Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben

Bericht der AntidiskriminierungsstelleDiskriminierungen am häufigsten aus rassistischen Motiven

16. August 2022, 14:35 Uhr

Das Hauptmotiv von Diskriminierungen in Deutschland ist Rassismus, wie ein neuer Bericht zeigt. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, will deshalb verstärkt in Schutzmaßnahmen investieren. Auch will sie die Reform des Gleichbehandlungsgesetzes unterstützen.

Die neue Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat den aktuellen Bericht zu Diskrimierungen in Deutschland vorgestellt. Demnach sind das Hauptmotiv für Diskriminierungen rassistisch geprägte Ansichten. Die Vorstellung des Berichts war Atamans erster öffentlicher Auftritt in ihrer Funktion.

Mehr als ein Drittel der Meldungen auf Rassismus zurückzuführen

Von insgesamt 5.617 gemeldeten Fällen im vergangenen Jahr bezogen sich 37 Prozent der Fälle auf rassistische Diskriminierung. An zweiter Stelle folgte mit 32 Prozent das Merkmal Behinderung und chronische Krankheiten, wie aus dem Bericht hervorgeht. Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts machten 20 Prozent der Anfragen aus, aufgrund des Alters zehn Prozent. Rund neun Prozent bezogen sich auf den Merkmalsbereich Religion und Weltanschauung, vier Prozent auf die sexuelle Identität.

Zweithöchster Wert seit Gründung der Stelle

Die Gesamtzahl der Angaben sei die bisher zweithöchste seit Gründung der Antidiskriminierungsstelle im Jahr 2006, heißt es im Bericht. Nur 2020 wurden mit 6.300 Meldungen mehr Fälle gemeldet. Ataman sagte, die Zahl der Diskriminierungen sei alarmierend hoch, sie zeige aber auch, dass sich viele Menschen nicht mehr damit abfinden, benachteiligt worden zu sein. Sie kündigte an, den Schutz vor Diskriminierungen zu stärken. Dafür wolle sie die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes begleiten, Rechtsgutachten vorlegen und die Perspektiven von Betroffenen einbringen.

Die AntidiskriminierungsstelleAn die Antidiskriminierungsstelle können sich Menschen wenden, die benachteiligt wurden. Die Stelle klärt, ob das auch rechtlich gesehen der Fall ist. Sie ist aber nicht für alle Formen von Diskriminierung zuständig, sondern nur für die, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgeführt sind. Dazu zählen auch Benachteiligungen wegen der Religion und sexueller Identität.

Am häufigsten kommt Diskriminierung den Meldungen zufolge im Arbeitsleben vor und bei privaten Dienstleistungen, also etwa bei der Wohnungssuche oder in Geschäften. Nicht zuständig ist die Antidiskriminierungsstelle für Benachteiligungen durch staatliches Handeln, also in Behörden, durch Polizei oder Justiz, im Bildungswesen und in den Medien.

epd,KNA(amu)

Mehr zum Thema Diskriminierung und Integration

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 16. August 2022 | 12:00 Uhr