Ab Mittwoch müssen sich die Menschen an die 3 G-Regeln am Arbeits-Platz halten
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22. November 2021, 12:55 Uhr
In ganz Deutschland gibt es ab Mittwoch
neue Corona-Regeln für den Arbeits-Platz.
Dort müssen sich die Menschen an die 3-G-Regeln halten.
Das bedeutet:
Am Arbeits-Platz dürfen nur Menschen arbeiten:
• Die ge-imft sind,
• genesen sind
• oder getestet sind.
Der Chef muss kontrollieren:
Ob sich die Mitarbeiter an die 3-G-Regeln halten.
Dafür zeigen die Mitarbeiter dem Chef zum Beispiel:
• Den Impf-Ausweis.
• Oder ein wichtiges Papier vom Arzt.
Auf dem Papier steht:
Der Mensch war schon krank vom Corona-Virus.
• Oder das Papier von der Corona-Test-Stelle.
Auf dem Papier steht:
Der Mitarbeiter hat einen negativen Corona-Test.
Die Mitarbeiter können auch einen Corona-Selbst-Test
bei der Arbeit machen.
Das kann der Chef auch kontrollieren.
Der Wirtschafts-Verband vom Bundes-Land Thüringen hat gesagt:
Es dauert vielleicht einige Zeit:
Bis sich alle Menschen an die 3-G-Regel am Arbeits-Platz halten.
Einige Menschen machen sich Sorgen um den Daten-Schutz
Das bedeutet:
Die persönlichen Daten von den Menschen
dürfen nicht an andere Menschen weiter-gegeben werden.
Persönliche Daten sind zum Beispiel:
• Die Adresse,
• und das Geburts-Datum.
Dazu gehören auch Gesundheits-Daten.
Das sind zum Beispiel Informationen darüber:
• Ob die Menschen gegen das Corona-Virus ge-impft sind.
• Ob sie nicht ge-impft sind.
• Oder ob sie genesen sind.
Der Deutsche Gewerkschafts-Bund
von den Bundes-Ländern Hessen und Thüringen hat gesagt:
Die Chefs müssen darauf achten:
Dass die Gesundheits-Daten von den Menschen
nicht an andere Menschen weiter-gegeben werden.
Und die Gesundheits-Daten dürfen auch nicht in der Personal-Akte
von den Menschen stehen.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/index.html