In Sachsen soll die Corona-Warn-App für die Kontakt-Nachverfolgung benutzt werden
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06. Mai 2021, 20:01 Uhr
Im Bundes-Land Sachsen gibt es bald neue Corona-Regeln.
Das soll ab dem 10. Mai so sein.
In den neuen Corona-Regeln ist auf-geschrieben:
Die Corona-Warn-App
kann für die Kontakt-Nachverfolgung benutzt werden.
Zum Beispiel:
• Wenn die Menschen bei Veranstaltungen sind,
• wenn sie in Geschäften sind
• oder wenn sie zum Amt gehen.
Das bedeutet zum Beispiel:
1 Mann hat sich bei einer Veranstaltung
mit mehreren Menschen getroffen.
Alle diese Menschen haben die Corona-Warn-App auf ihren Handys.
Später hat der Mann heraus-gefunden:
Er hat das Corona-Virus.
Das schreibt er in die Corona-Warn-App auf seinem Handy.
Die Corona-Warn-App schickt dann eine Nachricht
an das Gesundheits-Amt.
Und das Gesundheits-Amt kann dann die Menschen informieren:
• Dass sie sich vielleicht bei dem Mann angesteckt haben.
• Und dass sie keine anderen Menschen treffen sollen:
Damit sich nicht noch mehr Menschen
mit dem Corona-Virus anstecken.
Verschiedene Politiker haben etwas dazu gesagt
Petra Köpping ist die Sozial-Ministerin von Sachsen.
Sie hat gesagt:
Die Menschen sollen die Corona-Warn-App benutzen.
Aber sie müssen das nicht machen.
Daniel Gerber ist ein Politiker von der Partei: Die Grünen in Sachsen.
Er findet es sehr gut:
Dass die Corona-Warn-App
für die Kontakt-Nachverfolgung benutzt werden kann.
Und er denkt:
Das soll auch in allen anderen Bundes-Ländern so gemacht werden.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR FERNSEHEN | SACHSENSPIEGEL | 04. Mai 2021 | 19:00 Uhr