Ein Traktor-Konvoi fährt zu einer Protestkundgebung vor das DB-Instandhaltungswerk für ICE-4-Züge.
Bereits seit Anfang der Woche kommt es bundesweit zu massiven Protestaktionen der Landwirte. Bildrechte: picture alliance/dpa | Jens Kalaene

Bauernprotest Mit dem Traktor zum Protest: Jurist warnt Bauern vor möglichen Steuervergehen

12. Januar 2024, 17:08 Uhr

Seit Montag machen Landwirte bundesweit mit Protesten auf sich aufmerksam. Da viele von ihnen mit Kfz-Steuer befreiten Traktoren unterwegs sind, werfen ihnen Gegner nun Steuerhinterziehung vor. Was ist dran an dem Vorwurf?

Die Protestaktionen der Bauern sorgen bundesweit für Verkehrsbehinderungen. Immer wieder blockieren Landwirte mit ihren Traktoren Autobahnauffahrten oder Innenstädte. Gegner der Proteste rufen nun dazu auf, die Landwirte wegen Steuerhinterziehung anzuzeigen. Schließlich seien die Traktoren und Anhänger der Bauern von der Kfz-Steuer befreit, so der Vorwurf.

Geregelt werden solche Ausnahmen von der Besteuerung in Paragraf drei des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Dort ist festgelegt, dass diese Befreiung innerhalb von land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieben gilt.

Rechtsexperte: Außerhalb des Betriebs gilt Steuerbefreiung nicht

Der Verkehrsrechtler Dieter Müller, Vorsitzender des juristischen Beirats des deutschen Verkehrssicherheitsrats und Professor für Straßenverkehrsrecht, sieht die juristische Lage eindeutig: "Das ist eine ganz einfache juristische Wortauslegung: Wenn ich mich außerhalb des Betriebes bewege, dann gilt die Steuerbefreiung nicht." Müller zufolge müssten Bauern ihre Teilnahme an einer Demo mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug somit dem Finanzamt melden. Dieses würde dann gegebenenfalls eine Steuer für den entsprechenden Monat festsetzen.

Begehen die Bauern Steuerhinterziehung?

Die Nicht-Meldung stelle dem Verkehrsrechtler zufolge allerdings nicht zwingend eine Straftat dar. Geregelt werde dies in Paragraf 378 der Abgabenordnung. "Eine Straftat wäre es, wenn man vorsätzlich die Steuer hinterziehen würde. Wenn man genau weiß, dass man eine Steuer zu zahlen hat und das dem Finanzamt nicht mitteilt", so Müller. Würde dies allerdings fahrlässig passieren, so handele es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit.

Der Verkehrsrechtsexperte sieht hier die Bauernverbände in der Informationspflicht. "Da gibt es Juristen. Die müssten ihre Mitglieder schon über die Gefahren der Protestteilnahme mit Traktoren aufklären." Der Zoll hingegen erklärte kürzlich, dass die Teilnahme an den Protesten auch mit Kfz-befreiten Kennzeichen in Ordnung sei. Müller vermutet dahinter eine deeskalierende Strategie: "Auf die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten kann verzichtet werden, etwa wenn eine Lage eskaliert. Ich kann mir vorstellen, dass der Zoll so argumentiert, um die ganze Sachlage politisch zu beruhigen."

Sind viele Bauern ohne Fahrerlaubnis unterwegs?

Fraglich bleibt auch, ob alle teilnehmenden Landwirte eine ausreichende Fahrerlaubnis besitzen. Für die Führung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen gibt es zwei Fahrerlaubnisklassen: die Klasse L für Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von bis zu 40 km/h sowie die Klasse T für Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von bis zu 60 km/h.

Diese sind jedoch an eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung gebunden. "Wenn dieser Zweck nicht mehr eingehalten wird, wie zum Beispiel für die Fahrt nach Berlin zu einer Demonstration. Dann müsste man das Arbeiten im Betrieb schon sehr weit auslegen", meint Müller. Hinzu komme, dass ein Teil der Maschinen sehr groß sei. Für das Führen dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen sei dann eventuell sogar ein Lkw-Führerschein notwendig.

MDR (mbe)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 12. Januar 2024 | 14:00 Uhr

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