Kopf-Noten in den Schul-Zeugnissen in Sachsen darf es nicht geben
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08. Oktober 2019, 12:56 Uhr
Jedes Jahr vor den Sommer-Ferien gibt es in den Schulen Zeugnisse.
Darin haben die Lehrer auf-geschrieben:
Was die Schüler in der Schule gelernt haben.
Und wie gut oder schlecht ein Schüler ist.
Dafür gibt es die Schul-Noten.
Im Zeugnis stehen auch die Kopf-Noten.
Das sind die Schul-Noten für:
• Fleiß,
Das bedeutet zum Beispiel:
Wie ein Schüler seine Aufgaben erledigt.
• Mitarbeit,
Das bedeutet zum Beispiel:
Wie ein Schüler beim Schul-Unterricht mit-macht.
• Betragen
Das bedeutet zum Beispiel:
Wie ein Schüler mit seinen Mit-Schülern umgeht.
• und Ordnung
Das bedeutet zum Beispiel:
Wie ein Schüler mit seinen Schul-Sachen umgeht.
Das Verwaltungs-Gericht in der Stadt Dresden hat nun bestimmt:
Diese Kopf-Noten darf es nicht geben.
Die Richter sagen:
Für die Kopf-Noten in der Schule gibt es kein Gesetz.
Das bedeutet: Nirgendwo ist auf-geschrieben,
dass es in den Zeugnissen Kopf-Noten geben darf.
Außerdem hat jeder Menschen ein Persönlichkeits-Recht.
Das bedeutet zum Beispiel:
Jeder Mensch kann selbst über sein Leben bestimmen.
Das ist auch bei Schülern so.
Schüler können zu Beispiel bestimmen:
Wie sie mit ihren Schul-Sachen umgehen.
Denn für jeden Menschen bedeutet Ordnung vielleicht etwas anderes.
Und es ist nicht richtig:
Wenn ein Lehrer dafür eine Schul-Note gibt.
Der Kultus-Minister findet die Entscheidung
vom Verwaltungs-Gericht nicht gut
Christian Piwarz ist der Kultus-Minister vom Bundes-Land Sachsen.
Er hat am Montag-Nachmittag gesagt:
Wir werden zum Ober-Verwaltungs-Gericht gehen.
Denn wir finden die Entscheidung vom Verwaltung-Gericht nicht richtig.
Wir wollen: Dass es Kopf-Noten in den Schul-Zeugnissen gibt.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 07.10.2019 | 13:00 Uhr in den Nachrichten