Müll am Strand
Müll am Strand kann die Urlaubsstimmung trüben, aber ist er auch ein reklamierbarer Reisemangel? Bildrechte: IMAGO

Service | 04.09.2023 Reisemängel: Was können betroffene Urlauber tun?

04. September 2023, 12:17 Uhr

Zurück aus dem Urlaub, sind die Erinnerungen nicht immer eitel Sonnenschein.
Ganz schon verraucht sind diese zum Beispiel bei einigen Griechenland-Touristen wegen der Brände im Sommer 2023. Wann hat man Ansprüche auf Entschädigung? Was muss man hinnehmen und was nicht?

Was ist ein Reisemangel und was eine zumutbare Unannehmlichkeit?

Damit der Reiseveranstalter den Preis der Reise mindert, müssen Betroffene einen Reisemangel melden. Ein Mangel liegt dann vor, wenn die tatsächliche Leistung des Reiseveranstalters von den Vereinbarungen im Vertrag abweicht. Reisemängel sind beispielsweise eine verschmutzte Unterkunft, eine dröhnende Baustelle direkt neben dem Hotel oder wenn versprochene Bereiche nicht nutzbar sind, etwa der Pool oder der Wellnessbereich. Bei Mängeln wie diesen kann man eine Reiseminderung geltend machen.

Davon zu unterscheiden sind unangenehme Erlebnisse und Umstände, die der Urlauber hinnehmen muss. Als Unannehmlichkeiten gelten:

  • landesübliche Gegebenheiten (zum Beispiel Insekten in tropischen Ländern, schlechtes Wetter in der Regenzeit)
  • allgemeines Lebensrisiko (privates Unfallrisiko)
  • Störungen im Rahmen des Massentourismus (zum Beispiel lange Warteschlangen am Hotelbuffet oder Flugverspätung um bis zu acht Stunden bei einer Fernreise)

Die Cala Serena im Osten der Ferieninsel Mallorca, 2006
Schlechtes Wetter ist eine Unannehmlichkeit, kein Reisemangel. Bildrechte: picture-alliance/ dpa/dpaweb | DB Wolfgang Duveneck

Oft muss im Einzelfall entschieden werden, ob ein Reisemangel oder eine Unannehmlichkeit vorliegt. Im Reiserecht existieren daher zahlreiche Urteile zu Ärgernissen im Urlaub.

Was passiert bei Naturkatastrophen?

Die Brände in Südeuropa gelten wie andere Naturkatastrophen auch als höhere Gewalt. Pauschalreisende haben hier gegenüber Individualreisenden jedoch Glück im Unglück. Wenn die Waldbrände im Ort selbst oder in unmittelbarer Umgebung sind, haben sie das Recht, ihren Urlaub abzubrechen. Wichtig ist dabei, dass der Urlaubsort unmittelbar von den Bränden betroffen ist. Das Geld, das bereits für kommende Urlaubstage gezahlt wurde, muss dann vom Veranstalter zurückerstattet werden.

Wie sollte man bei einer Reklamation vorgehen?

Festgestellte Mängel sollten Sie gleich bei der Reiseleitung vor Ort anzeigen: Etwa wenn das Zimmer zur Straße - und nicht wie gebucht - zur Meerseite liegt. Urlauber sollten auf eine fristgerechte Behebung des Mangels drängen und sich eine unterschriebene Reklamation für den Missstand geben lassen.

Haben Reiseleitung oder Veranstalter den Mangel in der von Ihnen gesetzten Frist beseitigt oder haben Sie ein gleich- oder höherwertiges Ersatzangebot akzeptiert, so können Sie zu einem späteren Zeitpunkt keinen geminderten Reisepreis mehr geltend machen.

Wird der Mangel jedoch nicht behoben, kann mit Hilfe der Bescheinigung nach Rückkehr eine Preisminderung gefordert werden. Es ist auch möglich, das Zimmer mit Meerblick selbst umzubuchen - und nach Ende des Urlaubs die Erstattung der Kosten zu fordern.

Dänisches Sommehäuschen am Meer
Wenn Meerblick gebucht wurde, hat man das Recht, ihn auch bekommen. Bildrechte: Colourbox.de

Wie sichern Sie Beweise?

Die schriftliche Bestätigung eines Reisemangels durch die Reiseleitung ist nötig, um die Störung des Urlaubs belegen zu können. Ist kein Reiseleiter anwesend und auch im Urlaub nicht zu erreichen, sollte der Reiseveranstalter in Deutschland informiert werden - am besten telefonisch. Außerdem kann eine zusätzliche E-Mail an den Veranstalter mit einer genauen Auflistung der Mängel sinnvoll sein und Ihnen später als Beweis dienen.

Suchen Sie sich vor Ort einen unabhängigen Zeugen, der den Mangel gegenüber dem Reiseveranstalter und gegebenenfalls auch vor Gericht bestätigen kann.

Als Beweis für eine beeinträchtigte Reise sollten auch Fotos gemacht oder Bestätigungen von Fluggesellschaften über Verspätungen eingeholt werden. Reisende sollten sich immer um Belege für die Beschwerden bemühen. Hilfreich ist auch, gleich ein Protokoll der Mängel anzufertigen, um später nichts durcheinander zu bringen.

Tui-Ferienflieger Boeing 767-300ER im Anflug auf Rhodos 2018
Lassen Sie sich Verspätungen von den Fluggesellschaften bestätigen. Bildrechte: imago/Aviation-Stock

Wie lange können Urlaubsmängel angezeigt werden?

Konnte die Reiseleitung vor Ort den Mangel nicht beheben, dann sollte Sie nach der Rückkehr eine schriftliche Beschwerde an den Reiseveranstalter richten. In dem Schreiben müssen die Mängel aufgelistet und benannt werden. Zudem muss der Urlauber auch seine Forderung, die genaue Reisepreisminderung, angeben.

Schicken Sie den Brief am besten als Einschreiben, so haben Sie eine Bestätigung. Zwar verjähren Ihre Ansprüche erst nach zwei Jahren, jedoch sollten Sie sie so bald wie möglich nach Ihrer Rückkehr geltend machen. Je länger Sie damit warten, umso schwerer wird es, Beweise geltend zu machen.

Frau steckt mehrere Brief in einen Briefkasten der Deutschen Post AG
Schicken Sie Ihre Forderung am besten per Einschreiben. Bildrechte: IMAGO / STPP

Was können Sie machen, wenn der Veranstalter nicht zahlt?

Sind die Ansprüche berechtigt und der Reiseveranstalter reagiert nicht, sollte nach einer angemessenen Zahlungsfrist gemahnt werden. Hilft das nicht, kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Dafür braucht es nicht zwangsläufig einen Rechtsanwalt. Rechtlicher Beistand ist aber meist hilfreich. Da ein Rechtsstreit oft teuer ist, lohnt sich dies fast immer nur mit einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung. Hierbei sollte man sich rechtzeitig informieren, ob der jeweilige Fall abgedeckt ist. Dabei könnte beispielsweise entscheidend sein, ob der Vertrag online oder im Reisebüro geschlossen wurde.

Erkennt der Reiseveranstalter die Mängel an und schickt einen Reisegutschein, muss dieser nicht angenommen werden. Urlauber haben einen Anspruch auf Auszahlung des geminderten Reisepreises. Ein Verrechnungsscheck sollte nur eingelöst werden, wenn ein Einverständnis über die Höhe der Reisepreisminderung vorliegt und keine weiteren Rechtsansprüche geltend gemacht werden sollen.

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Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Der Vormittag mit Haase und Waage | 04. September 2023 | 11:05 Uhr

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