Servicestunde | 18.10.2022 Einkommenssteuer 2021
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Nur noch bis zum 31. Oktober 2022 haben Verbraucher Zeit, ihre Steuererklärung für 2021 abzugeben. Was ist steuerrechtlich für das zweite Corona-Jahr 2021 zu beachten? Die Corona-Pandemie nimmt - wie schon im vergangenen Jahr - Einfluss auf die Steuererklärung. So darf zum Beispiel auch für 2021 eine Homeoffice-Pauschale angesetzt werden. Wir besprechen, was alles für die Steuererklärung 2021 gilt, und wer überhaupt eine Steuererklärung machen muss.

Jetzt ist es nicht mehr lange hin! Nur noch bis zum 31. Oktober 2022 haben Verbraucher Zeit, ihre Steuererklärung für 2021 abzugeben. Was ist steuerrechtlich für das zweite Corona-Jahr 2021 zu beachten?
So darf zum Beispiel auch für 2021 eine Homeoffice-Pauschale angesetzt werden. Katharina Fünfstück vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. weiß, was alles für die Steuererklärung 2021 gilt, und wer überhaupt eine Steuererklärung machen muss. Denn manchen Arbeitnehmer, der sie bis jetzt nicht abgeben musste, könnte es kalt erwischen, zum Beispiel Bezieher von Kurzarbeitergeld.
Wer muss jetzt erstmalig eine Steuererklärung machen?
Arbeitnehmer, die im letzten Jahr in Kurzarbeit waren und Kurzarbeitergeld bezogen, sollten jetzt einen Blick auf ihren Lohnsteuerschein werfen. Liegt das Kurzarbeitergeld über 410 Euro muss eine Steuererklärung eingereicht werden.
Wer dabei unsicher ist, kann sich Unterstützung bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein suchen. Die letzten zwei Jahre haben einiges an Veränderungen mit sich gebracht und die Experten wissen genau, ob eine Einkommenssteuererklärung eingereicht werden muss oder nicht.
Hat das Arbeiten im Home Office Einfluss auf die Steuer?
Ja! Es gibt eine Home Office-Pauschale von fünf Euro pro Tag. Maximal können 120 Tage geltend gemacht werden, was einen Höchstbetrag von 600 Euro ergibt. Am besten notiert man sich im Kalender wann man von Zuhause aus gearbeitet hat. So kann man mögliche Rückfragen vom Finanzamt einfach beantworten.
Welche Änderungen gibt es noch?
Es gibt höhere steuerliche Entlastungen für Menschen mit einem Behinderungsgrad. Dabei liegt der Mindestgrad nur noch bei 20 Prozent. Ebenfalls wird nun die Pflege von Angehörigen berücksichtigt. Hierbei wird der Nachweis des Pflegegrads benötigt.
Was passiert, wenn man die Einkommenssteuer zu spät abgibt?
Gibt man die Steuererklärung zu spät ab, werden monatlich 25 Euro Verspätungszuschlag berechnet. Um dem vorzubeugen, kann man - neben der pünktlichen Abgabe - sich beim Finanzamt melden und um eine Fristverlängerung bitten oder sich Unterstützung von den Steuer-Profis holen.
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Der Vormittag Haase und Waage | 18. Oktober 2022 | 11:10 Uhr