MDR-Rundfunkrat | 07.12.2020 MDR-Rundfunkrat genehmigt MDR-Wirtschaftsplan für 2021

07. Dezember 2020, 15:40 Uhr

Rundfunkratssitzung 07.12.2020
Bildrechte: MDR / Stephan Flad

Der MDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2020 den MDR-Wirtschaftsplan für 2021 genehmigt. Grundlage war die zuvor bereits erfolgte Feststellung des Wirtschaftsplans durch den MDR-Verwaltungsrat am 9. November 2020 sowie eine eingehende Befassung in den Ausschüssen und Landesgruppen des MDR-Rundfunkrats.

Der MDR-Wirtschaftsplan 2021 basiert auf der von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für die Zeit ab 2021 bedarfsgerecht ermittelten Finanzierung - einem Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro. 2021 ist das erste Jahr der neuen Beitragsperiode 2021 bis 2024.

Programmlich steht das Jahr 2021 unter dem publizistischen Leitgedanken "Gemeinsam gestalten". "Mit seinen vielfältigen Inhalten in Fernsehen, Radio und Netz unterstützt der MDR eine kulturell, sozial und politisch kompetente Gesellschaft, fördert die Teilhabe und das menschliche Miteinander", sagte Intendantin Prof. Dr. Karola Wille. Der MDR wird im kommenden Jahr stärker auf Diskurs setzen, verbindende Momente schaffen und so den Zusammenhalt im Land mit befördern. Der freie Zugang zu Information, Hintergründen, Kultur, Sport und Unterhaltung sei eine wichtige Grundlage für den Austausch über Themen, die die Menschen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bewegen. Für die Umsetzung dieses Gemeinwohlanspruchs seien weiterhin die digitale Transformation des trimedialen Medienhauses MDR ein Kernaspekt sowie Unabhängigkeit, Qualität, Vielfalt, Regionalität und Wertschöpfung.

Gabriele Schade, Mitglied des MDR-Rundfunkrates
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MDR-Rundfunkratsvorsitzende Prof. Dr. Gabriele Schade:
"Der MDR-Rundfunkrat hat im Rahmen seiner Kompetenzen ein waches Auge sowohl auf die Sicherung der Funktionsfähigkeit des MDR zur Erfüllung seines gesetzlichen und von der Politik festgesetzten Auftrags wie auf seine aktive Rolle an Effizienzprogrammen innerhalb der ARD."

Insgesamt wird für das Wirtschaftsjahr 2021 bei geplanten Gesamterträgen von 715,6 Millionen Euro ein Defizit auf Basis verwendbarer Erträge von 55,2 Millionen Euro erwartet, das durch Entnahmen aus Rücklagen gedeckt wird. Der Plan beinhaltet eine konsequente Ausrichtung an den Prinzipien von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der Mittelverwendung. Für 2021 wurden Maßnahmen festgelegt, die die bisherigen Aktivitäten rund um den Entwicklungsplan für die Jahre 2018 bis 2021 konsequent weiterführen:

Besonders bedeutend wird im nächsten Jahr die weitere Arbeit am Digitalportfolio und die Zusammenarbeit bei den Informationsbereichen und den Regionalstudios, die Arbeit am MDR übergreifenden Qualitätsmanagement sowie die Stärkung der Public Value-Kommunikation. Außerdem wird die Digitalagenda weiter umgesetzt und damit die digitale Transformation vorangetrieben.

Joachim Dirschka
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MDR-Verwaltungsratsvorsitzender Joachim Dirschka:
"Eine bedarfsgerechte Finanzierung, ein zweckorientierter und wirtschaftlicher Einsatz der anvertrauten Mittel und eine effektive Gremienkontrolle sind für den MDR wichtige Grundlagen, um den Wertbeitrag für die Gesellschaft im gesetzlich vorgeschriebenen Maß erfüllen zu können", sagte Dirschka. Auf der Grundlage des von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) als bedarfsgerecht festgestellten Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro ab 2021 ergebe sich für den MDR bereits eine Absenkung des Haushalts im zweistelligen Millionenbereich bis 2024 mit einem damit verbundenen Priorisierungs- und Effizienzdruck.

Mit Blick auf die aktuelle Diskussion zur Umsetzung der KEF-Empfehlung durch die Landtage in Deutschland und dabei vereinzelt vorgenommene konkrete Hinweise zu angeblichen Kürzungspotenzialen beim MDR fügte er hinzu: "Die Erstellung, Feststellung und Genehmigung des Wirtschaftsplanes unserer Drei-Länder-Anstalt sind die ausschließliche Aufgabe der Intendantin, des Verwaltungsrats sowie des Rundfunkrats im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts unter Beachtung der gesetzlichen und rundfunkrechtlichen Bestimmungen auf Grundlage des bestehenden und von der Politik nicht veränderten Programmauftrags."