223. Sitzung des MDR-Rundfunkrates Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung am 28. Oktober 2024

11. Dezember 2024, 10:04 Uhr

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Information zur Arbeit der ARD Degeto Film GmbH und Engagement in Mitteldeutschland

Der Geschäftsführer der ARD Degeto Film GmbH, Thomas Schreiber, informierte den Rundfunkrat über aktuelle Produktionen und das Engagement in Mitteldeutschland, darunter Produktionen wie beispielsweise "Micha denkt groß", "Bach – Ein Weihnachtswunder" oder "Zwei Frauen für alle Felle".

Seit 1959/1960 sind die ARD-Landesrundfunkanstalten Gesellschafter der ARD Degeto Film. Der Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung, die Verwaltung und die Veräußerung von Rechten an Spielfilmen und Fernsehprojekten sowie Telemedienangeboten. Die Degeto erwirbt unter anderem fiktionale Programme für das ARD-Gemeinschaftsprogramm Das Erste, die Dritten Programme der Landesrundfunkanstalten, 3sat, ARTE sowie für ONE, die ARD-Mediathek und die ARD-Spartenkanäle.

Wahl einer Vertretung für den Programmbeirat ARTE G.E.I.E.

Der Rundfunkrat wählte Sandro Witt als Vertretung des Rundfunkrates in den Programmbeirat ARTE G.E.I.E. für die zwölfte Amtszeit vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027. Witt vertritt den Rundfunkrat seit Februar 2016 im Programmbeirat ARTE G.E.I.E. und ist vom Deutschen Gewerkschaftsbund Hessen-Thüringen in den Rundfunkrat entsandt. Der Programmbeirat berät den Vorstand und die Mitgliederversammlung der ARTE G.E.I.E. mit Sitz in Straßburg in Programmfragen. Das Gremium setzt sich aus acht Personen aus Kultur, Wissenschaft und Politik der Länder Deutschland und Frankreich zusammen.

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Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden

Der Rundfunkratsvorsitzende, Michael Ziche, berichtete dem Gremium von der vergangenen Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), die am 24. und 25. September beim WDR stattfand. Ein Schwerpunkt war die Reform der ARD und die Positionierung der GVK zum Reformpaket der Länder. Die GVK hatte vereinbart, sich in dem geplanten Konsultationsverfahren mit einer Stellungnahme einzubringen. Unter anderem kritisiert die GVK die geplanten Restriktionen im Telemedienbereich und appelliert an eine Stärkung des Themas Digitalisierung im § 30 MStV. Außerdem müsse, laut Stellungnahme der GVK, die KEF-Empfehlung bzw. das staatsvertraglich vorgesehene Verfahren zur Beitragsanpassung umgesetzt werden. Da die Reformvorgaben der Politik nicht kurzfristig zu den politisch gewünschten Einsparungen führen können, könne der Zeitpunkt der Umsetzung der KEF-Empfehlungen nicht davon abhängig gemacht werden.

Ein anderes Thema war die ARD-Sportstrategie. Eine crossmediale Berichterstattung und die erstmals durchgeführten Multistream-Angebote zu Olympia in Paris seien von großer Bedeutung. Eine staatsvertragliche Deckelung des Sportrechte-Etats hält die GVK mit Blick auf die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für kontraproduktiv.

Ein weiterer Punkt der GVK-Sitzung war der Austausch zur Strategie der ARD auf Drittplattformen. Soziale Medien sollen zukünftig mehr in den Blick genommen werden. Derzeit würden bereits Themencluster erstellt und Social-Media-Kanäle zusammengelegt, ohne, dass einzelne Angebote in Konkurrenz zueinanderstehen.

Ein anderes Thema war die Entwicklung eines ARD-Kodex. Der Reformstaatsvertrag sieht gemeinsame Governance-Standards der Rundfunkanstalten in Form eines Kodex vor. Die GVK arbeitet zusammen mit den ARD-Anstalten an einem entsprechenden Regelwerk. Die Aufsichtsgremien des MDR haben zur Begleitung der Entwicklung des Kodex eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Rundfunk- und Verwaltungsrates gebildet. In den kommenden Monaten soll der Kodex weiter beraten und entwickelt sowie anschließend von der GVK verabschiedet werden. Den Landesrundfunkanstalten bzw. den Gremien wird der Kodex abschließend zur Beschlussfassung vorgelegt.

  • Bericht vom GVK-Finanzausschuss

Birgit Diezel, die stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates, berichtete dem Rundfunkrat aus dem GVK-Finanzausschuss, der am 17. Oktober in München tagte. Bezüglich des KEF-Sondergutachtens, welches sich mit Einsparpotenzialen bei der ARD befasst, wurde im GVK-Finanzausschuss der inhaltliche Schwerpunkt auf das Thema Immobilien gelegt. Da mögliche Einsparpotentiale oder Effizienzgewinne anstaltsindividuell zu bewerten seien, sind die Verwaltungsräte gebeten einen Appell an die jeweilige Geschäftsleitung zu richten, um etwaige Optionen zu prüfen und auch zu nutzen.

Zudem befasste sich der Ausschuss mit der Umsetzung von § 31 Abs. 5 MStV: gemeinsame Maßstäbe für Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und vergleichende Ressourceneffizienz. Ein Leitfaden, der anstaltsübergreifende, einheitliche Mindeststandards für die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen beschreibt, wird bereits in den ARD-Anstalten implementiert. Aktuell erfolgt die Erarbeitung von Kennzahlen als Indikatoren für Wirtschaftlichkeitsvergleiche, um dann ein sinnvolles Kennzahlensystems zu entwickeln.

  • Bericht vom ARD/ZDF-Gremientreffen

Kai Ostermann, der stellvertretende Vorsitzende des Rundfunkrates, vertrat das Gremium am 18. Oktober 2024 in München, beim ARD/ZDF-Gremientreffen. Wesentlicher Gegenstand des Treffens war der Austausch zur aktuellen medienpolitischen Lage, insbesondere zum Reformpaket und seinen Auswirkungen auf die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zudem diskutierten die Gremienvertreterinnen und -vertreter Impulse zum Umgang mit Eingaben und Beschwerden, welche die Rundfunkanstalten und die Gremien erreichen.

Bericht des Intendanten

Der Intendant informierte zur Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten (MPK), die sich vom 23. bis 25. Oktober 2024 in Leipzig auch über die Reformpläne zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk verständigt hatten: Im Hörfunk solle die ARD die Zahl der Radiowellen von derzeit 70 auf 53 reduzieren, was auch Auswirkungen auf den MDR habe. Bei den Digital- und Spartenkanälen sehe der geeinte Reformstaatsvertrag Reduktionen und Kooperationen vor.

Im Spartenkanalkorb zum Informationsbereich - ARD alpha, Tagesschau24, ZDF info und Phoenix – sollen sich ARD und ZDF auf zwei dieser Angebote verständigen. Im Korb "Jugend" mit KiKA, funk, ARD One und ZDF neo scheinen KiKA und funk weiter gesetzt, One und Neo sollten miteinander kooperieren. Arte solle nach dem Willen der Länder zu einer europäischen Kulturplattform ausgebaut werden. Perspektivisch könnten dort auch die Inhalte von 3sat einfließen. Weiter sei mitgeteilt worden, dass die Ausgaben für Sportrechte von ARD und ZDF nicht mehr als fünf Prozent der Gesamtausgaben umfassen dürften. Außerdem sehe der Reformstaatsvertrag vor, dass die Regelungen beim Verbot der Presseähnlichkeit der Online-Angebote neu und enger gefasst würden. Aussagen zu Konsequenzen für die Online-Angebote von ARD und ZDF könnten erst nach Kenntnis der genauen Regelungen getroffen werden. Die Anstalten würden im nächsten Schritt den konkreten Entwurfstext prüfen und bewerten.

Nicht beschlossen hätten die Länder die von der KEF empfohlene Anhebung des Rundfunkbeitrags zum 01. Januar 2025. Auf der nächsten MPK im Dezember 2024 solle ein neues Finanzierungsmodell diskutiert werden. Damit sei unwahrscheinlich, dass der Beschluss der Länder und ihrer Parlamente zur Umsetzung der Beitragsanpassung zum 01. Januar 2025 in der bis dahin verbleibenden Zeit erfolgen könne. Damit sei das verfassungsrechtlich gestützte Verfahren weiterhin nicht vollständig vollzogen, ARD und MDR seien voraussichtlich ab 01. Januar 2025 nicht auskömmlich finanziert.

Unabhängig von den Diskussionen der Länder verfolge die ARD eine eigene Reformagenda, in deren Fokus die Freisetzung von Mitteln durch stärkere Kooperation im programmlichen Bereich – etwa durch die Etablierung von Kompetenzcentern, Netzwerken oder Inhalte-Pools – zur Umschichtung ins Non-Lineare stehe. Auch die Koordinationsstruktur sei in diesem Zuge evaluiert und nun angepasst worden. Der MDR bleibe Federführer bei den Themen Kinder und Jugend sowie Kultur.

Am 22. Oktober 2024 habe der MDR eine Networking-Veranstaltung mit regionalen Produzierenden durchgeführt. Mehr als 100 Personen, auch von Verbänden und Förderung, seien der Einladung gefolgt und hätten sich über Strukturen und Prozesse im MDR sowie über die Programmplanung vom Gemeinschaftsprogramm Das Erste und die ARD-Mediathek informieren lassen.

Der MDR sei auch in diesem Jahr Kooperationspartner des Internationalen Festivals für Dokumentar- und Animationsfilm, das vom 28. Oktober bis 03. November 2024 in Leipzig stattfinde. Neben zwei Preisstiftungen richte der Sender auch 2024 den traditionellen MDR-Tag am Mittwoch der Festivalwoche aus, bei dem das sogenannte Special Screening im Leipziger Hauptbahnhof und der ARD-Dokumentarfilm-Wettbewerb abgehalten würden.

Der Intendant informierte zudem über das jährliche Spitzentreffen des MDR mit Menschen mit Behinderung, den Programmschwerpunkt zum Handwerk des MDR, den Stand der Nachbesetzungsprozesse für die Programmgeschäftsführung KiKA und die Leitung der MDR-Hauptredaktion Information und Innovation sowie den Neustart des Vergabeprozesses der DFL für die Übertragungsrechte der Bundesligasaisons 2025/26 bis 2028/29.

Berichte aus den Ausschüssen

  • Programmausschuss Halle

Iris Herfurth, Vorsitzende des Programmausschusses Halle, berichtete von der Sitzung am 16. Oktober 2024. Dem Ausschuss wurden durch die Programmdirektorin, Jana Brandt, diverse Informationen übermittelt: Gegenstände des Berichts waren ein Chorprojekt im Maßregelvollzug, das mit dem ICPA Award (Auszeichnung für herausragende Leistungen im Strafvollzug) gewürdigt wurde, die Berichterstattung über 35 Jahre friedliche Revolution und MDR-Aktivitäten bei der Dok Leipzig (Internationales Leipziger Festival für Dokumentar- und Animationsfilm).

Der Ausschuss lobte das Klangkörperprojekt im Strafvollzug und befürwortete geplante MDR-Projekte außerhalb der Konzertsäle, um in Kontakt mit einem breiten Publikum zu kommen.

Im Ausschuss wurde der Entwurf des Wirtschaftsplans 2025 mit Schwerpunkt auf die Programmdirektion Halle präsentiert und beraten. Der Austausch rückte insbesondere die Perspektiven der Beauftragung regionaler Produzenten in den Folgejahren in den Fokus.

Dem Ausschuss wurde die aktuell geplante programmliche Begleitung der Kulturhauptstadt Chemnitz 2025 vorgestellt.

Anschließend diskutierte der Programmausschuss den Entwurf des Reformstaatsvertrag und kritisierte die geplanten Einschnitte im Onlinebereich, mit Blick auf die künftige Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Dabei positionierte sich der Programmausschusses dahingehend, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin bei allen Altersgruppen im Medienalltag vorkommen können müsse. Jüngere Zielgruppen (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene), mit einem Mediennutzungsverhalten das vorrangig im Non-Linearen liegt, wären durch die vorgesehenen Regelungen im Reformstaatsvertrag zur sogenannten Presseähnlichkeit unzureichend bedient.

  • Programmausschuss Leipzig

Aus der Sitzung des Programmausschusses Leipzig vom 21. Oktober 2024 berichtete der stellvertretende Vorsitzende, Mathias Fangohr. Die kommissarische Programmdirektorin, Jana Brandt, gab in ihrem Bericht einen Überblick zum aktuellen Stand der Pool-Lösungen bei den Info-Wellen innerhalb der ARD. In der Aussprache des Ausschusses ging es unter anderem um die Planung der Einsätze der Moderatorinnen und Moderatoren der Sendung "Riverboat" in den kommenden Jahren.

Der Programmausschuss befasste sich zudem mit der AG Regionale Kooperation, die aus Vertreterinnen und Vertretern des MDR und den mitteldeutschen Produzierendenverbänden besteht. Ihr Ziel ist die Optimierung der regionalen Vergabe von Produktionsaufträgen und die Stärkung der mitteldeutschen Produktionslandschaft. Es wurde eine Definition eines regionalen Produzierenden festgelegt, um Gleichbehandlung und Transparenz zu gewährleisten. Die Umsetzung der Maßnahmen werde evaluiert und die Ergebnisse in Zwischenberichten verschriftlicht.

Dem Ausschuss wurde außerdem durch die Verwaltungsdirektorin des MDR, Ivonne Bloche, der Entwurf zum Wirtschaftsplan 2025 mit dem Schwerpunkt der Programmdirektion Leipzig vorgestellt. Es gab unter anderem eine Diskussion darüber, ob es sinnvoll sei, mit steigenden Rundfunkbeiträgen ab 01. Januar 2025 zu kalkulieren, obwohl einige Ministerpräsidentinnen und -präsidenten ankündigten, der KEF-Empfehlung zur Erhöhung der Beiträge nicht zu folgen. In Vorbereitung auf die Rundfunkratssitzung wurde über die Positionierung des Programmausschusses Halle zum Entwurf des Reformstaatsvertrages, insbesondere zur dort geplanten Verschärfung der Regelungen zur Presseähnlichkeit, informiert. Die Anwesenden des Programmausschusses Leipzig sprachen sich im Ergebnis ihrer Diskussion dafür aus, sich der Stellungnahme der Gremienvorsitzendenkonferenz (ARD-GVK) zum Entwurf des Reformstaatsvertrages anzuschließen.

  • Telemedienausschuss

Kai Ostermann, Vorsitzender des Telemedienausschusses, berichtete dem Rundfunkrat aus der letzten Sitzung vom 24. Oktober 2024. In der Sitzung informierte die MDR-Telemedienkoordination zum Datenschutz beim Einsatz von KI sowie zur organisatorischen Aufstellung im MDR. Es folgte eine Vorstellung des MDR-Angebotes KI in Mitteldeutschland. Erfreulich empfand der Telemedienausschuss die Nachricht, dass das funk TikTok-Format "Fakecheck" mit dem Robert Geisendörfer Preis und dem Holtzbrinck Preis für Wissenschaftsjournalismus ausgezeichnet wurde.

Ein weiterer Punkt der Sitzung war die Vorstellung der Angebote des Netzwerkes Digitale Information zu den Landtagswahlen 2024 in Sachsen und Thüringen. Der Ausschuss diskutierte Kriterien für eine Aufwand-Nutzen-Bewertung bei Projekten und tauschte sich mit den Verantwortlichen zu Ressourcenbedarfen, den Möglichkeiten beim Kommentar- und Community-Managements sowie für die Zusammenarbeit und die Workflows zwischen den Landesfunkhäusern und den anderen Bereichen aus. Im Rahmen des Telemedienkonzepte-Berichtswesens nahm der Telemedienausschuss die vorgelegten Weiterentwicklungsberichte sowie die Drittplattformübersicht zur Kenntnis und tauschte sich dazu aus. Außerdem befasste sich der Ausschuss mit dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 des MDR in Bezug auf die Telemedienkosten. Zudem befasste er sich mit der Ankündigung des MDR, den Abruf des Teletextes über mdr.de zum 01. November 2024 einzustellen und besprach dieses Thema mit der MDR-Telemedienkoordination. Die insbesondere auf Basis einer Kosten-Nutzen-Abwägung getroffene Entscheidung den Abruf des Teletextes über mdr.de abzuschalten, hält der Telemedienausschuss für nachvollziehbar und begründet. Überdies erläuterte der Juristische Direktor, Prof. Dr. Jens-Ole Schröder, die mit dem Entwurf des Reformstaatsvertrages geplanten Änderungen des Telemedienauftrags (§ 30 MStV-E).

  • Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss tagte am 25. Oktober 2024; der stellvertretende Vorsitzende, Oliver Greie, berichtete. Die Verwaltungsdirektorin, Ivonne Bloche, informierte zum Stand der Tarifverhandlungen im MDR und zum Stand der Umsetzung des ARD-weiten SAP-Projektes. Schwerpunkt der Sitzung war die Vorstellung des Entwurfs des Wirtschaftsplanes 2025. Nachfragen aus dem Gremium wurden entsprechend beantwortet. Zudem erläuterte der Juristische Direktor, Prof. Dr. Jens-Ole Schröder, die rechtlichen Grundlagen für die Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan unter dem Risiko der verspäteten oder nicht realisierten Beitragsanpassung. Im Ergebnis der Beratungen empfiehlt der Haushaltsausschuss dem Rundfunkrat des MDR, den Wirtschaftsplan 2025 in der vorliegenden Fassung zu genehmigen.

Weiter erläuterte die Verwaltungsdirektorin die Eigenkapitalentwicklung des MDR sowie die Option einer Eigenkapitalumgliederung. Demnach bestehe im anstaltseigenen Kapital noch ein begrenztes Umgliederungspotenzial, das der MDR ausschließlich im Bedarfsfall für unvorhergesehene Ereignisse oder Notlagen einsetzen würde. Zudem ließ sich der Ausschuss zu wesentlichen Punkten des Entwurfes zum Reformstaatsvertrag informieren.

Compliance-Richtlinie für die Mitglieder des Rundfunk- und Verwaltungsrats des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

Der vierte Medienänderungsstaatsvertrag, der seit dem 01. Januar 2024 gilt, legt einen besonderen Fokus auf interne Compliance-Strukturen, Gremienaufsicht und Transparenz. Insbesondere befinden sich darin Regelungen zum Umgang mit Interessenkollisionen für die Mitglieder von Aufsichtsgremien. Diese Vorgaben wurden in einer Compliance-Rahmenrichtlinie von der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD als Empfehlung an die Rundfunk- und Verwaltungsräte der Landesrundfunkanstalten verabschiedet. Der Verwaltungsrat und der Rundfunkrat des MDR haben diese Vorgaben nun auf ihre individuellen Gegebenheiten angepasst. Die Richtlinie erhält beispielsweise Regelungen zur Annahme von Geschenken, Veranstaltungstickets oder Einladungen. Darüber hinaus dürfen die Mitglieder keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen verfolgen, die geeignet sind, die Erfüllung ihrer Aufgaben zu gefährden. Der Rundfunkrat stimmte der Compliance-Richtlinie zu. Der Verwaltungsrat stimmte der Richtlinie in seiner Sitzung am 04. November 2024 ebenfalls zu, womit diese für beide Aufsichtsgremien des MDR zum 01. Januar 2025 in Kraft tritt.

Bericht des Intendanten zur Gleichstellung im Mitteldeutschen Rundfunk 2023

Der Intendant legt gemäß § 41 Abs. 2 des MDR-Staatsvertrags dem Rundfunkrat und dem Verwaltungsrat jährlich einen Bericht über den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern vor. Seit Einführung des Vielfaltsmanagements im April 2021 arbeiten die Gleichstellungsbeauftragte und der Vielfaltsmanager an Schnittstellen ihrer Aufgabengebiete sehr eng zusammen. Neben der Gleichstellungsbeauftragten, Claudia Barnhofer-Schuppe, war daher auch der Vielfaltsmanager des MDR, Olaf Heilemann, in die Sitzung geladen. Frau Barnhofer-Schuppe stellte dem Gremium die wesentlichen Ergebnisse aus dem Gleichstellungsbericht 2023 vor und blickte optimistisch in die Zukunft. Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Verteilung der MDR-Beschäftigten auf die Geschlechter war im Berichtsjahr ausgeglichen. Die Frauenquote in den Führungspositionen des MDR hat sich von 33 Prozent im Jahr 2022 auf 34 Prozent leicht erhöht. Noch immer sind Frauen in den technischen Berufen stark unterrepräsentiert. In der Berufsgruppe der Redakteurin/Producerin ist mit einem Frauenanteil von 48 Prozent fast Parität erreicht. Mehr Frauen als Männer arbeiteten in Teilzeit. Ein besonderes Ereignis im Berichtsjahr war das 45. Herbsttreffen der öffentlich-rechtlichen Medienfrauen vom 29. bis 30. September 2023 beim MDR in Leipzig.

Die Mitglieder des Rundfunkrates dankten den Berichtenden für ihr Engagement und sehen eine hohe Relevanz der Gleichstellung im MDR, insbesondere in Führungspositionen.

Sachstand Reformstaatsvertrag und Umsetzung Beitragsempfehlung aus dem 24. KEF-Bericht

Der Intendant informierte den Rundfunkrat ausführlich zum Sachstand des "Staatsvertrages zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)". Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 24. Oktober 2024 den Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. Der Rundfunkrat nahm die Informationen zur Kenntnis und wird über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten, insbesondere auch über die Umsetzung der Beitragsempfehlung aus dem 24. KEF-Bericht. Die Stellungnahme der ARD sowie der von den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten beschlossene Entwurf des Reformstaatsvertrages können online abgerufen werden.

gez. Michael Ziche, Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates