In Sachsen gibt es ab Freitag neue Corona-Regeln
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13. Januar 2022, 15:36 Uhr
Ab dem 14. Januar gibt es neue Corona-Regeln
im Bundes-Land Sachsen.
Diese Corona-Regeln sollen erst einmal bis zum 6. Februar gelten.
Es gibt jetzt besondere Corona-Regeln für die Überlastungs-Stufe
Viele Corona-Regeln werden jetzt gelockert.
Das bedeutet:
Die Menschen dürfen wieder mehr Dinge machen.
Aber wenn die Kranken-Häuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
Dann gibt es wieder strengere Corona-Regeln.
Das bedeutet:
Die Menschen dürfen dann nicht mehr so viele Dinge machen.
Die Corona-Regeln für Gaststätten und Hotels
In Sachsen gelten jetzt diese Corona-Regeln:
• Gaststätten dürfen bis 22:00 Uhr offen sein.
• In den Innen-Räumen von Gaststätten gilt die 2-G-Plus-Regel.
• In den Außen-Bereichen von Gaststätten gilt die 2-G-Regel.
• Bars bleiben geschlossen.
Das bedeutet: Kein Mensch darf dort hin-gehen.
• Wenn Menschen in Hotels
oder in Ferien-Wohnungen über-nachten wollen:
Dann müssen sie sich an die 2-G-Plus-Regel halten.
Diese Corona-Regeln gelten,
wenn die Kranken-Häuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
• Gaststätten dürfen nur noch bis 20:00 Uhr offen sein.
• Hotels und Ferien-Wohnungen bleiben geschlossen.
• Alle anderen Corona-Regeln bleiben gleich.
Die Corona-Regeln für kulturelle Einrichtungen
Das sind die Corona-Regeln:
• Viele kulturelle Einrichtungen dürfen offen bleiben.
• In Kinos und Theatern gilt die 2-G-Plus-Regel.
• Es dürfen nicht zu viele Menschen
zur gleichen Zeit in die Kinos und Theater gehen.
• In Museen und Gedenkstätten gilt die 2-G-Regel.
• In Bibliotheken gilt die 3-G-Regel.
• In den Außen-Bereichen von Zoos und botanischen Gärten
gilt auch die 3-G-Regel.
• Clubs und Diskos müssen geschlossen bleiben.
Diese Corona-Regeln gelten,
wenn die Kranken-Häuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
• Kinos und Theater müssen geschlossen bleiben.
• Alle anderen Corona-Regeln bleiben gleich.
Die Corona-Regeln für Sport
Das sind die Corona-Regeln:
• Die Außen-Bereiche von Sport-Anlagen dürfen offen bleiben.
Die Menschen müssen sich dort an die 2-G-Regel halten.
• Auch die Innen-Bereiche von Sport-Anlagen dürfen offen bleiben.
Das sind zum Beispiel Fitness-Studios.
Dort müssen die Menschen sich aber an die 2-G-Plus-Regel halten.
• Auch Sport-Veranstaltungen dürfen wieder gemacht werden.
Das sind zum Beispiel Fußball-Spiele.
• Bei Sport-Veranstaltungen dürfen auch Zuschauer dabei sein.
Sie müssen sich aber an die 2-G-Plus-Regel halten.
Und es dürfen nicht so viele Zuschauer
zur gleichen Zeit bei den Sport-Veranstaltungen sein.
Wenn die Kranken-Häuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
• Dann müssen alle Sport-Anlagen zu-gemacht werden.
• Und es darf keine Sport-Veranstaltungen geben.
Die Corona-Regeln für Versammlungen
Wenn Menschen zu einer Versammlung gehen wollen,
dann gelten diese Corona-Regeln:
• Bei 1 Versammlung dürfen 1 tausend Menschen sein.
Es dürfen aber nicht mehr als 1 tausend Menschen dort hin-kommen.
• Die Versammlung darf sich von einem Ort
zu einem anderen Ort bewegen.
Das bedeutet zum Beispiel:
Die Menschen dürfen
bei einer Demonstration durch die Stadt laufen.
Wenn die Kranken-Häuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
• Dann dürfen nur noch 200 Menschen bei 1 Versammlung sein.
• Und die Versammlung muss an 1 Ort bleiben.
Die Corona-Regeln für Dienst-Leistungen
Das sind die Corona-Regeln für verschiedene Dienst-Leistungen:
• Reise-Büros dürfen zum Beispiel offen bleiben.
Die Menschen müssen sich dort aber an die 2-G-Regel halten.
• In Schwimm-Bädern und Saunen gilt die 2-G-Plus-Regel.
• In Tanz-Schulen und in Kunst-Schulen gilt die 2-G-Regel.
• Kosmetik-Studios und Tattoo-Studios dürfen offen sein.
Dort gilt die 2-G-Regel.
• Und die Menschen können auch zum Frisör gehen.
Dort gilt die 3-G-Regel.
Diese Corona-Regeln gelten,
wenn die Kranken-Häuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
• Viele Dienst-Leistungen müssen geschlossen bleiben.
• Aber Kosmetik-Studios und Tattoo-Studios dürfen offen sein.
Dort gilt die 2-G-Regel.
• Und die Menschen können auch weiter zum Frisör gehen.
Dort gilt die 3-G-Regel.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR SACHSEN | SACHSENSPIEGEL | 12. Januar 2022 | 19:00 Uhr