Sachsen-AnhaltDie Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt ab dem 1. Oktober
Ab dem 1. Oktober gibt es in ganz Deutschland
ein neues Infektions-Schutz-Gesetz.
Alle Bundes-Länder müssen sich daran halten.
Dazu können sie auch noch eigene Corona-Regeln bestimmen.
Das bedeutet:
• Die Menschen müssen sich an das Infektions-Schutz-Gesetz halten.
• Und sie müssen sich
an die Corona-Regeln von ihrem Bundes-Land halten.
Das ist auch im Bundes-Land Sachsen-Anhalt so.
Hier können Sie die Corona-Regeln für Sachsen-Anhalt lesen.
Sie gelten ab dem 1. Oktober.
Einige Corona-Regeln sind neu.
Aber viele Corona-Regeln bleiben gleich.
Die Corona-Regeln für Busse und Bahnen
Es gibt weiter eine Schutz-Masken-Pflicht:
• In Bussen,
• in Bahnen
• und in Fern-Zügen.
Und die Mitarbeiter von den Verkehrs-Betrieben müssen prüfen:
Ob die Menschen sich an die Schutz-Masken-Pflicht halten.
Gefängnisse, Flüchtlings-Heime und Obdachlosen-Heime
Die Besucher müssen an verschiedenen Orten
eine Schutz-Maske anziehen.
Zum Beispiel:
• In Gefängnissen,
• in Flüchtlings-Heimen
• und in Heimen für obdachlose Menschen.
Medizinische Einrichtungen und Pflege-Heime
Die Menschen müssen FFP-2-Masken anziehen:
Wenn sie in eine Arzt-Praxis gehen.
Und sie brauchen einen negativen Corona-Test:
• Wenn sie einen Menschen in einer medizinischen Einrichtung
besuchen wollen.
• Oder wenn sie einen Menschen in einem Pflege-Heim
besuchen wollen.
Die Mitarbeiter von medizinischen Einrichtungen
müssen 3-mal in jeder Woche einen Corona-Test machen.
Auch Mitarbeiter von Pflege-Heimen
und Mitarbeiter von ambulanten Pflege-Diensten müssen das tun.
Diese Menschen müssen aber keinen Corona-Test machen:
• Menschen, die im Pflege-Heim gepflegt werden,
• Menschen, die vom ambulanten Pflege-Dienst gepflegt werden
• und Kinder unter 6 Jahren.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 27. September 2022 | 19:00 Uhr