Kopf-Noten in den Schul-Zeugnissen in Sachsen darf es nicht geben

08. Oktober 2019, 12:56 Uhr

Jedes Jahr vor den Sommer-Ferien gibt es in den Schulen Zeugnisse.
Darin haben die Lehrer auf-geschrieben:
Was die Schüler in der Schule gelernt haben.
Und wie gut oder schlecht ein Schüler ist.
Dafür gibt es die Schul-Noten.

Im Zeugnis stehen auch die Kopf-Noten.
Das sind die Schul-Noten für:
    • Fleiß,
       Das bedeutet zum Beispiel:
       Wie ein Schüler seine Aufgaben erledigt.
    • Mitarbeit,
      Das bedeutet zum Beispiel:
      Wie ein Schüler beim Schul-Unterricht mit-macht.
    • Betragen
       Das bedeutet zum Beispiel:
       Wie ein Schüler mit seinen Mit-Schülern umgeht.
    • und Ordnung
       Das bedeutet zum Beispiel:
       Wie ein Schüler mit seinen Schul-Sachen umgeht.

Das Verwaltungs-Gericht in der Stadt Dresden hat nun bestimmt:
Diese Kopf-Noten darf es nicht geben.
Die Richter sagen:
Für die Kopf-Noten in der Schule gibt es kein Gesetz.
Das bedeutet: Nirgendwo ist auf-geschrieben,
dass es in den Zeugnissen Kopf-Noten geben darf.

Außerdem hat jeder Menschen ein Persönlichkeits-Recht.
Das bedeutet zum Beispiel:
Jeder Mensch kann selbst über sein Leben bestimmen.
Das ist auch bei Schülern so.
Schüler können zu Beispiel bestimmen:
Wie sie mit ihren Schul-Sachen umgehen.
Denn für jeden Menschen bedeutet Ordnung vielleicht etwas anderes.
Und es ist nicht richtig:
Wenn ein Lehrer dafür eine Schul-Note gibt.

Der Kultus-Minister findet die Entscheidung
vom Verwaltungs-Gericht nicht gut
Christian Piwarz ist der Kultus-Minister vom Bundes-Land Sachsen.
Er hat am Montag-Nachmittag gesagt:
Wir werden zum Ober-Verwaltungs-Gericht gehen.

Denn wir finden die Entscheidung vom Verwaltung-Gericht nicht richtig.
Wir wollen: Dass es Kopf-Noten in den Schul-Zeugnissen gibt.

Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 07.10.2019 | 13:00 Uhr in den Nachrichten