ARD-Hauptversammlung Die Gremien wollen die Fäuste ballen können

... statt sich in der Schlichtungsstelle mit Zeitungsverlagen über "presseähnliche" Internet-Angebote zu streiten. Beim Auslegen des Telemedien-Staatsvertrags dürfte es spannend bleiben.

Teaserbild Telemedienauftrag ARD-PK Berlin
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Die ARD-Hauptversammlung fand Anfang der Woche turnusgemäß in Berlin statt. Beim Treffen der Intendantinnen und Intendanten der Mitgliedsanstalten, der Vorsitzenden der Rundfunkräte und weiterer Entscheider gab es viele Themen zwischen Berichterstattung aus Chemnitz und Köthen, dem kommenden Fernseh-Herbst und der neuen Audiothek. Eines davon war der Telemedien-Staatsvertrag, über den sich die Bundesländer im Juni (Altpapier) geeinigt hatten. Das zeigte sich weniger bei der offiziellen Pressekonferenz als bei den Nachfragen.

Der neue Staatsvertrag sieht vor, dass die Internetauftritte der Sender ihren Schwerpunkt künftig auf Bewegtbild und Ton legen sollen. Reine Textelemente, oft unter dem unscharfen Begriff "presseähnlich" zusammengefasst, müssen diesem Schwerpunkt untergeordnet sein. In Streitfällen soll eine von Sender- und Zeitungsverlage-Seite paritätisch besetzte Schlichtungsstelle entscheiden. Was bedeutet, dass die Rundfunkräte, denen bisher die Aufsicht über alles, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk macht, allein obliegt, Programmhoheit abgeben müssen. Wie sehen die Gremien das?

Sie würden in der Tat "sehr genau hinschauen", ob sie Programmhoheit-Kompetenzen verlieren, sagte Lorenz Wolf, Rundfunkrats-Vorsitzender des Bayerischen Rundfunks und Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), auf eine Frage von MEDIEN360G.

"Wer die Hand im Teig hat..."

Unter den Gremienvorsitzenden sei diskutiert worden, ob die Gremien einen Platz in der künftigen Schlichtungsstelle beanspruchen sollten. Das sei jedoch "einhellig abgelehnt" worden, da bei den Gremien eben die Aufsicht liege. Schließlich unterscheide sich eine solche Schlichtungsstelle etwa von einem Schiedsgericht (das bindende Urteile spricht) dadurch, dass sich in ihr "die Player zusammensetzen" und Empfehlungen für Lösungen aussprechen. Die Empfehlungen können, aber müssen nicht aufgegriffen werden, betonte der ARD-Vorsitzende, BR-Intendant Ulrich Wilhelm. Gebe es keine Einigung, müsse ein ordentliches Gericht die Frage klären.

Das bedeute, so Wolf auf Nachfrage, dass Empfehlungen der Schlichtungsstelle nur mit Zustimmung der zuständigen Gremien wirksam würden. "Wer die Hand im Teig hat, kann nicht die Faust ballen", habe es in der internen Diskussion der Gremienvertreter geheißen. Bedeutet ungefähr: Anstatt in der Schlichtungsstelle mit Zeitungsverlags-Vertretern zu diskutieren, wollen die Gremien lieber hinterher entscheiden, ob sie der Schlichtungsstellen-Empfehlung folgen.

Weiterer Streit ums ewig schon diskutierte Thema "Presseähnlichkeit" scheint also nicht ausgeschlossen.

Allerdings fallen die Rundfunkräte nur äußerst selten durch offenen Widerspruch zu den von ihnen beaufsichtigten Sendern auf. Wolf äußerte sich zuversichtlich, dass es nur wenige Streitfälle zwischen Zeitungsverlagen und Sendeanstalten geben werde. Und auch der ARD-Vorsitzende Wilhelm erwartet, dass es häufig zu Einigungen kommen wird. Spannend aber bleibt es in der Telemedien-Frage zunächst.

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Di 19.06.2018 10:47Uhr 01:28 min

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