Straßenverkehrsrecht Cannabis am Steuer - Debatte über "Promille-Grenze"

19. August 2022, 05:00 Uhr

Die deutsche Bundesregierung will Cannabis legalisieren. Mit der geplanten Legalisierung entstehen aber neue Baustellen, die es zu bearbeiten gilt. Zum Beispiel: Wie umgehen mit Cannabis am Steuer? Hier könnte sich auch im Straßenverkehrsrecht etwas tun.

Wer einen Joint raucht, kann noch Tage später beim Autofahren seinen Führerschein riskieren. Derzeit wird ab der kleinstmöglichen, sicher nachweisbaren Konzentration von einem Nanogramm Cannabinoid pro Milliliter Blut eine Drogenfahrt angenommen. Egal, ob es sogenannte Ausfallerscheinungen beim Fahren gab oder nicht. Dabei kann noch Tage nach dem Konsum THC festgestellt werden – auch, wenn der Rausch längst vorbei ist.

Verkehrsexperten streiten über Cannabis im Straßenverkehr

Expertinnen und Experten streiten sich, wie Cannabis im Verkehr behandelt werden sollte – aktuell auf dem 60. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar. Unfallforscher Siegfried Brockmann ist in Goslar dabei: "Momentan haben wir eben keinen Grenzwert, sondern das Gesetz schreibt eben was zum Alkohol da rein – das ist diese 0,5 Promille-Grenze. Und dann sind alle anderen Drogen quasi in einem Topf und das bedeutet, sobald man sie nachweisen kann, gibt es ein Problem. Und das geht eben nicht, wenn man es legalisiert. Das würde ja de facto bedeuten, dass jemand, der – sagen wir mal – vor zwölf Stunden das gemacht hat, was erlaubt ist und sich dann ins Auto setzt, dann trotzdem bestraft würde."

Der Deutsche Anwaltsverein schlägt in einem Artikel des Redaktionsnetzwerks Deutschland vor, Cannabis strafrechtlich mit Alkohol gleichzusetzen und also den Grenzwert, vergleichbar mit dem Promillewert, anzuheben. Auch Brockmann schlägt einen Grenzwert vor: 3 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. So wie in den Niederlanden. Für ihn gäbe es bei diesem Grenzwert kein Verkehrsrisiko. "Das heißt, dass Sie vor sechs Stunden einen Joint geraucht haben und dann liegen wir schon da drunter. Dass wir hier also tatsächlich keine Gefahr für die Verkehrssicherheit sehen."

Viel Diskussion um den Grenzwert

Doch die Vergleichbarkeit ist schwer: Die Rauschzustände sind unter Cannabis zum Beispiel kürzer als bei Alkohol. Auch die Wirkungen auf das Fahrvermögen sind bei Alkohol und Cannabis unterschiedlich. Jonas Hurlin ist Sprecher des Deutschen Verkehrssicherheitsrats. Er sagt, unter den Toxikologen gebe es keine Einigkeit, welcher Grenzwert zuverlässig ist. "Bevor wir nicht zweifelsfrei sagen können, dass es einen Grenzwert gibt, bei dem wir die Wirkung von Cannabis, auch die Fahruntauglichkeit, ausschließen können – das ist nämlich sehr unterschiedlich, ob jemand Gelegenheitskonsument oder Dauerkonsument ist – gilt für uns: Im Zweifel für die Verkehrssicherheit."

Hurlin findet, Alkohol sei die falsche Bezugsgröße. Außer man gleiche in die andere Richtung an – nämlich 0,0 egal von welcher Substanz. "Alkohol ist auf jeden Fall die gefährlichste Droge, die wir haben. Also bei Alkohol haben wir es mit 165 Getöteten im letzten Jahr zu tun und 16.000 Verletzten. Das ist bei Cannabis sicherlich deutlich weniger. Aber das heißt ja nicht, dass man Fehler beim Alkohol nun wiederholen muss."

Bis zum Freitag diskutieren Expertinnen und Experten noch auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar. Erst danach wird man wissen, ob und wenn ja, welche Lösung es zum Thema Cannabis im Straßenverkehr gibt.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 19. August 2022 | 06:00 Uhr

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