Das sind die Corona-Regeln für Thüringen
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06. Oktober 2020, 17:11 Uhr
Die Regierung in Thüringen
hat die Corona-Regeln ge-ändert.
An diese Regeln müssen sich
die Menschen in Thüringen im Monat halten.
Inhalt des Artikels:
Diese Corona-Regeln in Thüringen gelten für den Monat Oktober
Die Menschen in Thüringen dürfen sich wieder treffen.
Die Abstands-Regeln bleiben aber bestehen.
Der Abstand zwischen Menschen muss 1 Meter 50 sein.
Und die Hygiene-Regeln müssen die Menschen einhalten:
- bei öffentlichen Veranstaltungen,
- in Einrichtungen mit vielen Menschen,
- in Betrieben,
- in Geschäften,
- in Wohn-Heimen,
- in Sammel-Unterkünften.
Wenn das möglich ist.
Es ist besser:
- Wenn die Gruppen klein sind.
- Nur Menschen aus einem andern Haushalt zu treffen.
- Weniger als 10 andere Menschen treffen.
Mund-Schutz-Pflicht gilt noch
Die Menschen müssen noch immer einen Mund-Schutz tragen:
- im Geschäft,
- in Bus und Bahn,
- im Taxi.
Kinder müssen den Mund-Schutz nicht tragen.
Wenn sie jünger als 6 Jahre sind.
Kontakt-Verfolgung
Es kann sein:
- Dass sich jemand mit dem Corona-Vrus ansteckt:
- Dann weiß das Gesundheits-Amt:
- Wer welche Menschen getroffen hat.
- Und wo sich der Mensch vielleicht angesteckt hat.
Dazu müssen Einrichtungen die Daten aufschreiben.
- Und die Daten speichern.
- Also die Daten von Besuchern.
Zum Beispiel:
- Name,
- Adresse
- Telefon-Nummer
- oder E-Mail-Adresse.
Damit kann das Gesundheits-Amt
kranke Menschen finden:
Wenn es einen Fall mit dem Corona-Virus gibt.
Nach einiger Zeit werden die Daten gelöscht.
Kitas und Schulen
Kitas
Ab dem 15. Juni ist alles normal im Kinder-Garten.
Die Abstands-Regel gilt nicht mehr:
- in der Kita
- und in der Grund-Schule.
Aber:
Die Kinder sollen:
- in festen Gruppen sein.
- in den selben Räumen sein.
- immer bei derselben Erzieherin oder Lehrerin sein.
In Schulen:
Nach den Sommer-Ferien:
Dann soll es alles wieder normal sein.
Wenn sich in Thüringen:
- nur wenige Menschen mit dem Corona-Virus anstecken,
- oder wenn sich niemand mehr mit dem Virus ansteckt.
Das entscheidet die Landes-Regierung.
Besuche im Senioren-Heim mit Regeln
Besuche sind weiter erlaubt:
- im Pflege-Heim,
- im Krankenhaus,
- in Senioren-Heim,
- in Einrichtungen von Menschen mit Behinderungen.
Es gibt nur noch Einschränkungen:
wenn sich in der Gegend
wieder zu viele Menschen anstecken.
Die Menschen in Thüringen dürfen wieder Sport machen
Die Menschen in Thüringen dürfen Sport machen.
- alleine
- und im Sport-Verein.
Wichtig ist:
Ohne Kontakt mit anderen Menschen.
Feiern und Veranstaltungen
Die Menschen dürfen wieder feiern.
Zum Beispiel:
- Familien-Feiern,
- Geburtstage,
- Hochzeiten.
Das mussen die Veranstalter aber vorher anmelden.
- Wenn es drinnen mehr als 50 Menschen sind.
- Oder wenn es draußen mehr als 100 Menschen sind.
Politische Versammlungen
Die Menschen dürfen auch wieder draußen demonstrieren.
Es dürfen so viele Menschen mitmachen, wie wollen.
Aber die Versammlung muss angemeldet sein.
In Thüringen wieder geöffnet oder erlaubt
Viele Einrichtungen dürfen wieder öffnen.
Die Einrichtungen müssen die Hygiene-Regeln einhalten.
Oder sie sollen Regeln machen,
an die sich die Besucher halten müssen.
Und ein Amt sagt zum Beispiel:
- Eure Regeln sind gut so.
- Oder: Eure Regeln müssen strenger sein.
Wenn die Besucher bestimmte Regeln beachten müssen.
Dann soll die Einrichtung das auf ein Schild schreiben.
Solche Regeln sind zum Beispiel:
Das ist alles zum Schutz gegen das Corona-Virus.
Das Beste ist:
Die Menschen fragen nach den Regeln.
Bevor sie, zum Beispiel:
- schwimmen gehen.
- ins Konzert gehen.
- zu einem Senioren-Treff gehen.
Was darf wieder öffnen?
Diese Einrichtungen dürfen wieder öffnen
- Kinos, Konzerthäuser, Orchester und Theater
Die dürfen in geschlossenen Räumen öffnen.
- Mehr-Generationen-Häuser
Mehr-Generationen-Häuser sind Treff-Punkte
für Menschen in jedem Alter.
Zum Beispiel: Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene,
ältere Erwachsene, alte Menschen.
Man sagt auch: für Menschen aus verschiedenen Generationen.
Diese Einrichtungen dürfen auch wieder öffnen:
- Senioren-Einrichtungen
- Tages-Pflege-Einrichtungen
- Hallenbäder und Saunen
- Messen und Ausstellungen
- Reisen mit dem Reise-Bus
- Restaurants und Bars
- Hotels, Ferien-Wohnungen und Camping-Plätze
- Musikschulen und Fahrschulen
- Schwimm-Bäder und Bade-Seen
- Fitness-Studios
- Museen, Zoos und Galerien
- Frisöre, Kosmetik-Studio und Nagel-Studios.
In Thüringen weiterhin geschlossen oder verboten
Große Veranstaltungen bleiben verboten
Große Veranstaltungen sind auch verboten.
Wenn mehr als 1 Tausend Besucher kommen wollen.
Das sind zum Beispiel:
- Konzerte
- Sport-Veranstaltungen
- oder Volks-Feste.
Es kann Ausnahmen geben:
Das muss der Veranstalter mit einem Amt bereden.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 05. Oktober 2020 | 18:00 Uhr