Sachsen-AnhaltIn den Ministerien von Sachsen-Anhalt arbeiten nur wenige Menschen mit Behinderung
In Deutschland gibt es ein besonderes Gesetz.
Darin ist zum Beispiel auf-geschrieben:
• Betriebe
• und Ämter
müssen auch Menschen mit schweren Behinderungen
als Mitarbeiter haben.
Dieses Gesetz gilt:
Wenn der Betrieb oder das Amt mehr als 20 Mitarbeiter hat.
Wenn ein Betrieb oder ein Amt
nicht genug Mitarbeiter mit schweren Behinderungen hat:
Dann muss der Betrieb oder das Amt
eine Ausgleichs-Abgabe bezahlen.
Im Bundes-Land Sachsen-Anhalt gibt es verschiedene Ministerien.
Sie haben im Jahr 2021 sehr viele Ausgleichs-Abgaben bezahlt:
Weil es in den Ministerien
zu wenig Mitarbeiter mit schweren Behinderungen gibt.
Das bedeutet:
Die Ministerien halten sich nicht an die Gesetze.
Nicole Anger hat darüber gesprochen
Nicole Anger ist eine Abgeordnete im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Sie hat gesagt:
Im Sozial-Recht ist auf-geschrieben,
dass Menschen mit Behinderung überall mit-machen können.
Alle müssen etwas dafür tun.
Aber die Ministerien von Sachsen-Anhalt halten sich nicht daran.
Das ist sehr schlecht für die Inklusion in Sachsen-Anhalt.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 08. April 2022 | 05:30 Uhr