221. Sitzung des MDR-Rundfunkrates Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung am 10. Juni 2024

26. August 2024, 12:27 Uhr

  • öffentlicher Teil der Sitzung

Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden

Rundfunkratsvorsitzender Michael Ziche berichtete von einem ersten Austausch einer Arbeitsgruppe der GVK. Anknüpfend an die Empfehlungen des Zukunftsrats sammelt die Arbeitsgruppe Ideen, wie die Gemeinschaftsangebote der ARD und die Aufsicht darüber effizienter organisiert werden können.

Am 15. und 16. Mai tagte der ARD-Programmbeirat in Leipzig. Der Rundfunkratsvorsitzende hob in seinem Bericht den Schwerpunkt der Sitzung, das Mittagsmagazin, hervor.

Herr Langhof informierte aus dem GVK-Telemedienausschuss vom 28. Mai. Der Ausschuss wählte Herrn Prof. Gerd Ascheid (WDR-Rundfunkrat) zur Stellvertretung von Frau Bäumer (NDR-Rundfunkrat). Das Gremium befasste sich mit der ARD-Distributionsstrategie auf Drittplattformen, dem Zielgruppenmodell "Digital Media Types" der ARD-Medienforschung, einem Werkstattbericht von funk zur praktischen Relevanz von Daten aus der Medienforschung sowie mit der Personalisierung und Kuratierung in ARD-Mediathek und ARD-Audiothek.

Bericht des Intendanten

Der Intendant informiert über die aktuelle medienpolitische Situation: Das KEF-Verfahren zum 24. Bericht laufe immer noch, eine Entscheidung der Länder zum Umgang mit der Empfehlung der unabhängigen Kommission stehe jedoch weiterhin aus. In diesem Zusammenhang hätten sich mittlerweile auch Mitglieder von Aufsichtsgremien von ARD-Anstalten, ZDF und Deutschlandradio mit einem Appell an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gewandt und gefordert, in Beachtung der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung die KEF-Empfehlung umzusetzen.

Die Arbeit der Länder am Reformstaatsvertrag gehe dagegen weiter voran. Dieser solle konkrete Themenfelder wie die Konkretisierung des Auftrags, die Normierung verpflichtender Kooperation im öffentlichen Mediensystem sowie das Beitragsfestsetzungsverfahren in den Fokus nehmen. Ein entsprechender Entwurf werde derzeit finalisiert und solle im nächsten Schritt wohl im Juni in der Rundfunkkommission der Länder erörtert werden, sodass sich die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten dann voraussichtlich im Oktober 2024 damit beschäftigen könne.

Die Rundfunkkommission der Länder habe zudem die KEF mit einem Sondergutachten zu den erwartbaren finanziellen Effekten möglicher Reformansätze beauftragt. Die Länder wollen wissen, wie stark und auch wann sich bestimmte Maßnahmen und Vorschläge der Sender, des Zukunftsrat oder auch der Länder selbst auf den Finanzbedarf der Anstalten auswirken. Der KEF-Vorsitzende habe wiederholt unterstrichen, dass dieses Sondergutachten sich mit Ideen befasse und aus diesem Grund keinen Einfluss auf das laufende KEF-Verfahren für die Höhe des Rundfunkbeitrags ab 2025 haben könne.

Der wissenschaftliche Beirat der "Stiftung Marktwirtschaft" habe jüngst einen weiteren Debattenbeitrag zu Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk veröffentlicht: Hierin würden einzelne Aspekte der Vorschläge des Zukunftsrats aufgegriffen, ergänzt um eigene, eher marktliberal ausgerichtete Aspekte wie vollständiger Werbefreiheit, Teilprivatisierung oder einer drastischen Verkleinerung der Aufsichtsgremien. Der Intendant weist darauf hin, dass bei einem Entfall von Werbung und Sponsoring nach einem früheren Sondergutachten der KEF der Rundfunkbeitrag zusätzlich um 1,23 Euro pro Monat steigen müsste.

Die ARD verfolge derweil ihr auftragsgemäßes Ziel, allen Menschen ein Programmangebot anzubieten, und arbeite weiter an der Umsetzung ihrer Reformagenda. Am 16./17. Juni 2024 würden die Intendantinnen und Intendanten der Landesrundfunkanstalten in Saarbrücken zusammenkommen und die nächsten Schritte diskutieren und beschließen, um durch Kooperationsmodelle Mittel zur Umschichtung ins Digitale freizusetzen. Auch eine engere Zusammenarbeit der Landeswellen im Hörfunk sei geplant, diese Kooperationsvorhaben für Sendestrecken am Abend würden den MDR-Aufsichtsgremien aufgrund der staatsvertraglichen Regelungen dann zur Zustimmung vorgelegt.

Der Intendant informiert zudem über die Gewerkschaftsforderung nach 10,5 Prozent mehr Lohn in den anstehenden Tarifverhandlungen im MDR, über den Wechsel der MDR-Chefredakteurin in die Geschäftsleitung des Hessischen Rundfunks zum November 2024 sowie die Auszeichnung der früheren MDR-Intendantin mit dem sächsischen Verdienstorden. Er geht zudem auf die Berichterstattung des MDR mit der ARD zum 103. Katholikentag, der vom 29. Mai bis zum 02. Juni 2024 in Erfurt war ein. 

Berichte aus den Ausschüssen

  • Programmausschuss Halle

Iris Herfurth berichtete aus dem Programmausschuss Halle vom 29. Mai 2024. Gegenstand der Sitzung waren Programmbeschwerden im Zusammenhang mit der COVID-19-Berichterstattung durch MDR WISSEN. Aufgrund nicht gegebener Beschlussfähigkeit wurde die abschließende Befassung auf den 10. Juni im direkten Vorfeld der Rundfunkratssitzung vertagt.

Die Direktorin blickte in ihrem mündlichen Bericht auf MDR-Aktivitäten auf dem SPUITNIK Springbreak Festival zurück. Das Newscamp wurde besonders gelobt und durch die Ausschussmitglieder auch im Hinblick auf zukünftige Veranstaltungen gewertschätzt.

Außerdem informierte die Direktorin über die Überführung der Kuratierung der Themenwelt KULTUR in der Mediathek zu ARD KULTUR.

In der Sondersitzung am 10. Juni wurden zwei Beschwerden erneut beraten. Dabei handelte es sich zum einen um den MDR WISSEN-Beitrag "mRNA-Impfstoffe gegen Corona: Wie DNA hineinkommen kann und was das bedeutet". Der Beschwerdeführer nahm Bezug auf den Umschau-Beitrag vom 12.12.2023 "Corona-Impfstoff in der Kritik – Was ist dran?" und beanstandete, dass die in dem MDR-WISSEN-Beitrag zu Wort kommende Experten nicht selbst Impfstoff-Proben auf Verunreinigung getestet haben.

Es wurde erörtert, dass die in dem journalistischen Beitrag zu Wort kommenden Experten ihre persönliche Auffassung darlegen. Weiterhin berichteten die Verantwortlichen des MDR, das MDR-Qualitätsmanagement hinzugezogen zu haben, um in Zukunft die Berichterstattung zu Wissenschaftsthemen innerhalb des MDR besser zu vernetzen und abzustimmen. Im Ergebnis wurde die diesbezügliche Programmbeschwerde abgewiesen.

Eine weitere behandelte Beschwerde befasste sich mit dem MDR WISSEN-Beitrag "COVID-19 – Mehr Impfdurchbrüche bedeuten nicht automatisch weniger Impfschutz" und dem MDR WISSEN-Beitrag "COVID-19 – Impfdurchbrüche haben mehrere Gründe und bedeuten nicht automatisch weniger Schutz". Der Beschwerdeführer monierte die Verarbeitung und Darstellung der RKI-Daten zu COVID-19-Fällen durch MDR WISSEN. Insbesondere kritisierte er die Genauigkeit der Informationen zum Impfstatus und den prozentualen Angaben bei Hospitalisierungen, Intensivbehandlungen und Todesfällen. Die statistische Methodik und die daraus resultierende Berichterstattung seien aus seiner Sicht als fehlerhaft zu deklarieren.

Die Mitglieder erörterten in ihrer beratenden Funktion mit den Verantwortlichen des MDR die Einstufung der Daten des RKI als privilegierte Quelle. In Ermangelung gegenteiliger, als zutreffend erachteten Tatsachenvortrages, wird die Korrektheit der vom RKI gesammelten und im Beitrag genannten Daten angenommen. Der betreffende Beitrag ist Teil der fortlaufenden Berichterstattung über die Entwicklung der COVID-19-Pandemie in den Jahren 2021 und 2022. Im Bereich des Wissenschaftsjournalismus ist es üblich, dass Berichte den jeweils aktuellen Wissensstand zu einem fortwährenden Geschehen wiedergeben und bei neuen Erkenntnissen aktualisiert werden. Im Ergebnis hat der Ausschuss beschlossen, dass die o. g. Berichterstattung nicht gegen die Angebotsgrundsätze verstößt.

  • Programmausschuss Leipzig

Der Programmausschuss Leipzig tagte am 27. Mai 2024, Beatrice Sauerbrey berichtete dem Rundfunkrat.

Der Ausschuss beschäftigte sich zum zweiten Mal mit Beschwerden gegen die Depublikation eines Umschau-Beitrags vom 12. Dezember 2023 zu mutmaßlichen Verunreinigungen von Corona-Impfstoffen.

Die Depublizierung des am 12.12.2023 in der Umschau ausgestrahlten Beitrags führte zu Programmbeschwerden an den MDR-Rundfunkrat. Aufgabe des Rundfunkrates ist es unter anderem, die Einhaltung der für die Angebote geltenden Grundsätze (§§ 6 und 8 MDR-Staatsvertrag) zu überwachen. Hierzu gehört auch die Befassung mit Beschwerden, die gegen die Angebote des MDR gerichtet werden.

In seiner Sitzung am 27.05.2024 hat der zuständige Programmausschuss Leipzig des MDR-Rundfunkrates nach intensiver Befassung mit dem gesamten Vorgang abschließend entschieden, dass der Beitrag zwar journalistische Mängel aufweist, diese jedoch nicht als Verletzung des Gebots einer sachlichen Berichterstattung gemäß § 8 Abs. 3 MDR-StV und der journalistischen Sorgfaltspflicht zu bewerten sind. Im Rahmen der getroffenen Entscheidung hat der Ausschuss dem MDR folgende Hinweise gegeben:

  • Der Ausschuss unterstützt das Vorhaben des MDR, die Qualitätsstandards für Wissenschaftspublizistik weiterzuentwickeln als auch
  • die Entwicklung übergreifender Kriterien und Workflows für eine Depublikation von journalistischen Angeboten.

Der MDR wird den Ausschuss insbesondere über die Umsetzung der internen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Hinweise informieren. Der Beschluss des Ausschusses, dass der Beitrag nicht gegen Angebotsgrundsätze verstößt, verpflichtet den MDR jedoch nicht zur Wiederveröffentlichung des Beitrags in seiner ursprünglichen Form. Der Rundfunkrat und seine Ausschüsse dürfen als Aufsichtsgremien nicht in redaktionelle Entscheidungen eingreifen, um die journalistische Unabhängigkeit und Integrität zu gewährleisten.

Im Bericht der kommissarischen Programmdirektion wurde auf die positiven Rückmeldungen zum MDR Frühlingserwachen verwiesen, die Einladung von Peter Hahne ins Riverboat thematisiert und dem Ausschuss eine Zwischenbilanz zum ARD-Mittagsmagazin gegeben.

Guido Kosmehl, Mitglied im ARD-Programmbeirat, berichtete vom Zusammenkommen des Beirates am 15./16. Mai beim MDR in Leipzig. Weiterhin wurde auf die Sondersitzung des Ausschusses hingewiesen, die sich mit dem Thema Auslandskorrespondenz beschäftigen wird.

  • Telemedienausschuss

Der Ausschussvorsitzende Kai Ostermann berichtete aus dem Telemedienausschuss vom 30. Mai dieses Jahres. Es wurde sich mit einer Beschwerde zum Online-Artikel "Frauenhass, Rassismus, Queerfeindlichkeit– Hass im Netz bedroht Demokratie in Deutschland" von MDR Aktuell Online befasst. Der Beschwerdeführer hatte moniert, dass der beanstandete Online-Artikel zwar zutreffend auf die katastrophalen Folgen von Hass und Hetze gegen diverse Minderheiten hinweise, aber die davon betroffene "große Minderheit der AfD-Wähler" unerwähnt lasse. Darüber hinaus hatte er bemängelt, dass der MDR seine Kommentare zu dem Online-Artikel nicht veröffentlicht habe. Der Ausschuss hat sich mit beiden Beanstandungen ausführlich befasst. Zum einen konnte der MDR bei der Berichterstattung über die Studie "Lauter Hass – leiser Rückzug" nur über die Schlussfolgerungen und Ergebnisse berichten, zu denen die Studie auch tatsächlich gelangt ist. Hinsichtlich der Frage, ob Personen, die mit einer bestimmten Partei sympathisieren, stärker von Hass im Netz betroffen sind als Personen, die anderen Parteien nahestehen, trifft die Studie keine Aussage. Demzufolge wird auch in dem beanstandeten Online-Artikel an keiner Stelle eine Aussage getroffen, die einen Bezug zwischen der Parteizugehörigkeit und der Betroffenheit von Hass im Internet herstellt. Erwähnt werden vielmehr – ohne jegliche Verknüpfung zu irgendeiner Partei – verschiedene gesellschaftliche Gruppen, die in der subjektiven Wahrnehmung der Befragten besonders häufig Ziel aggressiver oder abwertender Aussagen im Netz seien. Vor diesem Hintergrund ist nicht zu erkennen, dass es gegen die im MDR-Staatsvertrag normierten Angebotsgrundsätze verstößt, wenn AfD-Wähler/innen in dem beanstandeten Online-Artikel nicht ausdrücklich als Opfer von Hass und Hetze im Internet benannt werden. Die nicht veröffentlichten Kommentare verstießen unter verschiedenen Gesichtspunkten gegen die Richtlinien für das Verfassen von Kommentaren bei MDR.DE. Im Ergebnis hat der Telemedienausschuss festgestellt, dass es keinen Anlass zu einer Beanstandung gegenüber dem MDR gibt.

Dem Ausschuss wurde das Kompetenz Centrum Digitale Distribution (KCDD) vorgestellt.

Ein weiterer Punkt war der Bericht der MDR Telemedienkoordination: Der Ausschuss wurde u.a. über den Start des Instagram-Kanals "ARD Team Recherche" informiert und tauschte sich überdies zum KI XL Entdeckertag aus. An dieser von MDR next und dem MDR BildungsCentrum organisierten Veranstaltung hatten auch Mitglieder des Ausschusses teilgenommen.

Zudem hat der Ausschuss die Richtlinie des MDR zum Angebot von Sendungen auf Abruf von europäischen und nicht-europäischen Werken angekaufter Spielfilme und angekaufter Folgen von Fernsehserien vorberaten und eine Beschlussempfehlung an den Rundfunkrat ausgesprochen.

  • Haushaltsausschuss

Der Ausschussvorsitzende Dirk Panter fasste die Sitzung des Haushaltsausschusses vom 31. Mai 2024 zusammen.

Der Haushaltsausschuss wurde über den Jahresabschluss des MDR zum 31. Dezember 2023 informiert.

Die Prüfung über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Haus-haltsgrundsätzegesetz führte zu keinen Beanstandungen. Die in diesem Rahmen durch die Prüfer im Vorjahr ausgesprochenen Empfehlungen, den Reifegrad der computergestützten Kontrollen für die rechnungslegungsrelevanten Systeme zu erhöhen, hat der MDR aufgegriffen. Mit der Inbetriebnahme des neuen SAP-Systems zum 01.01.2023 sind bereits Maßnahmen zur Erhöhung des Reifegrads eingeleitet worden.

Nach einer gründlichen Befassung des Ausschusses wird dieser dem MDR-Rundfunkrat einstimmig die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Kenntnisnahme des Geschäftsberichtes 2023 empfehlen.

Darüber hinaus beschäftigten sich beide Programmausschüsse, Telemedien- und Haushaltsausschuss mit der Mittelfristigen Finanzplanung (MifriFi) für 2025 bis 2028. Die Eckwerte für den Wirtschaftsplan 2025 wurden zur Kenntnis genommen. Abschließend wurde den Ausschüssen eine juristische Einschätzung des Gremienbüros zu einem Antrag von Gremienmitgliedern zur Strategie- und Finanzplanung des MDR und dabei insbesondere zu den Beratungsrechten des Rundfunkrats vorgetragen. Es wurde festgehalten, dass der Antrag von einer Redaktionsgruppe bestehend aus Mitgliedern des Rundfunkrats überarbeitet wird.

Bericht der Verwaltungsratsvorsitzenden

Die Verwaltungsratsvorsitzende Birgit Diezel berichtete von der vergangenen Verwaltungsratssitzung vom 03. Juni 2024. Sie informierte den Rundfunkrat über den turnusgemäßen Wechsel des Vorsitzes. Dieses Amt wird ab dem 28. Juni dieses Jahres Herr Mirko Peglow innehaben. Frau Birgit Diezel wird ihn vertreten und im Sinne der Kontinuität weiterhin an den ARD-Gremienvorsitzendenkonferenzen teilnehmen. Alle damit verbundenen Beschlüsse und Wahlen fielen einstimmig.

Dem bisherigen Stellvertreter des Gremiums Herrn Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch wurde für seine Arbeit gedankt.

Link: Mirko Peglow künftiger Vorsitzender des MDR-Verwaltungsrates | MDR.DE

Tagesordnungspunkte der Verwaltungsratssitzung waren drei Wirtschaftsplanabrechnungen 2023. Diese betrafen inhaltlich den Kinderkanal von ARD und ZDF, die Gemeinschaftseinrichtung der ARD (GSEA) ARD Kultur sowie den Rundfunkdatenschutzbeauftragten. Zwei zentrale Themen waren die Feststellung des MDR-Jahresabschlusses 2023 und die Abrechnung des Wirtschaftsplanes 2023. Diese wurden auch in dieser Sitzung des Rundfunkrates beleuchtet und zur Kenntnis genommen.

Des Weiteren wurde das Gremium über den MDR-Quartalsbericht I/2024, die Lage der MDR Media-Gruppe, den Compliancebericht 2023 sowie über den Stand der Finanzanlagen des MDR per 30. April 2024 informiert. Der Verwaltungsrat hat sich außerdem zur Mittelfristigen Finanzplanung 2025 bis 2028 sowie zu den Eckwerten für den Wirtschaftsplan 2025 beraten. Turnusgemäß wurde der Revisions-Bericht diskutiert. Auch über den Prüfungsplan der Internen Revision des Mitteldeutschen Rundfunks 2024 und den Tätigkeitsbericht des Rundfunkdatenschutzbeauftragten beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF wurde der Verwaltungsrat in Kenntnis gesetzt. Abschließendes Thema war die Zuschlagserteilung für Unterhaltsreinigungsleistungen für die Programmstandorte Leipzig und Halle, Musikproduktionskomplex (MPK) Augustusplatz sowie für die Landesfunkhäuser Sachsen und Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 01. April 2024 bis 31. März 2030.

Genehmigung des Jahresabschlusses des MDR zum 31.12.2023 und Kenntnisnahme des Geschäftsberichtes 2023

Gemäß § 17 Abs. 4 Ziff. 7 MDR-Staatsvertrag (MDR-StV) hat der Rundfunkrat die Aufgabe, den Jahresabschluss zu genehmigen. Mit Aufstellung und Vorlage des Jahresabschlusses kommt der Intendant seiner Verpflichtung gemäß den §§ 26 Abs. 4 und 30 Abs. 1 und 2 MDR-StV nach. Der Jahresabschluss ist gem. § 30 Abs. 3 MDR-StV nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und durch die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, geprüft worden. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit geführt. Der Rundfunkrat genehmigte den vom Verwaltungsrat festgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht des MDR zum 31. Dezember 2023 in der von der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Fassung. Des Weiteren nahm der Rundfunkrat den Geschäftsbericht des MDR für das Jahr 2023 zur Kenntnis.

Link zu PI: https://www.mdr.de/mdr-rundfunkrat/presse/genehmigung-jahresabschluss-bilanz-100.html

Statusbericht 2023 zur Umsetzung des MDR-Entwicklungsplans 2022 bis 2025

Nach § 29 Absatz 2 des MDR-Staatsvertrages ist ein Entwicklungsplan aufzustellen und fortzuschreiben, der die Vorstellungen des MDR für die strukturelle Entwicklung der Rundfunkanstalt sowie den Ausbau ihrer Einrichtungen, insbesondere für die Versorgung mit Angeboten nach § 4 Absatz 2, enthält. Mit dem Statusbericht 2023 wurde zum zweiten Mal zum Entwicklungsplan des Zeitraumes 2022 bis 2025, "MDR für alle", berichtet. Mit dem jährlichen Statusbericht wird die Umsetzung der Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen in den Bereichen Angebotsstrategie/Inhalteagenda, Distribution, Dialog, Medienproduktion, Transformation (Struktur, Prozesse, Kultur) und Personalstrategie abgerechnet. Die MDR-Gremien beschließen über die entsprechenden Planungen und überwachen deren Einhaltung.

Der vorliegende Statusbericht 2023 bezieht sich auf den MDR-Strategieplan 2023. Der Rundfunkrat nahm diese Informationen zur Kenntnis.

Information über die Mittelfristige Finanzplanung 2025 bis 2028 und die Eckwerte des Wirtschaftsplanes 2025 des MDR

Gemäß § 27 Abs. 1 MDR-Finanzordnung erstellt der MDR eine Mittelfristige Finanzplanung (MifriFi).

Die MifriFi soll mindestens das folgende und die darauffolgenden drei Geschäftsjahre enthalten. Da in 2025 eine neue Beitragsperiode beginnt, umfasst der Planungszeitraum der neuen MifriFi die komplette neue Beitragsperiode bis 2028.

Die MifriFi setzt auf die Ist-Werte des Jahres 2023 und die Wirtschaftsplanung 2024 auf. Die Planwerte für 2024 wurden in der MifriFi aufgrund aktueller Erkenntnisse (z. B. neue Beitragsertragsplanung Stand März 2024, neue Prognose Altersversorgung, Mittelüberträge aus 2023) mit den voraussichtlichen Ist-Werten fortgeschrieben.

Der Rundfunkrat nahm die Informationen zu der Mittelfristigen Finanzplanung 2025 bis 2028 sowie den Eckwerten für den Wirtschaftsplan 2025 in seiner Sitzung zur Kenntnis.

Richtlinie des MDR zum Angebot von Sendungen auf Abruf von europäischen und nicht-europäischen Werken angekaufter Spielfilme und angekaufter Folgen von Fernsehserien

Der Rundfunkrat beschloss die Richtlinie des Mitteldeutschen Rundfunks zum Angebot von Sendungen auf Abruf von europäischen und nicht-europäischen Werken angekaufter Spielfilme und angekaufter Folgen von Fernsehserien für das Telemedienangebot des MDR und für Gemeinschaftsangebote in der Federführung des MDR. Hintergrund ist der im Juli 2023 in Kraft getretene 3. Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV). Mit ihm wurde u. a. die Beauftragung im Bereich der Telemedienangebote an das bisher nur linear beauftragte Angebot angepasst (§ 30 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3 MStV). Das Verbot der Onlinestellung von fiktionalen Ankaufproduktionen (Spielfilme und Serien) wurde weiter gelockert, sodass unter bestimmten Voraussetzungen seitdem auch nicht-europäische Werke aus den Bereichen Bildung und Kultur, wenn sie in besonderem Maße zum öffentlich-rechtlichen Profil beitragen, beauftragt sind und online verfügbar gemacht werden können. Außerdem sind solche europäischen und nicht-europäischen Lizenzproduktionen durch diese Änderung des Medienstaatsvertrages auch als online-only-Inhalte möglich, wobei die zeitliche Abrufbarkeit grundsätzlich 30 Tage beträgt und eine Verlängerung, wenn sie aus redaktionellen Gründen oder Gründen der Angebotsgestaltung geboten ist, begründungsbedürftig ist. Die im Medienstaatsvertrag vorgesehenen Vorgaben bedürfen einer Erläuterung und Konkretisierung. Aus diesem Grund wurde eine ARD-einheitliche Richtlinie erstellt und den jeweiligen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

Information zum ARD-Mittagsmagazin

Die MDR-Chefredakteurin Julia Krittian kam der Bitte des Rundfunkrates aus seiner Sitzung vom 06. Mai 2024 nach und präsentierte ihm eine erste Bilanz des ARD-Mittagsmagazins unter redaktioneller Verantwortung des MDR. Seit dem 8. Januar 2024 sendet der MDR im wöchentlichen Wechsel mit dem ZDF das Mittagsmagazin aus Leipzig. Am 27. Mai 2024 erfolgte der Umzug aus einem vollvirtuellen Studio in ein Realstudio und damit in die finale Sendeheimat. Die erste Zwischenbilanz beinhaltet erfreuliche Nachrichten: Die selbstgesteckten inhaltlichen Ziele konnten erfüllt werden, die Produktion ist kostengünstiger als vermutet und es gibt positive Resonanz von der ARD, dem ZDF, dem ARD-Programmbeirat und von allen Kooperationspartnern im MDR. Um den Dialog zum Publikum zu fördern, wurde MIMAFragt als innovative Rubrik im Ersten etabliert. Der Rundfunkrat diskutierte einzelne Punkte und nahm dann die aktuelle Bilanz zur Kenntnis.

Bericht Goldener Spatz 2024

Jährlich findet in Gera und Erfurt das Kinder Medien Festival Goldener Spatz statt. Zum 32. Mal wurden Goldene Spatzen durch eine 32-köpfige Kinderjury verliehen. Der diesjährige Preis des MDR-Rundfunkrates für das "Beste Drehbuch" ging an die Regisseurin und Drehbuchautorin Soleen Yusef für ihren Kinderfilm "Sieger Sein". 

Der MDR-Rundfunkrat stiftet das Preisgeld in Höhe von 4.000 Euro und möchte damit Autorinnen und Autoren würdigen, die sich durch ihre Filme oder Fernsehbeiträge in besonderer Weise den Problemen von Kindern und Jugendlichen widmen und eine humanistische Einstellung fördern.

Link: "Goldener Spatz 2024": Spielfilm "Sieger Sein" gewinnt Drehbuch-Preis des MDR-Rundfunkrates | MDR.DE

gez. Michael Ziche
Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates