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GrundlagenDas Urheberrecht – ein stiller Alltagsbegleiter

von Jane Schmidt

14. Februar 2019, 19:39 Uhr

Das Urheberrecht sorgt dafür, dass Autoren, Komponisten, Fotografen und andere Künstler für die Nutzung ihrer geistigen Schöpfungen eine Vergütung verlangen können. Auch dürfen sie entscheiden, wer ihre Werke wo, wann, wie und unter welchen Umständen verwenden darf. Sowohl für Urheber als auch für Nutzer sind die genauen rechtlichen Regeln jedoch schwierig zu durchschauen.

Das Urheberrecht ist ein komplexes rechtliches Regelwerk, das uns alle betrifft, das aber kaum ein Laie völlig durchdringen kann. Fängt man an, sich darüber zu belesen, kommt man vom Hundertsten ins Tausendste, stößt auf juristische Fachbegriffe, verschwurbelte Formulierungen und verliert schnell den Überblick und die Lust, sich weiter mit dem Thema auseinanderzusetzen. Hier deshalb die wichtigsten Grundlagen zusammengefasst:

Was ist das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt per Gesetz Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Es sorgt dafür, dass Autoren, Komponisten, Fotografen und andere kreativ Tätige einen Anspruch auf Bezahlung für die Nutzung der von ihnen geschaffenen Werke haben – schließlich stecken sie in ihre Werke oft mindestens genauso viel Arbeit wie ein Bäcker in seine Brötchen. Klar, dass sie dafür gewertschätzt werden und bestenfalls von ihrer Arbeit leben können wollen. Das Urheberrecht hat derjenige, der ein Werk erschaffen hat, automatisch inne, sobald er mit seiner Arbeit fertig ist. Darauf verzichten kann er nicht. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach seinem Tod. Wer das von einem anderen geschaffenen Werk für eigene Zwecke verwenden, vervielfältigen, verbreiten, ausstellen oder bearbeiten möchte, muss den Urheber vorher um Erlaubnis fragen. Dieser kann entscheiden, unter welchen Umständen, zu welchem Zweck und in welchem Kontext sein Werk genutzt werden darf und wie viel das kostet.

Welche Werke fallen unter das Urheberrecht?

Urheberrechtlich geschützt sein können Texte, Fotos, Filme, Bilder, Musikwerke oder auch Gebäude als Kunstwerke der Architektur – aber immer unter der Voraussetzung, dass es sich nicht nur um eine alltägliche, übliche, handwerkliche Leistung handelt, sondern dass irgendetwas darüber Hinausgehendes, Kreatives neu geschaffen wurde

, erklärt Anne Lauber-Rönsberg, Juniorprofessorin für Urheberrecht an der Technischen Universität Dresden. Einfache Ideen, ein alleinstehender Buchtitel oder das mehrmalige Anschlagen einer einzelnen Klaviertaste sind zum Beispiel nicht ausreichend. Darüber hinaus werden Leistungen geschützt, die dazu dienen, kreative Werke an die Öffentlichkeit zu bringen. Das betrifft zum Beispiel Hersteller von Tonträgern, Sendeunternehmen, aber auch Schauspieler, Sänger oder Musiker. Ihre Arbeit fällt unter die sogenannten Leistungsschutzrechte.

Inwieweit bin ich selbst vom Urheberrecht betroffen?

Das Urheberrecht spielt eine Rolle im Alltag von fast jedem. Oft wird ganz bewusst für die Verwendung kreativer Werke gezahlt: Zum Beispiel, wenn man Zugriff auf das Angebot von Streaming-Dienstleistern haben möchte. Aber auch für öffentliche Nutzungen fällt eine Vergütung an – selbst wenn nur bei einem Kindergartenfest eine CD abgespielt werden soll. In einigen Fällen wird der Beitrag zum Einkommen der Urheber indirekt und fast unbemerkt geleistet: Ein Teil des Preises von Scannern, Kopieren und Datenträgern aller Art – wie USB-Sticks oder CD-Rohlinge – geht zum Beispiel an sogenannte Verwertungsgesellschaften. Diese reichen das Geld dann an die Urheber weiter. Grund für diese Regelung ist, dass mit den genannten Geräten kreative Werke privat vervielfältigt werden können. Auch in dem Preis für Kopien, die in Copyshops oder Bibliotheken gemacht werden, ist ein Anteil für die Urheber enthalten. Komplexer wird es, wenn es darum geht, welche Werke man gefahrlos im Internet verwenden darf – denn jedes Video, jedes Lied, jedes Foto und jeder Text dort sind potentiell urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Weiteres genutzt werden. Falls man sich damit nicht vorab auseinandersetzt und Werke unerlaubterweise verwendet, kann das teuer werden.

Welche Werke darf ich ohne Weiteres verwenden und welche nicht?

Grundsätzlich muss vor der Nutzung eines Werkes immer der Urheber um Erlaubnis gebeten und - falls von ihm gefordert - eine Lizenzgebühr bezahlt werden. Sparen kann man sich das natürlich, wenn man nur Material verwendet, das man selbst erschaffen hat. Zudem gestattet es das Gesetz, ohne ausdrückliche Erlaubnis Texte auszugsweise zu zitieren, wenn dabei die Quelle angegeben wird. Ein Zitat ist allerdings nur zulässig, wenn sich der Verwender inhaltlich damit auseinandersetzt oder es als Beleg für eine eigene These anführt. Andere Arten von Werken – wie zum Beispiel Fotos – dürfen hingegen auch dann nicht ungefragt verbreitet oder bearbeitet werden, wenn man auf die Quelle verweist. Das ist insbesondere für die Nutzung von Bildern in sozialen Netzwerken relevant. Wer ohne ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers fremde Fotos oder Grafiken postet, die er im Internet gefunden hat, muss damit rechnen, rechtlich belangt zu werden. Eine Ausnahme bilden gemeinfreie Werke, deren Urheber schon seit mehr als 70 Jahren tot sind. Diese dürfen einfach so verwendet werden, weil das Urheberrecht bereits erloschen ist. Eine weitere Möglichkeit, um langwierige Lizenzverhandlungen herumzukommen, sind sogenannte freie Inhalte.

Privatpersonen ist es gestattet, einzelne Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken herzustellen, wenn die Vorlage nicht aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt und nicht mit einem Kopierschutz versehen ist. Allerdings dürfen diese Kopien ausschließlich privat genutzt, also nicht verbreitet oder öffentlich aufgeführt werden. Sie dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen. In vielen Fällen sind auch Nutzungen erlaubt, die satirischen Zwecken dienen, sagt Lauber-Rönsberg:

Die Parodie oder Satire ist eine zulässige Form der Meinungsäußerung – die wird geschützt durch die Meinungsfreiheit und auch durch die Kunstfreiheit.

Wo kann ich mich informieren, wenn ich Fragen zum oder Probleme mit dem Urheberrecht habe?

Das Urheberrecht ist äußerst kompliziert und muss stets anhand des konkreten Einzelfalls betrachtet und ausgelegt werden. Allgemeingültige Aussagen sind deshalb kaum möglich. Allgemein gilt: Bei Problemen empfiehlt es sich, einen Experten zu Rate zu ziehen. Helfen kann neben Anwälten in der Regel auch die Verbraucherzentrale. Urheber können ihre Rechte von sogenannten Verwertungsgesellschaften vertreten lassen. Für verschiedene Werke gibt es verschiedene Gesellschaften – zum Beispiel die GEMA für Musik und die VG Wort für Texte. Die Verwertungsgesellschaften dienen auch als Mittler zwischen Urhebern und Nutzern: Für die Urheber sammeln sie Gebühren ein, für Nutzer sind sie zentrale Ansprechpartner bei Nutzungsanfragen und Lizenzwünschen.

MEDIEN360G im Interview

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