Das Landes-Verfassungs-Gericht bestimmt heute über das Wahl-Gesetz in Sachsen-Anhalt
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04. Mai 2021, 14:53 Uhr
Im Bundes-Land Sachsen-Anhalt gibt es den Landtag.
Er hat im Jahr 2020 bestimmt:
Das Wahl-Gesetz soll verändert werden.
Das bedeutet:
Bei der nächsten Landtags-Wahl gibt es vielleicht andere Regeln.
Die Politiker können dann zum Beispiel bestimmen:
Die Menschen dürfen nicht mehr in die Wahl-Lokale gehen.
Sie dürfen nur noch eine Brief-Wahl machen.
Einige Politiker wollen das neue Wahl-Gesetz nicht
Einige Politiker vom Landtag denken:
Das Wahl-Gesetz soll nicht verändert werden.
Das sind:
• 21 Politiker von der Partei: AfD
• und 1 anderer Politiker.
Sie sind zum Landes-Verfassungs-Gericht gegangen.
Dort haben sie gegen das neue Wahl-Gesetz geklagt.
Die Juristen vom Landes-Verfassungs-Gericht
mussten dann das Wahl-Gesetz prüfen.
Und heute wollen sie sagen:
Ob das Wahl-Gesetz verändert werden darf.
Christa Dieckmann hat darüber gesprochen
Christa Dieckmann ist die Landes-Wahl-Leiterin von Sachsen-Anhalt.
Sie hat gesagt:
Es soll nicht nur eine Brief-Wahl geben.
Sondern es sollen auch die Wahl-Lokale offen sein.
Dort gibt es gute Corona-Regeln:
Damit die Menschen sich nicht mit dem Corona-Virus anstecken.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache: