Stufen-Tests in Zuständigkeit des MDR-Rundfunkrates sind auf der Webseite des MDR-Rundfunkrates abrufbar.