Im Bundes-Land Sachsen gibt es ein neues Inklusions-Gesetz

03. Juli 2019, 10:24 Uhr

Die Parteien CDU und SPD wollten:
Dass einige Sachen in dem alten Inklusions-Gesetz
von Sachsen verändert werden.
Und dass auch neue Regeln dazu kommen.

Darüber hat der Landtag am Dienstag abgestimmt.
Dann hat der Landtag beschlossen:
Dass es ein neues Inklusions-Gesetz gibt.

Diese neuen Regeln
gibt es jetzt im neuen Inklusions-Gesetz

Alle Menschen mit Behinderung
dürfen bei den Landtags-Wahlen mit-machen.
Auch wenn sie einen gesetzlichen Betreuer
für alle Sachen haben.
Das bedeutet:
Der gesetzliche Betreuer bestimmt bei allen Sachen mit.
Zum Beispiel:

  • Bei Geld-Sachen,
  • bei Gesundheits-Sachen
  • und bei Wohn-Sachen.

Er bestimmt mit:

  • Wo ein Mensch leben soll.
  • Und kümmert sich um die Briefe vom Amt.

Menschen mit Behinderung
sollen bei Ehren-Ämtern mit-machen können.
Dafür soll es mehr Förderung geben.

Gehörlose Menschen haben das Recht:
Dass ein Gebärden-Sprach-Dolmetscher
bei wichtigen Treffen dabei ist.

Zum Beispiel:

Außerdem soll es:

Für Menschen mit Behinderung
muss noch viel getan werden

Barbara Klepsch ist die Sozial-Ministerin in Sachsen.
Sie hat gesagt:
Für Menschen mit Behinderung
muss noch viel getan werden.
Viele Menschen ohne Behinderung
haben Barrieren im Kopf.
Das bedeutet: Sie denken oft falsche Sachen
über Menschen mit Behinderung.
Diese Barrieren müssen verschwinden.
Dazu gibt es auch in den Ministerien noch viel zu tun.

Stephan Pöhler
ist der Behinderten-Beauftragte in Sachsen.
Er hat zu dem neuen Inklusion-Gesetz gesagt:
Manche Sachen fehlen noch in dem neuen Gesetz.
Zum Beispiel:

  • Dass nicht alle Kinder mit Behinderung

       ein Recht auf einen Platz im Kinder-Garten haben.

  • Oder dass Wohnungen nicht barriere-frei sein müssen.  
  • Wenn sie neu gebaut werden.

Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache: bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN – Das Sachsenradio | 02.07.2019 | 22:00 Uhr