Bestückter Grill auf einem Balkon
Grundsätzlich gilt: Es darf auf dem Balkon, der Terrasse oder im Innenhof gegrillt werden, wenn es kein entsprechendes Verbot im Mietvertrag gibt. Bildrechte: imago/Westend61

Grillen, Feiern, Rauchen Rechtsfragen: Was ist auf dem Balkon erlaubt?

17. Juni 2022, 08:30 Uhr

Dank Sonnenschein und milder Abende lässt es sich in "Balkonien" gerade gut aushalten. Doch ist auf Terrasse und Balkon alles erlaubt, was Spaß macht? Nicht unbedingt, es gibt Grenzen.

Holzkohle- und Bratwurstgeruch vom Grillen, laute Gespräche und das Geklimper von Bierflaschen, vielleicht sogar noch Musik oder Fußball-Übertragungen dazu: Was nicht nur für viele Thüringer zum perfekten Sommertag gehört, geht anderen vielleicht auf die Nerven. So werden auch nachbarschaftliche Freundschaften auf die Probe gestellt.

Beim Grillen Rücksicht auf die Nachbarn nehmen

Grundsätzlich gilt: Es darf auf dem Balkon, der Terrasse oder im Innenhof gegrillt werden, wenn es der Mietvertrag zulässt. Wenn jedoch im Vertrag ausdrücklich "Grillen verboten" steht, ist das leider wirksam. Wer trotzdem grillt, riskiert laut Deutschem Mieterbund (DMB) eine Abmahnung oder gar die Kündigung des Mietvertrags.

Beim Grillen muss zudem immer auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. Die ihrerseits müssen aber auch dulden, dass hin und wieder gegrillt wird - das heißt mehrmals in der Saison. Wichtig dabei ist, dass Rauch, Ruß und dichter Qualm nicht in die Räumlichkeiten der anderen Mieter und Nachbarn ziehen. Der Mieterbund rät sogar, einen Elektrogrill statt eines herkömmlichen Holzkohlegrills zu verwenden. So lässt sich die Belastung für die Mitmenschen deutlich verringern.

Mit der Frage, wie oft gegrillt werden darf, haben sich deutschlandweit schon mehrere Gerichte befasst. Dabei ging es jeweils um individuelle Fälle. Manche Gerichte urteilten, tägliches Grillen sei okay, andere meinten, nur zwei, drei solcher Feiern auf dem Balkon pro Jahr seien zumutbar. 

Ab 22 Uhr muss es leiser werden

Egal, ob der Grill an ist oder nicht - wer in direkter Nachbarschaft feiert, hat Ruhevorschriften einzuhalten. Die meisten Hausordnungen verbieten Lärm jeglicher Art nach 22 Uhr. Wer dann auf dem Balkon oder im Hof sitzt, um noch mit Freunden zu feiern, solle auf die Lautstärke achten: Keine Musik mehr und die Gesprächslautstärke sollte auf ein Minimum reduziert sein.

Wer sich nicht daran hält, kann Ärger mit dem Vermieter bekommen, aber auch eine Geldbuße wegen Lärmbelästigung. Rechtsexperten raten daher, sich vor einer Party immer mit den Nachbarn abzustimmen.

Rauchen, nackt sonnen, Sex und Blumen

Beim Rauchen auf dem Balkon ist nicht alles erlaubt. So kam in einem Fall in Brandenburg ein Gericht zu dem Urteil, dass ein Nachbar den Qualm von 20 Zigaretten am Tag nicht hinnehmen muss.

Wer sich auf seinem Balkon dagegen völlig unbekleidet in die Sonne legt, ist grundsätzlich auf der sicheren Seite. Thomas Damm vom Mieterbund Thüringen verweist darauf, dass der Balkon zur Wohnung gehört. Und darin sei es ja auch erlaubt, nackt herumzulaufen.

Wenn es einen Nachbarn stört, dass man sich nackt auf dem Balkon sonnt, kann der ja einen Sichtschutz anbringen.

Thomas Damm, Mieterbund Thüringen

Schwieriger wird es beim Freiluft-Sex: Nur wenn der Balkon von außen nicht einsehbar ist, sollten sich die Bewohner dort dem Liebesspiel hingeben. Fühlen sich die Nachbarn jedoch durch Nacktheit und lauten Sex belästigt, kann eine Abmahnung für die "Störenfriede" die Folge sein.

Aufpassen sollte man auf dem Balkon auch mit Blumen und anderen Pflanzen. Denn ein Nachbar muss besonders große Pflanzen, die ihm zum Beispiel in der Sonne stehen, nicht dulden. Rücksichtnahme ist außerdem beim Gießen angebracht: Überschüssiges Gießwasser sollte nicht die frisch aufgehängte Wäsche auf dem Balkon darunter beschmutzen. Es gibt laut Experte Damm sogar Gerichtsurteile dazu, dass Balkonkästen nur so angebracht werden dürfen, dass sie nach innen hängen. Aber auch dabei gilt: Wer mit den Nachbarn ein gutes Verhältnis pflegt und sich untereinander abspricht, darf seine Blumenkästen sicher auch nach außen an die Brüstung hängen.

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MDR Garten So 08.05.2022 08:30Uhr 03:14 min

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Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR Garten | 12. Juni 2022 | 08:30 Uhr