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Die Rundfunkräte der Öffentlich-Rechtlichen setzen sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen. Dabei stellt sich die Frage, ob diese durch hauptberufliche Kontrolleure ersetzt werden sollten, um die Aufsicht zu gewährleisten. Bildrechte: MDR | MEDIEN360G

Unsere GremienMüssen Rundfunkräte Vollprofis sein?

21. November 2022, 08:36 Uhr

Die Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss besser organisiert werden - darüber besteht weitgehend Einigkeit. Darüber, wie weit die Veränderungen gehen sollen, allerdings nicht. Eine Forderung lautet: Hauptberufliche Kontrolleure sollen die Ehrenamtler ersetzen.

von René Martens

Experten-Gremien statt Ehrenamtler?

Wenn man nach den erbittertsten Kritikern des öffentlichen-Rundfunks sucht, stößt man schnell auf den langjährigen "Handelsblatt"-Redakteur Hans-Peter Siebenhaar. Er schimpfte schon vor zehn Jahren in einem Buch über "die Nimmersatten". Gemeint waren ARD und ZDF. Immerhin macht er auch konstruktive Vorschläge. "Wir brauchen keine Nebenerwerbsgremien, sondern kompetente Kontrolleure", sagte er kürzlich gegenüber "Focus".

Solche Forderungen stehen derzeit im Raum, weil an den größeren und kleinen Skandalen, die über die ARD in den vergangenen Monaten bekannt geworden sind, auch die Kontrollgremien eine Teilschuld tragen. Christian Schicha, Medienwissenschaftler und Professor für Medienethik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, argumentiert in eine ähnliche Richtung: "Eine zeitgemäße Kontrolle sollte von gut ausgebildeten Personen professionell durchgeführt werden."

Ganz anderer Meinung ist Michael Kühn, Justiziar des NDR. Auf einer Veranstaltung des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit, die im Mai in Hamburg stattfand, sagte er laut einem Bericht der Medienrechtszeitschrift "AfP", "maßgeblich" für die Qualität eines Rundfunkrats sei dessen "Lebenserfahrung", die er als "Abbild der Gesellschaft" einbringen könne - "und gerade kein Expertenwissen".

Mit anderen Worten: Die Normalbürger, deren Blickwinkel die Rundfunkräte zum Beispiel in die Beratung der Programmverantwortlichen einfließen lassen, sind schließlich auch keine Experten.

Auch der Wirtschaftswissenschaftler Leonhard Dobusch hält eine Entwicklung der Senderaufsicht in Richtung "Expertokratie" für kontraproduktiv. Dobusch war sechs Jahre lang Mitglied des ZDF-Fernsehrats, der den Rundfunkräten bei den ARD-Anstalten entspricht, und gehört seit dem März 2022 dem Verwaltungsrat im Mainz an. In einer Kolumne für die Plattform netzpolitik.org schreibt er: Ihre Aufgaben könnten Rundfunkräte "nur dann erfüllen, wenn sie nicht primär aus Medienexpert:innen und Wissenschaftler:innen bestehen, sondern eine möglichst große gesellschaftliche Vielfalt in den Gremien abbilden. Diese Vielfalt zwingt die Leitung öffentlich-rechtlicher Medien dann auch dazu, ihre Pläne und Strategien für Laien verständlich darzulegen und ihre Vorhaben nachvollziehbar zu rechtfertigen".

Mehr über die Arbeit der Gremien finden Sie hier:

Große Veränderungen in der Rundfunkratsarbeit ab 2023

Bereits vor neun Jahren schrieb Fritz Wolf in einer Studie für die gewerkschaftsnahe Otto-Brenner-Stiftung zum "Selbstverständnis der Rundfunkgremien", deren Arbeit werde "immer auch etwas Laienhaftes und Generalistisches haben – und das ist so gewünscht. Es ist der Preis für die als Querschnitt gedachte gesellschaftliche Repräsentanz im Ständemodell." Um "die größeren Aufgaben" bewältigen zu können, "die auf die Gremien zweifellos zukommen werden", seien "Weiterbildung und das Einholen auswärtiger Expertise zwei Schlüsselpunkte."

Die Studie des mittlerweile verstorbenen Wolf ist nur ein Beispiel dafür, dass manche Reformideen für die Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schon seit vielen Jahren zirkulieren. Bislang sind sie stets verpufft. Damit, dass das in der aktuellen Krisenlage ebenfalls passiert, ist aber eher nicht zu rechnen.

Die "größeren Aufgaben", die Wolf erwähnt, sind mittlerweile tatsächlich auf die Gremien zugekommen. Die Programmbeobachtung nimmt zum Beispiel mehr Zeit in Anspruch, weil die Sender für die Mediatheken oder funk, das gemeinsame Angebot von ARD und ZDF für die jüngere Zielgruppe, zusätzliche Inhalte produzieren.

Wichtiger noch: Wenn im Sommer 2023 wie geplant der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag in Kraft tritt, "kommen weitere anspruchsvolle Aufgaben auf die Gremien zu". Das schreiben der Medienrechtler Eberhard Hain und die Grünen-Politikerin Tabea Rößner in einem Beitrag für den Fachdienst "epd medien".

Das Autorenduo bezieht sich darauf, dass die Rundfunkräte dann darüber mitentscheiden werden, "welche Fernsehprogramme eingestellt oder in Online-Angebote überführt werden sollen".

Hintergrund: Im Medienstaatsvertrag ist künftig festgeschrieben, dass nur noch Das Erste, die dritten Programme der ARD, das ZDF sowie die Kulturkanäle 3sat und Arte linear ausgestrahlt werden müssen. Bei den anderen Programmen (etwa ZDFinfo oder Tagesschau24) können die beteiligten Sender nach Rücksprache mit den Gremien entscheiden, ob sie sie nur noch online oder vielleicht auch gar nicht mehr verbreiten wollen.

Die Regelungen für Kommunalpolitiker könnten ein Vorbild sein

Zwischen der Option, auf hauptberufliche Kontrolleure zu setzen, und der weitgehenden Beibehaltung der bisherigen Praxis gibt es noch Mittelwege: Ein Schritt in Richtung Professionalisierung könnte es sein, Arbeitgeber gesetzlich dazu zu verpflichten, Gremienmitglieder für die Dauer mandatsbedingter Tätigkeit freizustellen - wie es auch bei Kommunalpolitikern gehandhabt wird.

Dies fordert zum Beispiel Katrin Kroemer, Vertreterin des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) im ZDF-Fernsehrat. "Damit könnte dann eine Anwesenheitspflicht verbunden sein", sagt sie dem Medienmagazin "journalist". Derzeit kann es durchaus passieren, dass ein Rundfunkrat nicht mehr beschlussfähig ist, weil eine Sitzung so lange gedauert hat, dass viele Mitglieder sie aufgrund anderer Verpflichtungen bereits verlassen haben. Für Außenstehende ist das nicht leicht nachvollziehbar, ein öffentlich-rechtlicher Sender ist ja schließlich kein Kaninchenzüchterverein.

Kroemers Vorschlag, für eine Anwesenheitspflicht zu sorgen, klingt daher plausibel. Einen Haken hat er dennoch: Viele Rundfunkräte sind Multifunktionäre. Weil ihre Kontrolltätigkeit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht ihre einzige Teilzeitbeschäftigung ist, müssen sie immer mal wieder mit kurzfristig anberaumten Terminen jonglieren.

Ziel der Intendanten: ein ARD-weit einheitliches Wissenslevel

Ein weiterer Punkt ist eine bessere Weiterbildung, die der Rundfunkaufsichtsexperte Fritz Wolf bereits 2013 als "Schlüsselpunkt" ausmachte. Was wird sich auf diesem Feld in absehbarer Zeit konkret ändern? In einem aus dem Oktober stammenden, im Auftrag der Intendantinnen und Intendanten verfassten Arbeitspapier mit dem Titel "Maßnahmen der ARD zu Compliance, Gremienkontrolle und Transparenz", verweisen die Verfasser in dem Zusammenhang auf einen Beschluss der letzten Intendantensitzung in Bremen. 

Um die Gremien zu professionalisieren, streben die Intendantinnen und Intendanten demnach an, "in einen Dialog mit den Gremien einzutreten, um über die bereits bestehenden Angebote in den Landesrundfunkanstalten hinaus zeitnah ein regelmäßiges Set an Workshops und Fortbildungen zu schaffen". Ziel sei ein "einheitliches Kompetenz- und Wissenslevel in den Gremien" der ARD. Nach der kommenden Intendantensitzung am 22. und 23. November wird es diesbezüglich möglicherweise Neuigkeiten geben.

Die Vorteile von Politikern gegenüber klassischen Ehrenamtlern

Der Wissensgrad der Räte unterscheidet sich derzeit erheblich. Nach einer Erhebung der Organisation Neue Deutsche Medienmacher:innen sind "Landtagsabgeordnete, Regierungsmitglieder und -mitarbeiter*innen sowie Kommunalvertreter*innen in allen Rundfunkräten die größte Gruppe". Mehr als jedes vierte Rundfunkratsmitglied (27,1 Prozent) fällt in diese Kategorie. Diese Parteienvertreter können sich bei der Vorbereitung von Sitzungen und Anträgen auf eigene Mitarbeiter stützen - oder, sofern sie einem Landtag oder dem Bundestag angehören, sogar auf die Arbeit eines Büros. Zudem haben diese Kontrolleure mit Themen, die den Rundfunkrat beschäftigen, oft auch in ihrem Arbeitsalltag zu tun - oder können dies entsprechend organisieren. Schließlich ist das ja im Sinne ihrer Partei.

Diese Vorteile haben in einem ähnlichem Maße Vertreter von Kirchen und Gewerkschaften. Auch in diesen Organisationen beschäftigen sich zahlreiche Mitarbeitende täglich mit Medienthemen. Wer hauptberuflich für einen Landesfrauenrat oder einen Landestourismusverband tätig ist und ihre bzw. seine Organisation im Rundfunkrat vertritt, hat dagegen keine vergleichbaren Ressourcen.

Der Einfluss der besser Informierten in den Gremien ist zudem weitaus größer als es ihr zahlenmäßiger Anteil vermuten lässt. Weil ihnen ihr Informationsvorsprung Überzeugungskraft verleiht, ziehen sie manch "klassischen" Ehrenamtler, der weniger gut eingearbeitet ist oder eben gar nicht die Zeit hat, tief in eine Materie einzusteigen, auf ihre Seite.

Zumindest dieses Missverhältnis wird sich auch durch bessere Weiterbildung nicht vollständig korrigieren lassen. Denn: Gremienmitglieder, die einen Mitarbeiter-Apparat im Hintergrund haben, sind in aktuellen Fragen immer besser informiert als andere Kontrolleure.