Viele Flüchtlings-Kinder können nicht in die Schule gehen

24. April 2019, 14:44 Uhr

In Deutschland leben Flüchtlings-Kinder.
Oft wohnen sie noch in Erst-Aufnahme-Einrichtungen.
Deshalb können sie noch nicht in die Schule gehen.
Kristina Winkler ist Integrations-Beauftragte
und Ausländer-Beauftragte in der Stadt Dresden.

Sie sagt dazu:
Ich finde es falsch:
Dass die Flüchtlings-Kinder nicht in die Schule gehen können.
Weil sie noch in Erst-Aufnahme-Einrichtungen wohnen.

Auch der Flüchtlings-Rat findet das nicht in Ordnung.
Denn alle Kinder haben das Recht darauf lernen zu können.
Und in die Schule zu gehen.

Mark Gärtner ist der Sprecher vom Flüchtlings-Rat.
Er sagt: Viele Flüchtlings-Kinder sind im schul-pflichtigen Alter.
Das bedeutet: Sie müssen in die Schule gehen.
Dafür gibt es ein Gesetz.
Außerdem ist es für die Flüchtlings-Kinder nicht gut.
Wenn sie so lange Zeit nicht in die Schule gehen können.

Im Bundes-Land Sachsen leben viele Flüchtlings-Kinder

Sie wohnen in Erst-Aufnahme-Einrichtungen in den Städten:

  • Chemnitz,
  • Dresden 
  • und Leipzig.
  • 231 Flüchtlings-Kinder sind im schul-pflichten Alter.

Juliane Nagel ist Sprecherin
von der Partei DIE LINKE.
Sie sagt dazu: Es werden immer mehr Flüchtlings-Kinder,
die in die Schule gehen müssen.

Das Bundes-Land Sachsen hält sich nicht an das EU-Gesetz.
In dem EU-Gesetz steht:
Dass Flüchtlings-Kinder nach 3 Monaten in die Schule gehen müssen.
Wenn die Eltern einen Asyl-Antrag geschrieben haben.
Das ist in Sachsen aber nicht so.
Viele Flüchtlings-Kinder können lange Zeit nicht in eine Schule gehen.

Sachsen hält sich an das EU-Gesetz

Das Innen-Ministerium sagt dazu:
Sachsen hält sich an das EU-Gesetz.
Denn oft wird sehr schnell entschieden:

  • Ob eine Flüchtlings-Familie in Deutschland bleiben darf.   
  • Oder ob sie nicht bleiben darf.

Danach werden die Flüchtlings-Familien in die Gemeinde geschickt,
wo sie leben können.
Dort können die Flüchtlings-Kinder dann in die Schule gehen.

Manche Flüchtlings-Familien müssen aber längere Zeit
in den Erst-Aufnahme-Einrichtungen bleiben

Für diese Flüchtlings-Kinder will Sachsen etwas verändern.
Damit sie in die Schule gehen können.
Jetzt sollen Flüchtlings-Kinder auch in die Schule gehen:
Wenn sie längere Zeit
in den Erst-Aufnahme-Einrichtungen leben müssen.
Zum Beispiel:

  •  Können sie in eine Schule in der Nähe gehen.  
  • Oder sie bekommen Unterricht in der Erst-Aufnahme-Einrichtung.

Bis zum Ende vom Jahr 2019 soll das ge-ändert werden.

Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR AKTUELL RADIO | 17. April 2019 | 06:05 Uhr