Die Partei AfD in Sachsen darf 30 Kandidaten auf die Wahl-Liste schreiben

26. Juli 2019, 12:30 Uhr

Am 1. September ist Landtags-Wahl
im Bundes-Land Sachsen.
Dazu müssen die Parteien Wahl-Listen schreiben.
Auf den Wahl-Listen stehen die Politiker,
die gewählt werden können.

Auch die Partei AfD hatte eine Wahl-Liste geschrieben.
Darauf standen 61 Politiker.
Sie wollen in den Landtag gewählt werden.
Doch der Landes-Wahl-Ausschuss hatte gesagt:
Nur 18 Politiker können auf der Wahl-Liste bleiben.
Weil die Auswahl für die Wahl-Liste nicht richtig war.

Dagegen hatte die AfD geklagt.
Und der Verfassungs-Gerichts-Hof
von Sachsen hat neu entschieden:
30 Politiker von der AfD dürfen gewählt werden.
Das ist eine vorläufige Entscheidung.
Weil es schnell gehen musste.

Am 16. August will das Gericht darüber entscheiden:
Ob der Landes-Wahl-Ausschuss die Politiker
von der Wahl-Liste ausschließen durfte.

Birgit Munz ist Richterin beim Verfassungs-Gericht von Sachsen.
Sie hat entschieden.
Sie hat dem MDR gesagt:
Die Entscheidung musste schnell gehen.
Denn sonst wäre die Landtags-Wahl vielleicht ungültig.
Und sie hätte nochmal gemacht werden müssen.
Jetzt müssen wir entscheiden:
Ob der Landes-Wahl-Ausschuss die Politiker
von der Wahl-Liste ausschließen durfte.

Nicht alle in der AfD sind mit dem Urteil nicht zufrieden

Jörg Urban ist Landes-Chef von der AfD in Sachsen.
Er hat dazu gesagt:
Ich bin mit der Entscheidung zufrieden.

Aber andere Politiker sind enttäuscht.
Der Sprecher der AfD Andreas Harlaß hat dazu gesagt:
Die Partei ist nicht zufrieden.
Auch wenn festgestellt wurde:
Dass die Entscheidung vom Landes-Wahl-Ausschuss falsch war.
Wir werden noch weiter gegen die Entscheidung
zu einem Gericht gehen.

Die Landes-Wahl-Leiterin Carolin Schreck hat dazu gesagt:
Wir sind froh:
Das Gericht hat schnell entschieden:
Jetzt können wir die Landtags-Wahl vorbereiten.

Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 25.07.2019 | ab 7 Uhr in den Nachrichten