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Die neuen Corona-Regeln für Sachsen

23. Februar 2022, 12:22 Uhr

Ab dem 23. Februar
gibt es neue Corona-Regeln im Bundes-Land Sachsen.
Die neuen Corona-Regeln sind überall in Sachsen gleich.

Manche Corona-Regeln werden jetzt gelockert.
Das bedeutet:
Die Menschen dürfen wieder mehr Dinge machen.

Aber wenn die Kranken-Häuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
Dann gibt es wieder strengere Corona-Regeln.
Das bedeutet:
Die Menschen dürfen dann nicht mehr so viele Dinge machen.

Die Krankenhäuser sind auf der Überlastungs-Stufe:
    • Wenn 1 tausend 300 Corona-Patienten im Krankenhaus sind.
    • Oder wenn 420 Corona-Patienten auf der Intensiv-Station sind.
Jetzt sind die Krankenhäuser gerade nicht auf der Überlastungs-Stufe.

Wieder mehr Menschen können sich treffen

Für bestimmte Menschen
gibt es keine Kontakt-Beschränkungen mehr.
Das bedeutet:
Die Menschen dürfen sich in einer Gruppe treffen.
Und es ist egal:
Wie viele Menschen bei dem Treffen dabei sind.

Das gilt aber nur für Menschen:
    • Die genesen sind.
    • Und die ge-impft sind.

Bei dem Treffen dürfen nicht so viele Menschen mit-machen,
wenn 1 Mensch dabei ist:
    • Der nicht ge-impft ist.
    • Und der nicht genesen ist.

Dann dürfen bei dem Treffen nur diese Menschen dabei sein:
    • Die Menschen aus 1 Haushalt
    • und 2 Menschen aus einem anderen Haushalt.

An vielen Orten gibt es nur noch die 3-G-Regel

An vielen Orten müssen die Menschen
jetzt nur noch die 3-G-Regel be-achten.
Zum Beispiel:
    • Im Zoo,
    • im Museum,
    • in Ausstellungen
    • und in Gedenkstätten.

Alle Menschen können wieder in die Geschäfte gehen

In den Geschäften
müssen sich die Menschen nicht mehr an die 3-G-Regel halten.
Aber sie müssen dort FFP-2-Masken tragen.
In den Geschäften müssen die Menschen
sich an die Abstands-Regeln und Hygiene-Regeln halten.

Ab dem 4. März gibt es noch weniger Corona-Regeln

Die Landes-Regierung von Sachsen hat bestimmt:
Ab dem 4. März gibt es noch weniger Corona-Regeln.
Zum Beispiel:
    • In Gaststätten und in Hotels
       müssen die Menschen dann nur noch die 3-G-Regel be-achten.
    • Und Bars und Diskos dürfen wieder auf-machen.
       Dort müssen die Menschen dann die 2-G-Plus-Regel be-achten.

Die Corona-Regeln für Sport

Das sind die Corona-Regeln:
    • Die Außen-Bereiche von Sport-Anlagen dürfen offen bleiben.
      Die Menschen müssen sich dort an die 2-G-Regel halten.
    • Auch die Innen-Bereiche von Sport-Anlagen dürfen offen bleiben.
      Das sind zum Beispiel Fitness-Studios.
      Dort müssen die Menschen sich aber an die 2-G-Plus-Regel halten.
    • Auch Sport-Veranstaltungen dürfen wieder gemacht werden.
      Das sind zum Beispiel Fußball-Spiele.
    • Bei Sport-Veranstaltungen dürfen auch Zuschauer dabei sein.
      Sie müssen sich aber an die 2-G-Regel halten.
      Und es dürfen nicht so viele Zuschauer
      zur gleichen Zeit bei den Sport-Veranstaltungen sein.

Die Corona-Regeln für Versammlungen

Bei Versammlungen draußen ist es egal:
Wie viele Menschen mit-machen.
Und die Menschen dürfen auch von einem Ort
zu einem anderen Ort gehen.
Zum Beispiel: Wenn die Menschen eine Demonstration machen.

Wenn die Krankenhäuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
Dann dürfen aber nur noch 5 tausend Menschen
bei einer Versammlung draußen mit-machen.

Die Menschen müssen aber eine Schutz-Maske tragen:
Wenn die Abstands-Regel nicht eingehalten werden kann.

Die Corona-Regeln für Dienst-Leistungen

Das sind die Corona-Regeln für verschiedene Dienst-Leistungen:
    • Reise-Büros dürfen zum Beispiel offen bleiben.
      Die Menschen müssen sich dort aber an die 2-G-Regel halten.
    • In Tanz-Schulen und in Kunst-Schulen gilt die 2-G-Regel.
    • Kosmetik-Studios und Tattoo-Studios dürfen offen sein.
      Dort gilt die 2-G-Regel.
    • Und die Menschen können auch zum Frisör gehen.
      Dort gilt die 3-G-Regel.

Diese Corona-Regeln gelten,
wenn die Kranken-Häuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
    • Viele Dienst-Leistungen müssen geschlossen bleiben.
    • Aber Kosmetik-Studios und Tattoo-Studios dürfen offen sein.
      Dort gilt die 2-G-Regel.
    • Und die Menschen können auch weiter zum Frisör gehen.
      Dort gilt die 3-G-Regel.

Für die Arbeits-Plätze gibt es diese Regeln

An den Arbeits-Plätzen gibt es jetzt die 3-G-Regel.
Das bedeutet:
Es dürfen nur Menschen arbeiten:
    • Die ge-impft,
    • genesen
    • oder getestet sind.

Diese Regeln gibt es für Schulen

Die Schulen sollen weiter auf-bleiben.
Ab dem 7. März gibt es für die Schulen
wieder die Präsenz-Pflicht.

An allen Schulen gibt es wieder eine Masken-Pflicht.
Die Kinder müssen eine Schutz-Maske anziehen.
    • Wenn sie zu ihren Klassen-Zimmern gehen.
    • Und wenn sie im Unterricht sitzen.
Nur in manchen Schulen gibt es keine Masken-Pflicht.
Das sind:
    • Die Grund-Schulen
    • und Förder-Schulen.

In den Schulen müssen die Kinder und die Lehrer
dann in jeder Woche 2 Corona-Tests machen.

In Kranken-Häusern und Pflege-Einrichtungen gibt es diese Regeln

    • In Kranken-Häusern
    • und Pflege-Heimen
müssen die Menschen eine FFP2-Maske anziehen.

Alle Mitarbeiter und Besucher müssen einen Corona-Test machen.
Wenn sie zum Beispiel in den:
    • Pflege-Heimen für ältere Menschen
    • und Wohn-Heimen für Menschen mit Behinderung arbeiten.
Oder wenn sie dort Menschen besuchen wollen.

Den Corona-Test müssen sie immer an dem Tag machen:
    • An dem sie arbeiten
    • oder an dem sie einen Menschen besuchen wollen.
Oder sie können den Corona-Test 1 Tag vorher machen.
In schwerer Sprache heißt das:
Der Corona-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

In Bussen und Bahnen gibt es diese Regeln

Im Bus und in der Bahn müssen die Menschen
jetzt immer eine FFP2-Maske anziehen.

Außerdem müssen sie sich an die 3-G-Regeln halten.
Das bedeutet,
es dürfen nur Menschen mitfahren:
    • Die ge-impft,
    • genesen
    • oder getestet sind.

Die Menschen müssen eine Corona-Test-Nachweis vorzeigen.
Wenn sie nicht ge-impft sind.
Der Corona-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.