Die Behinderten-Einrichtungen müssen nicht geschlossen werden

06. November 2020, 13:09 Uhr

Am Anfang vom Jahr 2020 gab es viele neue Corona-Regeln.
Es mussten zum Beispiel viele Betriebe
für einige Zeit zu-gemacht werden.
Das war auch in den Behinderten-Einrichtungen
von der Lebenshilfe so.
Zum Beispiel in Magdeburg.
Das ist eine Stadt im Bundes-Land Sachsen-Anhalt.

Für viele Menschen mit Behinderungen war es sehr schlimm:
Als die Behinderten-Einrichtungen zu-gemacht wurden.
Die Menschen hatten in dieser Zeit viel Angst vor dem Corona-Virus.

Jetzt gibt es wieder sehr viele Corona-Regeln.
Aber die Regierung hat gesagt:
Die Behinderten-Einrichtungen müssen nicht zu-gemacht werden.
Das bedeutet:
    • Werkstätten
    • und Förder-Schulen
bleiben offen.
Menschen mit Behinderungen können auch weiter dort arbeiten.

Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 01. November 2020 | 19:00 Uhr