Im Parlament von Sachsen darf vielleicht 1 Politiker weniger von der AfD mit-machen

03. September 2019, 13:26 Uhr

Am Sonntag haben die Bürger vom Bundes-Land Sachsen
ein neues Landes-Parlament gewählt.
Sie konnten bestimmen:
    • Welche Politiker im Landes-Parlament mit-arbeiten sollen.
    • Und welche Parteien im Landes-Parlament mit-machen sollen.
Dafür mussten sie 2 Kreuze auf ihrem Wahl-Zettel machen.

Auf der einen Seite von dem Wahl-Zettel
konnten die Bürger die Politiker wählen.
Und auf der anderen Seite von dem Wahl-Zettel
konnten sie eine Partei wählen.

15 Politiker von der AfD haben genug Stimmen bekommen:
Damit sie im Landes-Parlament mit-arbeiten können.
Und die Partei AfD hat auch noch sehr viele Stimmen bekommen.
Jetzt können eigentlich 39 Politiker von der AfD im Landes-Parlament mit-arbeiten.

Die AfD hat vielleicht einen Fehler gemacht

Jede Partei muss vor einer Wahl bestimmen:
Welche Politiker bei der Wahl gewählt werden können.
Diese Politiker werden auf eine Wahl-Liste geschrieben.

Die AfD hatte 2 verschiedene Treffen gemacht.
Bei dem 1. Treffen hatte sie nur 18 Politiker auf die Wahl-Liste geschrieben.
Einige Zeit später hat die AfD noch ein Treffen gemacht.
Und dann noch mehr Politiker auf der Wahl-Liste eingetragen.

Carolin Schreck ist die Landes-Wahl-Leiterin.
Sie hat gesagt: Was die AfD gemacht hat, war falsch.
Die Wahl-Liste muss bei einem Treffen gemacht-werden.
Deshalb dürfen nicht alle Politiker bei der Wahl mit-machen.

Das Landes-Verfassungs-Gericht hat dann aber gesagt:
Es dürfen doch noch mehr Politiker
von der Wahl-Liste bei der Wahl mit-machen.

Bei der Wahl für das neue Landes-Parlament
hat die AfD 39 Sitze gewonnen.
Das bedeutet: 39 Politiker dürfen eigentlich im Landes-Parlament mit-arbeiten.
Weil die AfD aber einen Fehler bei der Wahl-Liste gemacht hat:
Darf jetzt 1 Politiker von der AfD vielleicht nicht
im Landes-Parlament von Sachsen mit-arbeiten.

Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR AKTUELL RADIO | 02. September 2019 | 08:00 Uhr