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ermitteln oder Ermittlungen

04. Januar 2024, 12:19 Uhr

Bildrechte: Reinhild Kassing

Ein Mensch macht eine Straftat.
Die Polizei muss beweisen:
Dass der Mensch die Straftat gemacht hat.
Sie fragt zum Beispiel:
Verschiedene Menschen,
ob sie etwas gesehen haben.
Und den Straftäter,
ob er etwas zu der Straftat sagen möchte.
Das bedeutet:
Die Polizei ermittelt.