In Sachsen gibt es ab Freitag neue Corona-Regeln

13. Januar 2022, 15:36 Uhr

Ab dem 14. Januar gibt es neue Corona-Regeln
im Bundes-Land Sachsen.
Diese Corona-Regeln sollen erst einmal bis zum 6. Februar gelten.

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MDR FERNSEHEN Do 13.01.2022 14:29Uhr 05:02 min

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Es gibt jetzt besondere Corona-Regeln für die Überlastungs-Stufe

Viele Corona-Regeln werden jetzt gelockert.
Das bedeutet:
Die Menschen dürfen wieder mehr Dinge machen.

Aber wenn die Kranken-Häuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
Dann gibt es wieder strengere Corona-Regeln.
Das bedeutet:
Die Menschen dürfen dann nicht mehr so viele Dinge machen.

Die Corona-Regeln für Gaststätten und Hotels

In Sachsen gelten jetzt diese Corona-Regeln:
    • Gaststätten dürfen bis 22:00 Uhr offen sein.
    • In den Innen-Räumen von Gaststätten gilt die 2-G-Plus-Regel.
    • In den Außen-Bereichen von Gaststätten gilt die 2-G-Regel.
    • Bars bleiben geschlossen.
      Das bedeutet: Kein Mensch darf dort hin-gehen.
    • Wenn Menschen in Hotels
      oder in Ferien-Wohnungen über-nachten wollen:
      Dann müssen sie sich an die 2-G-Plus-Regel halten.

Diese Corona-Regeln gelten,
wenn die Kranken-Häuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
    • Gaststätten dürfen nur noch bis 20:00 Uhr offen sein.
    • Hotels und Ferien-Wohnungen bleiben geschlossen.
    • Alle anderen Corona-Regeln bleiben gleich.

Die Corona-Regeln für kulturelle Einrichtungen

Das sind die Corona-Regeln:
    • Viele kulturelle Einrichtungen dürfen offen bleiben.
    • In Kinos und Theatern gilt die 2-G-Plus-Regel.
    • Es dürfen nicht zu viele Menschen
      zur gleichen Zeit in die Kinos und Theater gehen.
    • In Museen und Gedenkstätten gilt die 2-G-Regel.
    • In Bibliotheken gilt die 3-G-Regel.
    • In den Außen-Bereichen von Zoos und botanischen Gärten
      gilt auch die 3-G-Regel.
    • Clubs und Diskos müssen geschlossen bleiben.

Diese Corona-Regeln gelten,
wenn die Kranken-Häuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
    • Kinos und Theater müssen geschlossen bleiben.
    • Alle anderen Corona-Regeln bleiben gleich.

Die Corona-Regeln für Sport

Das sind die Corona-Regeln:
    • Die Außen-Bereiche von Sport-Anlagen dürfen offen bleiben.
      Die Menschen müssen sich dort an die 2-G-Regel halten.
    • Auch die Innen-Bereiche von Sport-Anlagen dürfen offen bleiben.
      Das sind zum Beispiel Fitness-Studios.
      Dort müssen die Menschen sich aber an die 2-G-Plus-Regel halten.
    • Auch Sport-Veranstaltungen dürfen wieder gemacht werden.
      Das sind zum Beispiel Fußball-Spiele.
    • Bei Sport-Veranstaltungen dürfen auch Zuschauer dabei sein.
      Sie müssen sich aber an die 2-G-Plus-Regel halten.
      Und es dürfen nicht so viele Zuschauer
      zur gleichen Zeit bei den Sport-Veranstaltungen sein.

Wenn die Kranken-Häuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
    • Dann müssen alle Sport-Anlagen zu-gemacht werden.
    • Und es darf keine Sport-Veranstaltungen geben.

Die Corona-Regeln für Versammlungen

Wenn Menschen zu einer Versammlung gehen wollen,
dann gelten diese Corona-Regeln:
    • Bei 1 Versammlung dürfen 1 tausend Menschen sein.
      Es dürfen aber nicht mehr als 1 tausend Menschen dort hin-kommen.
    • Die Versammlung darf sich von einem Ort
      zu einem anderen Ort bewegen.
      Das bedeutet zum Beispiel:
      Die Menschen dürfen
      bei einer Demonstration durch die Stadt laufen.

Wenn die Kranken-Häuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
    • Dann dürfen nur noch 200 Menschen bei 1 Versammlung sein.
    • Und die Versammlung muss an 1 Ort bleiben.

Die Corona-Regeln für Dienst-Leistungen

Das sind die Corona-Regeln für verschiedene Dienst-Leistungen:
    • Reise-Büros dürfen zum Beispiel offen bleiben.
      Die Menschen müssen sich dort aber an die 2-G-Regel halten.
    • In Schwimm-Bädern und Saunen gilt die 2-G-Plus-Regel.
    • In Tanz-Schulen und in Kunst-Schulen gilt die 2-G-Regel.
    • Kosmetik-Studios und Tattoo-Studios dürfen offen sein.
      Dort gilt die 2-G-Regel.
    • Und die Menschen können auch zum Frisör gehen.
      Dort gilt die 3-G-Regel.

Diese Corona-Regeln gelten,
wenn die Kranken-Häuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
    • Viele Dienst-Leistungen müssen geschlossen bleiben.
    • Aber Kosmetik-Studios und Tattoo-Studios dürfen offen sein.
      Dort gilt die 2-G-Regel.
    • Und die Menschen können auch weiter zum Frisör gehen.
      Dort gilt die 3-G-Regel.

Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR SACHSEN | SACHSENSPIEGEL | 12. Januar 2022 | 19:00 Uhr