MDR-Rundfunkrat | Leipzig, 01.07.2013 MDR-Rundfunkrat will grundsätzliche Diskussion über Sportrechte innerhalb der ARD

02. Juli 2013, 09:45 Uhr

Der MDR-Rundfunkrat hat für die weitere Diskussion des Sportrechtekaufs und der Sportberichterstattung der ARD ein Positionspapier abgestimmt, das sich insbesondere mit der Stellung des Fußballs im Gesamtangebot des Senderverbunds beschäftigt. Die Position des MDR-Rundfunkrats soll in die weitere Diskussion des Themas in der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD einfließen. Bereits im Frühjahr dieses Jahres hat sich das MDR-Aufsichtsgremium intensiv und teils kritisch mit der Sportberichterstattung auseinandergesetzt.

Die Breite und Vielfalt der Berichterstattung dürfe nicht aufgrund der programmpolitischen Bedeutung und der finanziellen Vorherrschaft einer einzelnen Sportart eingeschränkt werden, fordert das Papier. Auch in der Sportberichterstattung habe der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Aufgabe, die Vielfalt und Breite des Sports abzubilden. Dabei erkennt der Rundfunkrat an, dass die ARD für ihre Sportsendungen attraktive Rechte und Angebote brauche, um viele Zuschauerinnen und Zuschauer aller Altersgruppen anzusprechen.

Festzustellen sei, dass rund 70 Prozent des Sportrechteetats in den Fußball fließen, merkt der Rundfunkrat einleitend an. Dies offenbare: "Die Gesamtsituation beim Erwerb der Sportrechte ist unausgewogen". Dies werde noch deutlicher, wenn man berücksichtige, dass die Fußballberichterstattung einen Anteil von 29 Prozent an der gesamten Sportberichterstattung habe.

Im Positionspapier bittet der MDR-Rundfunkrat die GVK, die ARD aufzufordern, klar vergleichbare Regelungen für die Praxis interner Leistungsverrechnung einzuführen. Die Gesamtkosten für die Fußballberichterstattung (Rechte und Produktion) dürften die Budgets für die anderen Programmbereiche und Genres nicht einschränken und die Berichterstattung über andere Sportarten nicht schmälern. Der Fußballrechteetat solle unter Berücksichtigung allgemeiner Einsparzwänge langfristig reduziert werden.

Bei der Bewilligung von Mitteln für den Sportrechtekauf sollen den Gremien neben den Rechtekosten auch die zu erwartenden Produktionskosten mitgeteilt werden. Sportverbände seien grundsätzlich nicht an Produktionskosten zu beteiligen. Ferner solle geprüft werden, ob und wie man bei finanziell hoch vergüteten Senderechten das Recht auf unentgeltliche Kurzberichterstattung in Anspruch nehmen kann. Die Landesrundfunkanstalten werden aufgefordert, "die gesellschaftliche Komplexität des Sports in integrativer Form in den verschiedenen Programmformaten, wie zum Beispiel Ratgeber und Gesundheitsmagazinen, abzubilden." Livestreaming von Sportereignissen müsse möglich sein, wenn die ARD die Rechte erworben hat. Dies gelte auch für das originäre Livestreaming, also die alleinige Übertragung per Livestream. Den Sportverbänden müsse eine nichtkommerzielle Verwendung des Livestreams möglich sein.

Im Sinne der Kosteneffizienz sei zu prüfen, wie die bezahlten Rechte der Fußball-Bundesliga auch am Sonntag zuerst im Gemeinschaftsprogramm DAS ERSTE "vollumfänglich genutzt werden können". Empfohlen wird, im Turnus von drei Jahren Praxis und Entwicklung der Sportrechte und Sportberichterstattung auf einer gemeinsamen Konferenz der Anstalten, Gremien und Sportverbände zu diskutieren.