Bundesverfassungsgericht BVG in Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Bildrechte: imago images / Ralph Peters

Die Menschen in Deutschland müssen im Januar nicht mehr Geld für Radio und Fernsehen bezahlen

23. Dezember 2020, 13:30 Uhr

Der Rundfunk-Beitrag soll vielleicht für alle Menschen
erhöht werden.
Das bedeutet:
Die Menschen sollen mehr Geld dafür bezahlen:
    • Dass sie Radio hören können.
    • Dass sie Fernsehen gucken können.
    • Oder dass sie Filme im Internet gucken können.

Das Geld von dem Rundfunk-Beitrag
bekommen die Fernseh-Sender und Radio-Sender:
    • ARD,
    • ZDF
    • und Deutschlandradio.
Damit sie eine gute Arbeit machen können.

Der Rundfunk-Beitrag kann nur erhöht werden:
Wenn alle Bundes-Länder von Deutschland dafür sind.
Aber das Bundes-Land Sachsen-Anhalt möchte das nicht.

Die Radio-Sender und die Fernseh-Sender wollten ein Eil-Verfahren

    • Die ARD,
    • das ZDF
    • und Deutschlandradio wollten:
Dass es ein Eil-Verfahren beim Bundes-Verfassungs-Gericht gibt.
Das bedeutet:
Das Bundes-Verfassungs-Gericht
soll schnell über den Rundfunk-Beitrag entscheiden.

Denn die Radio-Sender und Fernseh-Sender wollten:
Dass die Menschen schon im Monat Januar
mehr Geld für Radio und Fernsehen bezahlen müssen.

Aber das Bundes-Verfassungs-Gericht hat gesagt:
Wir machen das Eil-Verfahren nicht.
Die Radio-Sender und die Fernseh-Sender müssen warten:
Bis das Gerichts-Verfahren fertig ist.
Die Menschen wissen aber noch nicht:
Wann das sein wird.

Das hat der Chef von der ARD gesagt

Der Chef von der ARD heißt: Tom Buhrkow.
Er hat gesagt:
Das Geld vom Rundfunk-Beitrag ist wichtig für die ARD.
Wenn die ARD nicht so viel Geld bekommt:
Dann ist das schlecht für die ARD.
Und dann wird vielleicht unser Fernseh-Programm auch schlechter.

Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR AKTUELL RADIO | 22. Dezember 2020 | 20:30 Uhr