Justiz Neue Präsidentin am Bundesarbeitsgericht in Erfurt

28. Juni 2022, 14:52 Uhr

Die neue Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, ist am Dienstag in ihr Amt eingeführt worden. Die 57-jährige Juristin wurde bereits im Januar zur BAG-Präsidentin ernannt.

An dem Festakt in Erfurt nahmen unter anderem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) teil. Die festliche Amtseinführung fand pandemiebedingt mit mehrmonatiger Verzögerung statt. Gallner war bereits im Januar zur BAG-Präsidentin ernannt worden.

Die 57-jährige Juristin trat damit die Nachfolge der bisherigen BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt an. Gallner wurde 1964 im baden-württembergischen Calw geboren und trat 1994 nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung in Stuttgart in die Arbeitsgerichtsbarkeit von Baden-Württemberg ein. So war sie von Juli 2014 bis Juni 2016 Ministerialdirektorin im Landesjustizministerium.

Gallner wurde 2007 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt

Am 15. Mai 2007 wurde Gallner zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt und war dort in verschiedenen Funktionen beschäftigt, seit 2017 als Vorsitzende Richterin des zehnten Senats. Unter ihrem Vorsitz sicherte dieser unter anderem die Sozialkassen der Bauwirtschaft ab und verbesserte die Chancen von Teilzeitbeschäftigten auf Mehrarbeitszuschläge.


Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte beim Festakt am Gerichtssitz in Erfurt, mit Inken Gallner stehe nicht nur eine ausgewiesene Arbeitsrechtsexpertin an der Spitze der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Sie habe zudem Erfahrung in der Ministerialverwaltung gesammelt. Gallner kenne sowohl die Perspektive derjenigen, die Recht sprechen, wie auch die Sicht derjenigen, die Recht schaffen.

Neue Rechtsprobleme im Zuge des Ukraine-Kriegs

Nach schwierigen zwei Corona-Jahren kämen nun im Zuge des Ukraine-Krieges neue Rechtsprobleme auf das Gericht zu, sagte Heil. Bei allem sei es auch Aufgabe der Rechtsprechung, darauf zu achten, dass soziale Errungenschaften und Arbeitnehmerrechte nicht unter die Räder gerieten.

Herausforderung Digitalisierung

Doch auch jenseits der Rechtsprechung stehe das Gericht, etwa bei der fortschreitenden Digitalisierung, vor großen Herausforderungen. Sie verlange neue Kompetenzen auch beim nicht-richterlichen Personal, das für die Aufrechterhaltung des Gerichtsbetriebs eine wesentliche Rolle spiele.

MDR (epd/afp/caf)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 28. Juni 2022 | 19:00 Uhr

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