GRIMBERG am 15. Mai 2019 Journalistengewerkschaften begrüßen das Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung

16. Mai 2019, 08:36 Uhr

Üblicherweise wehren sich Betriebsräte und Gewerkschaften gegen die zu genaue Kontrolle von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. In diesem Fall ist es ganz anders: Dass der Europäische Gerichtshof Arbeitgeber verpflichtet, künftig systematisch die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen, wird von den beiden Journalistengewerkschaften Deutsche Journalisten Union (dju/Verdi) und dem Deutschen Journalistenverband ausdrücklich begrüßt.

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Vertrauens-Arbeitszeit ist passé

Die in vielen Betrieben übliche Dokumentation von Überstunden reicht nicht, urteilten die Luxemburger Richter. Damit dürfte die in vielen Redaktionen geltende Vertrauensarbeitszeit, bei der die Beschäftigten selbst ihre Stunden aufschreiben und Mehrarbeit abfeiern, nicht mehr praktikabel sein. "Das Urteil dürfte Redaktionen und Agenturen hart treffen, wo Überstunden zum guten Ton gehören und häufig private und dienstliche Zeit verwischen", kommentiert der Medienfachdienst Turi. Da ist etwas dran: In vielen Medienhäusern gilt im journalistischen Bereich das  Motto: "Leidenschaft kennt keine Stoppuhr".

dju: "Nicht mehr bereit, rund um die Uhr verfügbar zu sein."

"Vor allem in den Chefredaktionen herrsche noch immer das Credo vor: Journalistinnen und Journalisten müssten rund um die Uhr arbeiten, Arbeitszeit zu erfassen widerspreche dem journalistischen Selbstverständnis", so die Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Tina Groll. "Angesichts von kontinuierlichem Stellenabbau bei einer steigenden Zahl von Vertriebskanälen, die rund um die Uhr bedient werden müssen, steigt der Druck in den Redaktionen und ändert sich das Bewusstsein bei den Medienschaffenden. Viele jüngere Kolleginnen und Kollegen sind nicht mehr bereit, rund um die Uhr verfügbar zu sein", so Groll weiter. Die dju habe schon diverse Redaktionen bei der Einführung von verbindlicher Arbeitszeiterfassung begleitet und damit gute Erfahrungen gemacht. "Das EuGH-Urteil wird viele darin bestärken, diesen Weg jetzt weiter zu gehen", sagt Groll. "Unsere Erfahrungen zeigen, dass sich die Qualität der journalistischen Arbeit deutlich verbessert und Krankmeldungen signifikant zurückgehen, wenn Arbeitszeit erfasst und Mehrarbeit ausgeglichen wird."

DJV fordert digitale Zeiterfassung

Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), der schon länger digitale Arbeitszeit-Erfassungssysteme in den Redaktionen fordert, sieht sich durch das EuGH-Urteil bestätigt. "Der Betriebsrat kann schon jetzt eine Erfassung der Arbeitszeiten durchsetzen, aber nur ein digitales System wäre für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen praktikabel", sagt die für Tarifpolitik beim DJV zuständige Referentin Gerda Theile. Denn: "Vereinbarungen über die Arbeitszeit und damit verbundene Tariflöhne werden schnell unterlaufen, wenn die Arbeitszeit selbst nicht dokumentiert wird", so Theile. Das EuGH-Urteil sei nun "ein Weckruf für den deutschen Gesetzgeber, der Arbeitnehmern durch ein Recht auf digitale Arbeitszeiterfassung den Rücken stärken muss."

Urteil gilt nicht für freie Mitarbeiter

Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind die Arbeitszeiten aller Beschäftigten klar geregelt und es besteht ein tariflicher Anspruch auf Ausgleich von Mehrarbeit. Eine digitale Arbeitszeiterfassung, wie vom DJV gefordert, gibt es aber noch nicht. Das Urteil des EuGH gilt allerdings zunächst einmal nur für fest angestellte Beschäftigte. Ob es auch Auswirkungen auf Einsätze und Arbeitszeiten der vielen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Medienbereich hat, wird sich erst noch zeigen. Nun müssen die EU-Mitgliedsstaaten jeweils individuell regeln, wie die künftige Zeiterfassung genau aussehen soll.

Arbeitgeberverband kritisiert Urteil als "aus der Zeit gefallen"

Die Arbeitgeber sehen das anders: "Die Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung wirkt wie aus der Zeit gefallen", erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Man sei klar gegen die generelle "Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert." Auf die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 könne man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren, zitiert das Handelsblatt die BDA.

Verlegerverband: Redaktionen brauchen individuelle Modelle

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hält wie der Zeitschriftenverleger-Verband VDZ nichts von "Stechuhr-Journalismus". Redaktionelle Arbeit verlange jeweils individuelle, an den Themen und der Art der Publikation orientierte Arbeitszeitmodelle. Dem werde im Übrigen in den Tarifverträgen auch Rechnung getragen, so die Verbände. Eine digitale Zeiterfassung - wie vom DJV gefordert - werde in dem Urteil dabei auch gar nicht thematisiert. "Wir glauben auch nicht", so der BDZV, "dass bei Journalistinnen und Journalisten daran ein besonders großes Interesse besteht. Kreative Leistungen brauchen jedoch Freiräume." Dies gelte auch für die Einteilung der Arbeitszeit.