Das Landes-Verfassungs-Gericht bestimmt heute über das Wahl-Gesetz in Sachsen-Anhalt

04. Mai 2021, 14:53 Uhr

Im Bundes-Land Sachsen-Anhalt gibt es den Landtag.
Er hat im Jahr 2020 bestimmt:
Das Wahl-Gesetz soll verändert werden.
Das bedeutet:
Bei der nächsten Landtags-Wahl gibt es vielleicht andere Regeln.
Die Politiker können dann zum Beispiel bestimmen:
Die Menschen dürfen nicht mehr in die Wahl-Lokale gehen.
Sie dürfen nur noch eine Brief-Wahl machen.

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MDR FERNSEHEN Mo 03.05.2021 12:53Uhr 01:55 min

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Einige Politiker wollen das neue Wahl-Gesetz nicht

Einige Politiker vom Landtag denken:
Das Wahl-Gesetz soll nicht verändert werden.
Das sind:
    • 21 Politiker von der Partei: AfD
    • und 1 anderer Politiker.
Sie sind zum Landes-Verfassungs-Gericht gegangen.
Dort haben sie gegen das neue Wahl-Gesetz geklagt.

Die Juristen vom Landes-Verfassungs-Gericht
mussten dann das Wahl-Gesetz prüfen.
Und heute wollen sie sagen:
Ob das Wahl-Gesetz verändert werden darf.

Christa Dieckmann hat darüber gesprochen

Christa Dieckmann ist die Landes-Wahl-Leiterin von Sachsen-Anhalt.
Sie hat gesagt:
Es soll nicht nur eine Brief-Wahl geben.
Sondern es sollen auch die Wahl-Lokale offen sein.
Dort gibt es gute Corona-Regeln:
Damit die Menschen sich nicht mit dem Corona-Virus anstecken.

Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache: