Dokument MDR-Staatsvertrag

01. Juni 2021, 00:00 Uhr

Der Staatsvertrag ist gem. § 44 MDR-StV am 1. Juni 2021 in Kraft getreten. Gleichzeitig trat der Staatsvertrag über den MDR vom 30. Mai 1991, zuletzt geändert durch den Staatsvertrag vom 1. Februar 2018 außer Kraft.

Kurz nach ihrer Neugründung einigten sich die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt auf die Einrichtung einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt - den MDR. Am 30. Mai 1991 unterzeichneten die Ministerpräsidenten der Länder den Staatsvertrag.

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