Viele Flüchtlings-Kinder können nicht in die Schule gehen
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24. April 2019, 14:44 Uhr
In Deutschland leben Flüchtlings-Kinder.
Oft wohnen sie noch in Erst-Aufnahme-Einrichtungen.
Deshalb können sie noch nicht in die Schule gehen.
Kristina Winkler ist Integrations-Beauftragte
und Ausländer-Beauftragte in der Stadt Dresden.
Sie sagt dazu:
Ich finde es falsch:
Dass die Flüchtlings-Kinder nicht in die Schule gehen können.
Weil sie noch in Erst-Aufnahme-Einrichtungen wohnen.
Auch der Flüchtlings-Rat findet das nicht in Ordnung.
Denn alle Kinder haben das Recht darauf lernen zu können.
Und in die Schule zu gehen.
Mark Gärtner ist der Sprecher vom Flüchtlings-Rat.
Er sagt: Viele Flüchtlings-Kinder sind im schul-pflichtigen Alter.
Das bedeutet: Sie müssen in die Schule gehen.
Dafür gibt es ein Gesetz.
Außerdem ist es für die Flüchtlings-Kinder nicht gut.
Wenn sie so lange Zeit nicht in die Schule gehen können.
Im Bundes-Land Sachsen leben viele Flüchtlings-Kinder
Sie wohnen in Erst-Aufnahme-Einrichtungen in den Städten:
Juliane Nagel ist Sprecherin
von der Partei DIE LINKE.
Sie sagt dazu: Es werden immer mehr Flüchtlings-Kinder,
die in die Schule gehen müssen.
Das Bundes-Land Sachsen hält sich nicht an das EU-Gesetz.
In dem EU-Gesetz steht:
Dass Flüchtlings-Kinder nach 3 Monaten in die Schule gehen müssen.
Wenn die Eltern einen Asyl-Antrag geschrieben haben.
Das ist in Sachsen aber nicht so.
Viele Flüchtlings-Kinder können lange Zeit nicht in eine Schule gehen.
Sachsen hält sich an das EU-Gesetz
Das Innen-Ministerium sagt dazu:
Sachsen hält sich an das EU-Gesetz.
Denn oft wird sehr schnell entschieden:
- Ob eine Flüchtlings-Familie in Deutschland bleiben darf.
- Oder ob sie nicht bleiben darf.
Danach werden die Flüchtlings-Familien in die Gemeinde geschickt,
wo sie leben können.
Dort können die Flüchtlings-Kinder dann in die Schule gehen.
Manche Flüchtlings-Familien müssen aber längere Zeit
in den Erst-Aufnahme-Einrichtungen bleiben
Für diese Flüchtlings-Kinder will Sachsen etwas verändern.
Damit sie in die Schule gehen können.
Jetzt sollen Flüchtlings-Kinder auch in die Schule gehen:
Wenn sie längere Zeit
in den Erst-Aufnahme-Einrichtungen leben müssen.
Zum Beispiel:
- Können sie in eine Schule in der Nähe gehen.
- Oder sie bekommen Unterricht in der Erst-Aufnahme-Einrichtung.
Bis zum Ende vom Jahr 2019 soll das ge-ändert werden.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR AKTUELL RADIO | 17. April 2019 | 06:05 Uhr