Die neuen Corona-Regeln für Sachsen-Anhalt

25. November 2021, 13:27 Uhr

Immer mehr Menschen bekommen das Corona-Virus.
Deshalb gibt es ab dem 24. November
auch im Bundes-Land Sachsen-Anhalt neue Corona-Regeln.

Wo die Menschen Schutz-Masken tragen müssen

Die Menschen müssen bei diesen Sachen
eine Schutz-Maske tragen:
    • Wenn sie mit Bussen und Bahnen fahren.
    • Wenn sie einkaufen gehen.
Es müssen aber medizinische Schutz-Masken sein.
Sie heißen zum Beispiel:
    • OP-Masken
    • oder FFP2-Masken.

An diesen Orten müssen sich die Menschen an die 2-G-Regel halten

Die Menschen müssen sich drinnen an die 2-G-Regel halten.
Das bedeutet:
Für bestimmte Sachen müssen die Menschen:
    • Ge-impft
    • oder genesen sein.
Zum Beispiel:
    • Im Schwimmbad,
    • im Museum,
    • in Gaststätten,
    • im Hotel
    • und in Ferien-Wohnungen.

Die 2-G-Regel gilt auch bei Veranstaltungen drinnen:
Wo mehr als 50 Menschen mit-machen.
Dort müssen die Menschen auch diese Regeln be-achten:
    • Die Masken-Pflicht
    • und die Abstands-Regeln.

An diesen Orten gibt es die 2-G-Plus Regel

    • In Diskos
    • und in Clubs
müssen die Menschen die 2-G-Plus-Regel be-achten.
Dort müssen die Menschen dann diese Corona-Regeln
nicht mehr be-achten:
Die Masken-Pflicht
und die Abstands-Regeln.

An diesen Orten gibt es die 3-G-Regel

Die Weihnachts-Märkte in Sachsen-Anhalt können gemacht werden.
Aber dort müssen sich die Menschen an die 3-G-Regel halten.

Und auch bei anderen Sachen ist das so.
Zum Beispiel:
    • Beim Friseur,
    • im Kosmetik-Studio,
    • im Tattoo-Studio,
    • bei der Kranken-Gymnastik
    • oder in Bussen und Bahnen.

Am Arbeits-Platz sollen sich die Menschen
auch an die 3-G-Regel halten.
Aber wenn es geht:
Dann sollen die Menschen zu Hause arbeiten.

Diese Regeln gibt es an den Schulen

Die Schulen in Sachsen-Anhalt bleiben noch auf.
Aber die Weihnachts-Ferien fangen schon 5 Tage früher an.
Sie fangen am 17. Dezember an.

Ab dem 29. November müssen die Schüler und Schülerinnen
jeden Tag einen Corona-Test machen.

Ab dem 25. November
gibt es die Präsenz-Pflicht an den Schulen nicht mehr.
Das bedeutet:
Die Schüler und Schülerinnen
müssen zum Lernen nicht mehr in die Schule kommen.
Die Eltern können dafür einen Antrag schreiben.
Dann bekommen die Schüler und Schülerinnen
Schul-Aufgaben für zu Hause.

In Pflege-Einrichtungen gibt es diese Regeln

    • In Pflege-Einrichtungen
    • und in Behinderten-Einrichtungen
müssen die Mitarbeiter auch die 3-G-Regel be-achten.
Sie müssen:
    • Ge-impft sein,
    • genesen sein
    • oder jeden Tag vor ihrer Arbeit einen Corona-Test machen.