Beschlüsse im Überblick Bundesrat gibt grünes Licht für Energiepreisdeckel

16. Dezember 2022, 16:12 Uhr

Der Bundesrat hat der Strom- und Gaspreisbremse zugestimmt. Weitere Beschlüsse gab es zu Steueränderungen, Milliarden-Hilfen für Kitas, mehr Pflegepersonal in Kliniken, einer Inflationspauschale für Studierende und im Aufenthaltsrecht. Die Beschlüsse im Überblick.

Strom- und Gaspreisdeckel können kommen

Der Bundesrat hat die Strom- und Heizkostenpreisbremse der Ampel-Regierung besiegelt. Das Gesetz sieht vor, dass die Preise für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen für eine Menge bis zu 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt werden. Das neue Gesetz soll ab 1. März in Kraft treten, aber rückwirkend ab Januar gelten. Für die Industrie gelten Preisbremsen bereits ab dem Jahreswechsel.

Abgewickelt werden die Preisdeckel für Strom, Gas und Fernwärme automatisch über die Versorger, Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nichts beantragen. Auch für Haushalte, die mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen, wird es Zahlungen geben. Enthalten sind in den Gesetzen zudem Härtefallregelungen für Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie andere Sozial-, Forschungs- und Kultureinrichtungen.

Grünes Licht für Haushalt 2023 und Schuldenbremse

Der Bundesrat billigte den Bundeshaushalt für 2023, mit dem erstmals seit 2019 wieder die Schuldenbremse im Grundgesetz eingehalten werden soll. Vorgesehen sind Ausgaben in Höhe von gut 476 Milliarden Euro. Die Neuverschuldung liegt bei 45,6 Milliarden Euro und damit innerhalb der zulässigen Schuldengrenze. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant jedoch mit Sonderetats. Damit liegt dem Rechnungshof zufolge die Kreditaufnahme bei fast 107 Milliarden Euro.

Zahlreiche Steueränderungen

Die Länder besiegelten Steueränderungen der Ampel-Koalition. Dabei stimmten auch Länder mit Regierungsbeteiligung der Union für das Jahressteuergesetz 2022 und sorgten für die erforderliche Mehrheit. Das Paket enthält eine Reihe von Steuervorteilen etwa im Wohnungsbau, für Solarstromanlagen und für Arbeitnehmer. Andere Änderungen wie die Übergewinnabgabe für Energieunternehmen laufen auf Steuererhöhungen hinaus.

Milliarden-Förderung für Kitas

Der Bundesrat billigte Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung bei der frühkindlichen Bildung, wie etwa kleineren Gruppen oder der Förderung der Sprachentwicklung. Dafür stellt der Bund in den kommenden zwei Jahren jeweils zwei Milliarden Euro bereit. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) muss sich noch mit den Ländern über die konkreten Fördermaßnahmen verständigen.

200 Euro Inflationsausgleich für Studierende

Studierende und Fachschüler bekommen als Ausgleich für die hohe Inflation eine einmalige Pauschale von 200 Euro. Anspruchsberechtigt sind etwa 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler, wenn sie am 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland immatrikuliert waren. Das gilt auch für ausländische Studierende, aber nicht für Gaststudenten. Beantragt werden soll die Einmalzahlung über eine digitale Plattform, die Bund und Länder noch organisieren müssen.

Neuer Pflegepersonal-Schlüssel in Kliniken

Für die Bemessung des Personalbedarfs zur Pflege in Krankenhäusern gilt künftig ein besonderer Schlüssel. Der Bundesrat stimmte stufenweisen Verbesserungen zu. Auch Kinderkliniken und Kindermedizin sollen unterstützt werden- Dazu stehen aus Reserven im Gesundheitsfonds für 2023 und 2024 insgesamt 540 Millionen Euro bereit. Für eine bessere Geburtshilfe sind 108 Millionen Euro eingeplant. Eingeführt wird außerdem eine sogenannte tagesstationäre Behandlung. Kliniken können in geeigneten Fällen anstelle einer vollstationären Behandlung eine Tagesbehandlung ohne Übernachtung vornehmen.

Auch in kleinen Unternehmen Anspruch auf Freistellung

Für Beschäftigte auch kleinerer Betriebe wird der Anspruch auf Arbeitsfreistellung gestärkt, um einen Angehörigen zu pflegen. Der Bundesrat billigte eine EU-Richtlinie, die Eltern und pflegenden Angehörigen mehr Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen soll. In Kleinbetrieben bis 15 Beschäftigte können Arbeitgeber bisher eine Freistellung zur Pflege ohne Angabe von Gründen verweigern. Künftig muss ein Nein binnen vier Wochen begründet werden. Das gilt auch für Arbeitszeitreduzierungen in der Elternzeit. Für den Zeitraum der Freistellung gilt ein Kündigungsschutz.

Chancen-Aufenthaltsrecht für anderthalb Jahre

Die Länder haben den Weg für das sogenannte "Chancen-Aufenthaltsrecht" der Ampel freigemacht. Es richtet sich an etwa 137.000 geduldete Zuwanderer, die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben. Stichtag ist der 31. Oktober 2022. Menschen, die nicht straffällig geworden sind, können einen Aufenthaltsstatus von 18 Monaten bekommen. Danach müssen sie Sprachkenntnisse und einen Job nachweisen. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, droht wieder der Status einer Duldung. Damit soll die Praxis der Kettenduldungen beendet werden, eine wiederholte Verlängerung der Duldung ohne dauerhafte Perspektive für Geflüchtete. Weiter beinhaltet das Gesetzespaket eine leichtere Abschiebung von Straftätern.

Verfassungsänderung: Gesetze werden digital verkündet

Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes werden künftig auf einer digitalen Plattform offiziell angezeigt. Der Bundesrat billigte dazu mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit eine Grundgesetzänderung. Bislang schreibt die Verfassung die Veröffentlichung in Papierform im Bundesgesetzblatt vor. Künftig wird das elektronische Bundesgesetzblatt alleiniges Verkündungsorgan.

Mindestwahlalter für Europawahlen sinkt auf 16

An der nächsten Europawahl im Jahr 2025 können sich in Deutschland auch 16- und 17-Jährige beteiligen. Der Bundesrat stimmte der vom Bundestag beschlossenen Absenkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre für Europawahlen zu.

Ja zu Handelsvertrag Ceta mit Kanada

Nach dem Bundestag billigte auch die Länderkammer weitere Handelserleichterungen mit Kanada. Ceta ist bereits seit 2017 in Teilbereichen in Kraft, für die allein die EU zuständig ist und nicht die Mitgliedstaaten. Andere Teile liegen bis zur endgültigen Ratifizierung auf Eis, etwa zum Investitionsschutz. Von mehreren EU-Staaten fehlt noch das Okay.  Ceta soll durch den Wegfall von Zöllen und durch gemeinsame Regeln den Handel zwischen der EU und Kanada erleichtern. Laut früheren Angaben könnten jährlich rund 590 Millionen Euro eingespart werden. An dem Handelspakt wird unter anderem kritisiert, er schütze einseitig Konzerninteressen zum Nachteil von Klima, Umwelt und Sozialem.

AFP/dpa/epd (ans)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 16. Dezember 2022 | 11:00 Uhr

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