Untersuchungs-Haft

17. November 2017, 12:13 Uhr

Das bedeutet:
Ein Mensch hat vielleicht eine Straftat gemacht.
Die Polizei weiß das aber noch nicht so genau.
Die Polizei muss noch Beweise sammeln.
In der Zeit muss der Verdächtige ins Gefängnis.
    • Damit er sich nicht verstecken kann.
    • Und damit er nicht aus dem Land weglaufen kann.
Da muss er so lange bleiben:
Bis er von einem Gericht verurteilt wird.

Diese Zeit im Gefängnis heißt: Untersuchungs-Haft.