Junge Menschen sollen in Sachsen bei den Wahlen mit-machen dürfen

19. Juli 2019, 13:23 Uhr

Bei der Bundes-Tags-Wahl dürfen Menschen mit-machen:
Die mindestens 18 Jahre alt sind.
Das ist auch bei den Land-Tags-Wahlen in vielen Bundes-Ländern so.

In 4 Bundes-Ländern ist es aber anders.
Zum Beispiel:
    • In Hamburg
    • und in Brandenburg.
Da dürfen auch schon jüngere Menschen
bei den Land-Tags-Wahlen mit-machen.
Dort dürfen sie schon wählen:
Wenn sie 16 Jahre alt sind.

Einige Parteien wollen:
Dass auch in Sachsen schon jüngere Menschen
bei der Land-Tags-Wahl mit-machen können.
Denn jetzt ist es so:
Dass die Menschen mindestens 18 Jahre alt sein müssen:
Damit sie wählen dürfen.

Die Parteien:
    • Die Grünen,
    • die SPD
    • und die FDP wollen,
dass junge Menschen schon früher wählen dürfen.
Zum Beispiel:
    • Wenn sie 16 Jahre alt sind.
    • Oder wenn sie 14 Jahre alt sind.

Und die Partei Die Linke will sogar:
Dass alle Menschen bei der Landtags-Wahl mit-machen dürfen.
Egal, wie alt sie sind.

Die Parteien CDU und AfD finden das Wahl-Alter von 18 Jahren gut

Die Parteien:
    • CDU
    • und AFD
wollen das Wahl-Alter nicht verändern.
Das bedeutet: Sie wollen nicht,
dass jüngere Menschen bei den Land-Tags-Wahlen mit-machen dürfen.

Alexander Dierks ist der General-Sekretär von der CDU in Sachsen.
Er sagt dazu:
Die jungen Menschen in Deutschland sind mit 18 Jahren volljährig.
Sie sind dann erwachsen.
Das bedeutet:
    • Sie können Verträge unterschreiben.
    • Sie dürfen einen Führer-Schein für das Auto haben.
    • Sie dürfen heiraten.
    • Und sie dürfen bei allen Wahlen mit-machen.

Ich denke: Das Wahl-Recht ist ein sehr wichtiges Recht.
Denn bei den Wahlen bestimmen die Menschen mit,
welche Politiker:
    • In einem Land
    • oder in einem Bundes-Land bestimmen.
Deshalb sollen die Menschen mindestens 18 Jahre alt sein:
Wenn sie bei einer Wahl mit-machen.

Die FDP hat eine andere Meinung

Philipp Hartewig ist ein Politiker von der FDP.
Er sagt dazu: Wir haben eine andere Meinung.
Wir wollen:
Dass junge Menschen bei der Land-Tags-Wahl mit-machen dürfen,
wenn sie 16 Jahre alt sind.
Denn diese jungen Menschen
dürfen ja auch schon andere wichtige Sachen machen.
Zum Beispiel:
    • Sie dürfen ein Testament unterschreiben.
    • Oder sie dürfen einen Ausbildungs-Vertrag unterschreiben.
Aber bei den Land-Tags-Wahlen dürfen sie nicht mit-machen.
Das finden wir nicht richtig.

Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR AKTUELL RADIO | 19. Juli 2019 | 05:00 Uhr