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Zeitungen austragen, kellnern oder auf dem Bauerhof Heu schippen? In den Sommerferien verdienen sich Schüler und Schülerinnen gern etwas dazu. Bildrechte: imago/Niehoff

SommerferienEin Job in den Ferien - Worauf Schüler und Eltern achten sollten

18. Juni 2024, 13:06 Uhr

In den Sommerferien nutzen viele Teenager die freie Zeit um das Taschengeld aufzubessern. Doch wie alt müssen Schüler für den Ferienjob sein? Welche Jobs sind erlaubt, welche verboten? Wie viele Stunden pro Woche dürfen Schüler dann arbeiten? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir hier.

Wie alt müssen die Schüler für einen Ferienjob sein?

Schüler, die in den Ferien arbeiten wollen, müssen mindestens 13 Jahre alt sein. Je nach Alter gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen:

13- und 14-Jährige sind per Gesetz Kinder und dürfen maximal zwei Stunden am Tag arbeiten und dabei auch nur leichte Tätigkeiten wie Babysitten oder das Austragen von Zeitungen erledigen.

Im Alter von 15 bis 18 Jahren schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz vor, dass Schüler maximal vier Wochen verteilt aufs ganze Jahr in den Schulferien arbeiten können. Dabei darf höchstens acht Stunden pro Tag in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr gearbeitet werden. Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel in der Landwirtschaft, Gastronomie oder in Mehrschicht-Betrieben. Die Arbeit am Wochenende oder an Feiertagen ist verboten.

Ab 18 Jahren gibt es keine zeitlichen Beschränkungen für die Ferienarbeit. Allerdings dürfen insgesamt 50 Arbeitstage nicht überschritten werden. Darüber hinaus gilt es nicht mehr als Ferienjob.

Außerdem wichtigMinderjährige benötigen eine Einverständniserklärung ihrer Eltern. Viele Arbeitgeber verlangen außerdem eine Schulbescheinigung.

Welche Jobs sind nicht erlaubt?

Die Arbeiten müssen bis 18 Jahren leichte Tätigkeiten sein, die keine Gefahren für die Gesundheit beinhalten und sowohl körperlich als auch psychisch unbedenklich sind. Akkordarbeit oder Beschäftigungen, bei denen ein höheres Entgelt durch ein gesteigertes Arbeitstempo verdient werden kann, sind genauso unzulässig wie Tätigkeiten, die mit starker Hitze, Kälte und Nässe oder Lärm, Strahlen und Erschütterungen einhergehen. Außerdem verboten: Jobs, in denen die Schüler mit giftigen, ätzenden und reizenden Stoffen sowie Krankheitserregern in Berührung kommen.

Schüler bis 16 Jahren dürfen über die Arbeit nicht in Kontakt mit Tabak oder Alkohol kommen.

Wie viel kann man als Schüler verdienen?

Schulpflichtige Ferienjobber sind nicht an den gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro pro Stunde gebunden - außer sie sind volljährig. Nach oben gibt es beim Lohn keine Begrenzung.

Wie läuft das mit der Steuerpflicht bei Ferienjobs?

Allerdings können Ferienjobs versteuert werden, Ausnahme sind Minijobs. Wer höchstens 538 Euro monatlich erhält, muss keine Steuern zahlen. Der Schüler oder die Schülerin bekommt das Geld dann "brutto wie netto". Andernfalls gilt, dass alle, die einen Ferienjob antreten wollen, auch eine Steueridentifikationsnummer - also eine Lohnsteuerkarte - brauchen.

In der Regel besitzen Schüler bereits eine Steuernummer in den Unterlagen ihrer Eltern. Denn für Kinder ist ihre lebenslang gültige Steuer-ID auf dem Informationsschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) aufgeführt. Kommt ein Kind auf die Welt, erhalten die Eltern automatisch den Brief mit der Steuer-ID des Kindes.

Über diese Steuer-ID muss der Arbeitgeber die fällige Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag vom Verdienst abziehen. Da es einen jährlich geltenden Grundfreibetrag von mehr als 10.000 Euro gibt, kann dieses Geld aber in der Regel vom Finanzamt zurückgeholt werden. Voraussetzung dafür ist eine Veranlagung zur Einkommensteuer.

Bei den meisten Ferienjobs müssen Schüler auch keine Sozialabgaben zahlen - entweder arbeiten sie in geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs) oder in zeitlich begrenzten Ferienjobs (nicht länger als drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage). Es fallen also keine Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung an.

Sind Schüler versichert?

Trotzdem sind Jugendliche, die einen Ferienjob antreten, über den Betrieb versichert. Kommt es zu einem Arbeitsunfall, wird der Schaden über die gesetzliche Versicherung des Arbeitgebers reguliert. Sozialversicherungspflicht besteht für Ferienjobs nicht. Schüler sind über ihre Eltern kranken- und pflegeversichert.

Achtung: Schließt sich an die Ferienarbeit eine Ausbildung an, dann ist der Jugendliche auch schon während des Ferienjobs versicherungspflichtig.

Weitere Infos zu Ferienjobs finden Sie bei der Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Der Vormittag mit Haase und Waage | 18. Juni 2024 | 11:05 Uhr