Servicestunde | 04.10.2022 Was tun, wenn die Versicherung den Vertrag kündigt?
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Wenn die Versicherung den Vertrag kündigt ist das meist mit höhren Kosten und viel Aufwand bei der Suche nach einer neuen Versicherung verbunden. Doch wann darf eine Versicherung kündigen? Und was kann man tun, um die Situation noch zu retten? Wir fassen die wichtigsten Tipps von Stiftung Warentest zusammen.
Wann darf die Versicherung kündigen?
Schadensversicherungen, wie die Haftpflichtversicherung, die private Unfall-, Zusatz- oder Sachversicherung, dürfen nach einem Schadensfall den Vertrag mit dem Kunden kündigen. Voraussetzung ist, dass die Kündigung innerhalb eines Monats nach dem Schadensfall erfolgt. Einen Monat später wird diese Kündigung wirksam.
Bei einer Rechtsschutzversicherung ist die Situation eine andere. Hier darf die Versicherung erst nach zwei Schadensfällen, aber innerhalb von zwölf Monaten eine Kündigung aussprechen.
Versicherungen, die dem Existenzschutz dienen, dürfen nicht einfach gekündigt werden. Für private Krankenversicherungen gilt ein offizielles Kündigungsverbot. Beim Lebens- und Berufsunfähigkeitsschutz gibt es kein offizielles Gesetz zum Kündigungsverbot. In der Versicherungswirtschaft ist man sich jedoch einig, dass dies auch hier gilt, so Stiftung Warentest.
Allgemein gilt jedoch, dass jede Versicherung, auch die die dem Existenzschutz dient, gekündigt werden darf, wenn der Kunde bei Vertragsabschluss falsche Angaben macht.
Zu welchen Problemen kann es bei einer Kündigung von Seiten der Versicherung kommen?
Bei einem Vertragsabschluss mit einer neuen Versicherung, wird meist auch erfragt, ob der potenzielle Kunde von der vorherigen Versicherung gekündigt wurde. Wird diese Frage mit ja beantwortet, kann es sein, dass kein Vertrag zustande kommt, denn Versicherungen sind in der Regel nicht verpflichtet einen Vertrag einzugehen.
Die Ausnahme sind hier die Krankenversicherung, die Haftschutzpflicht für Autos und die Hundehalterhaftpflicht. Hier ist die Versicherung verpflichtet einen Vertrag einzugehen.
Was kann ich nach einer Kündigung tun?
Selber eine Kündigung aussprechen
Ist der Versicherte schnell, kann er vor der Kündigung durch die Versicherung selbst eine Kündigung aussprechen.
Manchmal lassen Versicherungen auch mit sich Verhandeln. Dann ziehen sie die Kündigung zurück, sodass der Kunde selbst die Kündigung aussprechen kann.
Eine Möglichkeit ist auch die "überholende Kündigung". Spricht die Versicherung die Kündigung beispielsweise zum 30. September aus, kann der Kunde vor diesem Datum eine Kündigung "per sofort" aussprechen.
Vertrag aktualisieren
Wenn die Versicherung mit der Kündigung ein neues Vertragsangebot schickt, ist es für Kunden ratsam darauf einzugehen, sagt Stiftung Warentest. So wird eine Kündigung von Seiten der Versicherung umgangen. Sobald Sie einen für Sie besseren Vertrag gefunden haben, können Sie den aktualisierten Vertrag kündigen.
In manchen Fällen kann ein bisher bestehender Vertrag auch unter Verzicht auf bestimmte Leistungen weitergeführt werden. Auch so lässt sich eine Kündigung manchmal umgehen.
Kündigung prüfen lassen
Es kommt auch vor, dass eine Kündigung durch eine Versicherung nicht rechtmäßig ist. Sollte der Kündigungsgrund für Sie nicht ersichtlich sein, lassen Sie die Kündigung durch einen Anwalt prüfen.
Selber die Versicherung kündigen
Wenn Sie die Versicherung selber kündigen möchten, sollten Sie folgende Dinge beachten:
1. Die Kündigungsfrist:
Meist beträgt die Kündigungsfrist drei Monate bis zum Vertragsende. Bei der Autoversicherung beträgt sie meist nur einen Monat. Nach einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung können Kunden immer innerhalb eines Monats kündigen.
2. Die Zustellung
Eine Kündigung sollte immer schriftlich zugestellt werden. Also per Brief, Fax, Email oder über das Online-Portal der Versicherung.
Im Schreiben sollte immer das Datum und die Versicherungsnummer enthalten sein.
Bestehen Sie außerdem auf eine schriftliche Bestätigung zum Beispiel anhand einer Zustellerurkunde.
Quelle: Stiftung Warentest (Finanztest 10/2022)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Servicestunde | 04. Oktober 2022 | 11:10 Uhr